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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            B38
                             Typ                               B38-809
                             Radgröße                          8,0Jx19H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             W1           B38-809 W1 /                          5/108/65,1          45          680    2150
                                          BA14 N22 Ø72,6x65,1
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51365
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             B38-809 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx19H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
                             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   28
                             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                   28
                             S05       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                   28



                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.



                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Citroen
                                                               Opel
                                                               Peugeot
                                                               Volvo

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Citroen C4 Picasso (II)   68-122       235/35R19 K1c K2b K6d K7a T91              A01 A12 A14
                             3                                                                                 A18 A58 A60
                             e2*2007/46*0356*..                                                                S03
                             Opel Grandland X          88-130       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             Z                         88-130       245/45R19                                  A58 S05
                             e2*2007/46*0597*..
                             Opel Grandland X          88-130       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             Z                         88-130       245/45R19                                  A58 R93 S05
                             e2*2007/46*0597*..
                             Peugeot 3008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             M                         73-133       245/45R19                                  A58 R93 S05
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 3008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             M                         73-133       245/45R19                                  A58 S05
                             e2*2007/46*0534*..
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             Peugeot 308, 308SW        60-151       225/35R19   T88                            A12 A14 A18
                             L                         60-151       235/35R19   A01 G01 T87 T91                A58 Car Flh
                             e2*2007/46*0405*..        60-96, 115   215/35R19   T85                            S03
                             Peugeot 407/407SW         80-120       225/40R19   A01 G16 T89 T93                A12 A14 A18
                             6*...*; 6*****; 6         80-155       235/35R19   T88 T91                        B07 Car Lim
                             e2*2001/116*              93-155       225/40R19   Z17 Z18                        S03
                             0292-0297,0312,
                             0328,0330-0332,
                             0336,0346,0352*..;
                             e2*2001/116*0369*..;
                             e3*2007/46*0062*..
                             Peugeot 5008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             M                         73-133       245/45R19                                  A58 R93 S05
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 5008              73-133       235/45R19                                  A12 A14 A18
                             M                         73-133       245/45R19                                  A58 S05
                             e2*2007/46*0534*..
                             Peugeot 508               82-122       225/40R19 T93 136                          A12 A14 A18
                             8                         82-122       235/40R19 A01 K2b 136                      A58 B07 Car
                             e2*2007/46*0080*..;       82-122       245/35R19 A01 K1a K2b K6m T93 136          Lim S04
                             e2*2007/46*0081*..
                             Peugeot 508 RXH           120, 133     225/40R19   T93                            A12 A14 A18
                             8                         120, 133     235/40R19                                  A57 Car KMV
                             e2*2007/46*0080*06-..     120, 133     245/35R19   T93                            S04
                                                       120, 133     245/40R19
                             Volvo S60, -/BiFuel       85-191       225/35R19   K1a K2b K45 T88                A01 A12 A14
                             R, H                      85-191       235/35R19   G52 K1a K2b K45 T87 T91        A18 B02 LV2
                             e9*98/14, 2001/116*                                                               S02
                             0036,0044*..
                             Volvo S80, -/BiFuel       96-200       235/35R19 T87 T91                          A12 A14 A18
                             T, K                                                                              B02 NBF S02
                             e9*96/79,98/14,
                             2001/116*
                             0028,0043*..



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Volvo V70, -/BiFuel        85-191       225/35R19 K1a K45 T88                            A01 A12 A14
                             S, J                       85-191       235/35R19 G52 K1a K45 T88 T91                    A18 B02 LV2
                             e4*98/14,2001/116*                                                                       X7V S02
                             0040,0061*..


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 7

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
                             an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
                             sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
                             die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
                             größen zu überprüfen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                    Seite 5 von 7

                             G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der serienmä-
                             ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
                             nungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
                             und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
                             die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
                             scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
                             235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
                             9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             NBF    Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
                             gen.

                             R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienberei-
                             fung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
                             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

                             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51365 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55000717 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ B38-809
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                        Seite 7 von 7

                             136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
§ 22 51365, Erweiterung 02




                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 23. März 2018




                             Bohlander                                                                       00291068.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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