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      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 1 von 7

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            MAM A7
      Typ                               MAM A7-8019
      Radgröße                          8Jx19H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
      führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                         (mm)
      W1           MAM A7-8019 W1 / N22                  5/108/65,1         45        690    2100
                   Ø72,6 x Ø65,1

      Kennzeichnungen
✚✍    KBA-Nummer                        50070
✙✘    Herstellerzeichen                 MAM
✗✒    Radtyp und Ausführung             MAM A7-8019
✔✕✖   Radgröße                          8Jx19H2
✔
✒✓✑   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✏✍    Herstelldatum                     Monat und Jahr
✎✍
✍✌    Befestigungsmittel

☞☞    Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
➜     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
      S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
      S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
      S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        Citroen
                                        Opel
                                        Peugeot
                                        Volvo

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                         Keskin Europa GmbH

                                                                                       Seite 2 von 7


      Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Citroen C4 Picasso (II)   68-122       235/35R19   K1c K2b K6d K7a T91            A01 A12 A14
      3                                                                                 A19 A58 A60
      e2*2007/46*0356*..                                                                S02
      Opel Grandland X          88-130       235/45R19                                  A12 A14 A19
      Z                         88-130       245/45R19                                  A58 S04
      e2*2007/46*0597*..
      Opel Grandland X          88-130       235/45R19                                  A12 A14 A19
      Z                         88-130       245/45R19                                  A58 R93 S04
      e2*2007/46*0597*..
      Peugeot 3008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A19
      M                         73-133       245/45R19                                  A58 R93 S04
      e2*2007/46*0534*..
      Peugeot 3008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A19
      M                         73-133       245/45R19                                  A58 S04
✚✍    e2*2007/46*0534*..
✙✘    Peugeot 308, 308SW        60-151       225/35R19   T88                            A12 A14 A19
✗✒    L                         60-151       235/35R19   A01 G01 T87 T91                A58 Car Flh
✔✕✖   e2*2007/46*0405*..        60-96, 115   215/35R19   T85                            S02
✔
✒✓✑   Peugeot 407/407SW
      6*...*; 6*****; 6
                                80-120       225/40R19   A01 G16 T89 T93                A12 A14 A19
                                                                                        Car Lim S02
                                80-155       235/35R19   T88 T91
✏✍    e2*2001/116*
✎✍    0292-0297,0312,
                                93-155       225/40R19   Z17 Z18
✍✌    0328,0330-0332,
☞☞    0336,0346,0352*..;
➜     e2*2001/116*0369*..;
      e3*2007/46*0062*..
      Peugeot 5008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A19
      M                         73-133       245/45R19                                  A58 R93 S04
      e2*2007/46*0534*..
      Peugeot 5008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A19
      M                         73-133       245/45R19                                  A58 S04
      e2*2007/46*0534*..
      Peugeot 508               82-122       225/40R19   T93                            A12 A14 A19
      8                         82-122       235/40R19   A01 K2b                        A58 Car Lim
      e2*2007/46*0080*..;       82-122       245/35R19   A01 K1a K2b K6m T93            S03
      e2*2007/46*0081*..
      Peugeot 508 RXH           120, 133     225/40R19   T93                            A12 A14 A19
      8                         120, 133     235/40R19                                  A57 Car KMV
      e2*2007/46*0080*06-..     120, 133     245/35R19   T93                            S03
                                120, 133     245/40R19
      Volvo S60 R               220          235/35R19   T91                            A12 A14 A19
      R                                                                                 B02 S05
      e9*2001/116*0036*..
      Volvo S60, -/BiFuel       85-191       225/35R19   K1a K2b K45 T88                A01 A12 A14
      R, H                      85-191       235/35R19   G52 K1a K2b K45 T87 T91        A19 B02 LV2
      e9*98/14, 2001/116*                                                               S05
      0036,0044*..




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50070 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 3 von 7
      Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      Volvo S80, -/BiFuel    96-200        235/35R19     T87 T91                               A12 A14 A19
      T, K                                                                                     B02 NBF S05
      e9*96/79,98/14,
      2001/116*
      0028,0043*..
      Volvo V70 R            220           235/35R19     T91                                   A12 A14 A19
      S                                                                                        B02 X7V S05
      e4*2001/116*0040*..
      Volvo V70, -/BiFuel    85-191        225/35R19     K1a K45 T88                           A01 A12 A14
      S, J                   85-191        235/35R19     G52 K1a K45 T88 T91                   A19 B02 LV2
      e4*98/14,2001/116*                                                                       X7V S05
      0040,0061*..

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
✚✍    Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
✙✘
✗✒    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
✔✕✖   Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
✔     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
✒✓✑   Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
✏✍    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
✎✍    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
✍✌
      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
☞☞    Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
➜     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
      210 km/h               100% 100% 100%
      220 km/h               97%    100% 100%
      230 km/h               94%    100% 100%
      240 km/h               91%    100% 100%
      250 km/h               -      95%      100%
      260 km/h               -      90%      100%
      270 km/h               -      85%      100%
      280 km/h               -      -        95%
      290 km/h               -      -        90%
      300 km/h               -      -        85%

      Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
      unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
      oder Reifenherstellers zu beachten.

      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
      Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50070 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 4 von 7

      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
      erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
      Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
✚✍    Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
✙✘    Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
✗✒
✔✕✖   A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
✔
✒✓✑   verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
✏✍    verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
✎✍    müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
✍✌    sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
☞☞
➜     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

      A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

      B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
      oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

      Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

      Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

      G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
      Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50070 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 5 von 7

      G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
      dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
      (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
      eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

      G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
      serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
      Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
      R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
      Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
      überprüfen.

      K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✚✍    genannten Bereich abgedeckt sein.
✙✘
✗✒    K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
✔✕✖   durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
✔
✒✓✑   herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✏✍    genannten Bereich abgedeckt sein.
✎✍
✍✌    K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
☞☞    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
➜     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
      Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
      vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

      K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
      Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

      KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
      zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

      LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
      235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
      9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.




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      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50070 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7

      Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Limousine.

      NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
      Fahrzeugausführungen.

      R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
      Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.

      S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
      Seite 1) verwendet werden.
✚✍    S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
✙✘    Seite 1) verwendet werden.
✗✒
✔✕✖   T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✔
✒✓✑   bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✏✍    berücksichtigen.
✎✍
✍✌    T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
☞☞    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
➜     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
      ww. Volvo XC70 (Typ B, S).



      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50070 nach §22 StVZO
      Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55086814 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ MAM A7-8019
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 7 von 7

      Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
      Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
      Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
      Bedienungsanleitung).

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 2. März 2018 in Lambsheim statt.

      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
✚✍    entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
✙✘    eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
✗✒
✔✕✖   Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.
✔
✒✓✑   Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
✏✍    Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
✎✍    Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
✍✌    das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
☞☞
➜
      Lambsheim, 2. März 2018




      Tufan                                                                 00289094.DOC




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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