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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                                 Hans-Geiger-Str. 15
                                                 DE-67661 Kaiserslautern
                                                 QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            GT-EVO
               Typ                               GT-EVO-8018
               Radgröße                          8Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               W1           GT-EVO-8018 W1 / Ø72,5 / Ø65,1        5/108/65,1         45        750    2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        52262
               Herstellerzeichen                 -
               Radtyp und Ausführung             GT-EVO-8018 (s.o.)
               Radgröße                          8Jx18H2
§22 52262*04




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  32
               S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  26
               S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  26
               S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  26

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 DS
                                                 Opel
                                                 Peugeot
                                                 Toyota
                                                 Volvo

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
               E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
               e2*2007/46*0624*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                                 Pe9 X99 S04
               Citroen Berlingo (IV)   55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
               E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
               e2*2007/46*0625*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                                 Pe9 X99 S04
               DS4                   96-165         225/55R18   A90                              A14 A21 A58
               F                     96-165         235/50R18   A01 A12 K1c K2b                  B29 BP3
               e2*2007/46*0628*10-.. 96-165         235/55R18   A01 A12 K1c K2b                  MpH
                                                                                                 NoE S04
               Opel Astra-L          81-132         225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A21 A58
               F                     81-96          215/40R18   A90 R37 T85 T89                  B29 BP3
               e2*2007/46*0628*16-..                                                             MpH NoE
                                                                                                 Y85 S04
               Opel Astra-L Sports     81-132       225/40R18   AS7 T88 T92                      A14 A21 A58
               Tourer                  81-96        215/40R18   A90 R37 T85 T89                  B29 BP3 Car
§22 52262*04




               F                                                                                 MpH NoE
               e2*2007/46*0628*16-..                                                             S04
               Opel Combo-E            55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
               E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
               e2*2007/46*0623*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                                 Pe9 X99 S04
               Opel Combo-E Life       55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
               E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
               e2*2007/46*0622*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                                 Pe9 X99 S04
               Peugeot 308, 308SW      60-115       215/40R18   T85 T89                          A12 A14 A21
               (II)                    60-165       225/40R18                                    A58 B07 B29
               L                       60-165       235/35R18   T86 T90                          Car Flh Pe6
               e2*2007/46*0405*..      60-165       235/40R18   A01 G01                          S03

               Peugeot 308, 308SW      81-132       225/40R18   AS7 T92                          A14 A21 A58
               (III)                                                                             B29 BP3 Car
               F                                                                                 MpH NoE
               e2*2007/46*0628*13-..                                                             Y85 S04
               Peugeot 508 (I)         82-122       215/45R18   T93                              A12 A14 A21
               8                       82-122       225/45R18   T95                              A58 B07 Car
               e2*2007/46*0080*..;     82-122       235/45R18   A01 K2b                          Lim S02
               e2*2007/46*0081*..      82-122       245/40R18   A01 K1a K2b K6m
               Peugeot 508 (I) RXH     120, 133     225/45R18   A39 T91                          A14 A21 A57
               8                       120, 133     235/45R18   A39                              Car KMV S02
               e2*2007/46*0080*06-..   120, 133     245/45R18   A39

               Peugeot Partner (IV)    55-96        215/45R18   T89 T93                          A12 A14 A21
               E                       55-96        225/40R18   T88 T92                          A58 KOV
               e2*2007/46*0625*..      55-96        225/45R18   T91 T95                          NoE
                                                                                                 Pe9 X99 S04



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Proace City     55-96         215/45R18     T89 T93                               A12 A14 A21
               E, E(EU,N), -/TMG      55-96         225/40R18     T88 T92                               A58 KOV
               e2*2007/46*0686*..;    55-96         225/45R18     T91 T95                               NoE
               e13*2007/46*2270*..                                                                      Pe9 X15 X99
                                                                                                        S04
               Toyota Proace City     75-96         215/45R18     T89 T93                               A12 A14 A21
               Verso                  75-96         225/40R18     T88 T92                               A58 KOV
               E, E(EU,M), -/TMG      75-96         225/45R18     T91 T95                               NoE
               e2*2007/46*0685*..;                                                                      Pe9 X15 X99
               e13*2007/46*2269*..                                                                      S04
               Volvo S60, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2                       A01 A12 A14
               R, H                   85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                   A21 B02 S01
               e9*98/14, 2001/116*
               0036,0044*..
               Volvo S80, -/BiFuel    96-166        215/45R18     R37 T89 T93                           A12 A14 A21
               T, K                   96-200        225/40R18     R37 T88 T92                           B02 NBF S01
               e9*96/79,98/14,        96-200        235/40R18
               2001/116*
               0028,0043*..
§22 52262*04




               Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/40R18     K1a K2b K45 LV2 T88 T92               A01 A12 A14
               S, J                   85-191        235/40R18     G52 K1a K2b K45 LV2                   A21 B02 X7V
               e4*98/14,2001/116*                                                                       S01
               0040,0061*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8
               290 km/h               -       -       90%
               300 km/h               -       -       85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§22 52262*04




               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 8
               AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
               an Achse 1.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, &).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
§22 52262*04




               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
               serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8
               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
               235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
               9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 52262*04




               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
               1.

               Pe9     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
               1.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 8
               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 52262*04




               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X15     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 15 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
               ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2024 in Lambsheim statt.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52262 nach §22 StVZO

               Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55002719 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ GT-EVO-8018
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 8
               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. Februar 2024
§22 52262*04




               Wagner                                                              00422827.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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