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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                               An der Roßweid 23-25
                                                               76229 Karlsruhe


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            RP12
                             Typ                               RP12-7517
                             Radgröße                          7,5Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                  (mm)
                             W1           RP12-7517 W1/N22 Ø72,6xØ65,1            5/108/65,1         48        735    2250

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49571
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             Herstellerzeichen                 PLATIN
                             Radtyp und Ausführung             RP12-7517 (s.o.)
                             Radgröße                          7,5Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    30
                             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                    28

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               Opel
                                                               Peugeot
                                                               Volvo

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                              Seite 2 von 8


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C4            68-122        205/55R17                                     A12 A14 A19
                             Picasso/Spacetourer   68-122        215/50R17    A01 K1a K2b                      A58 A60 S02
                             3                     68-122        235/45R17    A01 K1a K2b
                             e2*2007/46*0356*..
                             Opel Grandland X      88-130        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             Z                     88-130        215/60R17    A90                              S02
                             e2*2007/46*0597*..    88-130        215/65R17    A90
                                                   88-130        225/60R17    A90
                             Opel Grandland X      88-130        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             Z                     88-130        215/60R17    A90                              R93 S02
                             e2*2007/46*0597*..    88-130        215/65R17    A90
                                                   88-130        225/60R17    A90
                             Peugeot 3008          73-133        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             M                     73-133        215/60R17    A90                              R93 S02
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             e2*2007/46*0534*..    73-133        215/65R17    A90
                                                   73-133        225/60R17    A90
                             Peugeot 3008          73-133        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             M                     73-133        215/60R17    A90                              S02
                             e2*2007/46*0534*..    73-133        215/65R17    A90
                                                   73-133        225/60R17    A90
                             Peugeot 308, 308SW 60-115           205/50R17    A12                              A14 A19 A58
                             L                     60-115        215/45R17    A90                              Car Flh V17
                             e2*2007/46*0405*..    60-151        225/45R17    A12                              S02
                                                   60-151        235/45R17    A01 A12 G01
                             Peugeot 5008          73-133        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             M                     73-133        215/60R17    A90                              R93 S02
                             e2*2007/46*0534*..    73-133        215/65R17    A90
                                                   73-133        225/60R17    A90
                             Peugeot 5008          73-133        205/65R17    A90                              A14 A19 A58
                             M                     73-133        215/60R17    A90                              S02
                             e2*2007/46*0534*..    73-133        215/65R17    A90
                                                   73-133        225/60R17    A90
                             Peugeot 508           82-122        215/50R17    A90 T95                          A14 A19 A58
                             8                     82-122        215/55R17    A90                              Car Lim S03
                             e2*2007/46*0080*..;   82-122        225/50R17    A12
                             e2*2007/46*0081*..    82-122        235/50R17    A01 A12 K2b
                                                   82-122        245/45R17    A12
                             Peugeot 508 RXH       120, 133      225/55R17    A39                              A14 A19 A57
                             8                     120, 133      235/50R17    A39                              Car KMV S03
                             e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133      245/50R17    A12

                             Volvo S60, -/BiFuel   85-191        205/50R17    A01 K45 R37                      A12 A14 A19
                             R, H                  85-191        215/45R17    R37 T87 T88                      B02 V00 V17
                             e9*98/14, 2001/116*   85-191        225/45R17    A01 K45                          S01
                             0036,0044*..          85-191        235/45R17    A01 K1a K2b K45 LV2




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Volvo S80, -/BiFuel    96-166        215/50R17     R37                                   A12 A14 A19
                             T, K                   96-200        215/50R17     M+S                                   B02 NBF V00
                             e9*96/79,98/14,        96-200        225/50R17                                           V17 S01
                             2001/116*              96-200        235/45R17
                             0028,0043*..
                             Volvo V70, -/BiFuel    85-191        205/50R17     A01 K45 R37 T89 T93                   A12 A14 A19
                             S, J                   85-191        215/45R17     R37 T88 T91                           B02 V00 V17
                             e4*98/14,2001/116*     85-191        225/45R17     A01 K45                               X7V S01
                             0040,0061*..           85-191        225/50R17     A01 K1a K2b LV2 R09
                                                    85-191        235/45R17     A01 G52 K1a K2b K45 LV2

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
                             serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                             überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
                             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
                             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                             Fahrzeugausführungen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
                             Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49571 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. September 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55068713 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ RP12-7517
                             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                     Seite 8 von 8
                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 6. September 2018
§ 22 49571, Erweiterung 07




                             Tufan                                                                  00302081.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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