Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51400




                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2


             Nummer der Genehmigung: 51400                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                   DE- 67454 Haßloch

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   MCR2-8519
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51400                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51400




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                   DE-67245 Lambsheim

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   10.11.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55067317 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51400                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-7                                                    1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51400




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51400                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        27.11.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51400




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                       Index to the information package


             Nummer der Genehmigung: 51400                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:


             Ausgabedatum:        27.11.2017                 letztes Änderungsdatum: --
             Date of issue:                                  last date of amendment:


             1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

             2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                   Information document No.:                                          Date
                   MCR2-8519                                                          09.10.2017

             3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                   Test report(s) No.:                                                Date
§ 22 51400




                   55067317 (1. Ausfertigung)                                         10.11.2017

             4.    Beschreibung der Änderungen:
                   Description of the changes
                   entfällt
                   not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51400

             - Anlage -

             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

             Nebenbestimmungen

             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
             Vorschrift zu kennzeichnen.

             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                    KBA 51400

             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§ 22 51400




             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
             Umweltschutzes nicht entspricht.

             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

             Rechtsbehelfsbelehrung

             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2
             Approval No.: 51400

             - Attachment -

             Collateral clauses and instruction on right to appeal

             Collateral clauses

             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
             applied regulation.

             The approval identification is as follows: - see German version -

             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
             the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
             prosecuted.
§ 22 51400




             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
             unhindered access to the production and storage facilities.

             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
             mark rights of third parties are not affected with this approval.

             Instruction on right to appeal

             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
             DE-24944 Flensburg.
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 1 von 3

             Auftraggeber                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                              Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                              67454 Haßloch
                                              QM-Nr. 49020180804

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

             Modell                           MCR2
             Typ                              MCR2-8519
             Radgröße                         8,5 J x 19 H2
             Zentrierart                      Mittenzentrierung

             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                                  (mm)
             5C            MCR2-8519 5C / Ø72,6-Ø63,4             5/108/63,4     45    650     2200       1/2017
             5C            MCR2-8519 5C / Ø72,6-Ø65,1             5/108/65,1     45    650     2200       1/2017
             MB            MCR2-8519 MB / Ø66,5-Ø57,1             5/112/57,1     45    650     2200       1/2017
             MB            MCR2-8519 MB / ohne Ring               5/112/66,6     45    650     2200       1/2017
             5G            MCR2-8519 5G / Ø72,6-Ø67,1             5/120/67,1     35    650     2200       1/2017
§ 22 51400




             5G            MCR2-8519 5G / ohne Ring               5/120/72,6     35    650     2200       1/2017

             Kennzeichnung

             KBA-Nummer                       51400
             Herstellerzeichen                MOTEC
             Radtyp und Ausführung            MCR2-8519 (s.o.)
             Radgröße                         8.5JX19 H2
             Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
             Gießereikennzeichen              TAM
             Herstellungsdatum                Monat und Jahr

             Befestigungselemente

             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

             Prüfungen

             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

             - Biegeumlaufprüfung
             - Abrollprüfung
             - Impactprüfung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                  Seite 2 von 3

             Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

             Anschluß             Einpresstiefe (mm)       Radlast (kg)            Abrollumfang
             5/108                45                       650                     2200
             5/112                45                       650                     2200
             5/114,3              45                       650                     2200
             5/120                35                       650                     2200
             5/130                45                       650                     2200

             Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

             Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
             5/108                215/35R19                45                      660
             5/114,3              215/35R19                45                      660
             5/120                215/35R19                35                      660
             5/130                215/35R19                45                      660

             Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

             Anschluß             Reifengröße              Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)
             5/108                285/55R19                45                      660
             5/130                285/55R19                45                      660
§ 22 51400




             Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
             sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

             - Salzsprühtest

             Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

             Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
             Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

             Das Gewicht der nicht lackierten Sonderradausführung 130/5-ET45-PO betrug 12,345 kg.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Festigkeitsprüfungen wurden durch folgende Institutionen durchgeführt:
             TÜV Rheinland Malaysia, Shah Alam ab September 2017
             TÜV Pfalz Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab Oktober 2017

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
             Bedingungen zu verwenden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                   Seite 3 von 3

             Anlagen

             Beschreibung                      -                                09.10.2017
             Radzeichnung                      MCR2-8519                        18.10.2016
                                               mit Änderung vom                 03.05.2017
             Verwendungen                      Anlagen 1-7

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
             Bedenken.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 10. November 2017
§ 22 51400




             Tufan                                                                00282904.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                    Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                               Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                               67454 Haßloch
                                               QM-Nr. 49020180804

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            MCR2
             Typ                               MCR2-8519
             Radgröße                          8.5JX19 H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             5C           MCR2-8519 5C / Ø72,6-Ø65,1            5/108/65,1         45        650    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51400
             Herstellerzeichen                 MOTEC
             Radtyp und Ausführung             MCR2-8519 (s.o.)
             Radgröße                          8.5JX19 H2
§ 22 51400




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30
             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Citroen
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Volvo

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                          AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen C4 Picasso (II)   68-122         235/35R19   K1c K2b K6d K7d T91            A01 A12 A16
             3                                                                                   A19 A58 A60
             e2*2007/46*0356*..                                                                  S01
             Opel Grandland X          88, 96         235/45R19                                  A12 A16 A19
             Z                         88, 96         245/45R19   A01 K2b                        A58 S04
             e2*2007/46*0597*..
             Opel Grandland X          88, 96         235/45R19                                  A12 A16 A19
             Z                         88, 96         245/45R19                                  A58 R93 S04
             e2*2007/46*0597*..
             Peugeot 3008              73-121         235/45R19                                  A12 A16 A19
             M                         73-121         245/45R19   A01 K2b                        A58 S04
             e2*2007/46*0534*..
             Peugeot 308, 308SW        60-151         225/35R19   T88                            A12 A16 A19
             L                         60-96, 115     215/35R19   T85                            A58 Car Flh
             e2*2007/46*0405*..                                                                  S01
             Peugeot 407 Coupé         100-155        225/40R19   R37 T89 T93                    A12 A16 A19
             6*...*; 6*****; 6                                                                   Cpe S01
             e2*2001/116*
§ 22 51400




             0295,0297,
             0328,0332*..;
             e2*2001/116*0369*..
             Peugeot 407/407SW         80-120         225/40R19   A01 G16 T89 T93                A12 A16 A19
             6*...*; 6*****; 6         93-155         225/40R19   T89 T93 Z17 Z18                Car Lim S01
             e2*2001/116*
             0292-0297,0312,
             0328,0330-0332,
             0336,0346,0352*..;
             e2*2001/116*0369*..;
             e3*2007/46*0062*..
             Peugeot 508               82-122         225/40R19   K2b T93 132                    A01 A12 A16
             8                         82-122         235/40R19   K1a K2b K6m 132                A19 A58 Car
             e2*2007/46*0080*..;       82-122         245/35R19   K1a K2b K6m T93 132            Lim S03
             e2*2007/46*0081*..        82-122         255/35R19   K1c K2b K6k K6n 132
             Peugeot 508 RXH           120, 133       225/40R19   T93                            A12 A16 A19
             8                         120, 133       235/40R19                                  A57 Car KMV
             e2*2007/46*0080*06-..     120, 133       245/35R19   T93                            S03
                                       120, 133       245/40R19
                                       120, 133       255/35R19
             Volvo S80, -/BiFuel       96-200         235/35R19   K1c K42 LK6 T87 T88 T91        A01 A12 A16
             T, K                                                                                A19 B02 NBF
             e9*96/79,98/14,                                                                     S02
             2001/116*
             0028,0043*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§ 22 51400




             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                    AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                  Seite 4 von 6

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§ 22 51400




             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 5 von 6

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
             Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
             Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).
§ 22 51400




             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51400 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MCR2-8519
             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. November 2017 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.
§ 22 51400




             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 10. November 2017




             Tufan                                                                00282897.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             Hinweisblatt „Radabdeckung“

             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
             erhältlich sind, gem. den Auflagen

             K1a, K1b, K1c und
             K2a, K2b, K2c

             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
             kleben.

                                                         Vorderachse
§ 22 51400




             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                         Hinterachse




             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
             Radmitte                                                              hinter der Radmitte