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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                  Hans-Geiger-Str. 15
                                  DE-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0032303

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            GT-EVO-R
Typ                               GT-EVO-R-8018
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1           GT-EVO-R-8018 W1 / Ø72,5 /            5/108/65,1         45        750    2150
             Ø65,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53097
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             GT-EVO-R-8018 (s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  32
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  26
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  DS
                                  Opel
                                  Peugeot
                                  Toyota
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0624*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                  Pe9 X99 S03
Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0625*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                  Pe9 X99 S03
DS4                   96-165         225/55R18   A90                              A14 A18 A58
F                     96-165         235/50R18   A01 A12 K1c K2b                  B29 BP3
e2*2007/46*0628*10-.. 96-165         235/55R18   A01 A12 K1c K2b                  MpH
                                                                                  NoE S03
Opel Astra-L          81-132         225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A18 A58
F                     81-96          215/40R18   A90 R37 T85 T89                  B29 BP3
e2*2007/46*0628*16-..                                                             MpH NoE
                                                                                  Y85 S03
Opel Astra-L Sports     81-132       225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A18 A58
Tourer                  81-96        215/40R18   A90 R37 T85 T89                  B29 BP3 Car
F                                                                                 MpH NoE
e2*2007/46*0628*16-..                                                             S03
Opel Combo-E            55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0623*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                  Pe9 X99 S03
Opel Combo-E Life       55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0622*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                  Pe9 X99 S03
Peugeot 308, 308SW      81-132       225/40R18   AS7 T92                          A14 A18 A58
(III)                                                                             B29 BP3 Car
F                                                                                 MpH NoE
e2*2007/46*0628*13-..                                                             Y85 S03
Peugeot 508 (I) RXH     120, 133     225/45R18   A39 T91                          A14 A18 A57
8                       120, 133     235/45R18   A39                              Car KMV S02
e2*2007/46*0080*06-..   120, 133     245/45R18   A39

Peugeot Partner (IV)    55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0625*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                  Pe9 X99 S03
Toyota Proace City      55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
E, E(EU,N), -/TMG       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
e2*2007/46*0686*..;     55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
e13*2007/46*2270*..                                                               Pe9 X15 X99
                                                                                  S03
Toyota Proace City      75-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A18
Verso                   75-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
E, E(EU,M), -/TMG       75-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
e2*2007/46*0685*..;                                                               Pe9 X15 X99
e13*2007/46*2269*..                                                               S03


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo S60, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2                       A01 A12 A14
R, H                   85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                   A18 B02 S01
e9*98/14, 2001/116*
0036,0044*..
Volvo S80, -/BiFuel    96-166        215/45R18     R37 T89 T93                           A12 A14 A18
T, K                   96-200        225/40R18     R37 T88 T92                           B02 NBF S01
e9*96/79,98/14,        96-200        235/40R18
2001/116*
0028,0043*..
Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2 T88 T92               A01 A12 A14
S, J                   85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                   A18 B02 X7V
e4*98/14,2001/116*                                                                       S01
0040,0061*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Pe9    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53097 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55004920 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-R-8018
Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. April 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. April 2023




Wagner                                                               00408117.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim