Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 7

             Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49020141109

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            RP15
             Typ                               RP15-6516
             Radgröße                          6.5Jx16H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             W1           RP15-6516 W1 / Ø72,6 x Ø65,1            5/108/65,1         47        690    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52122
             Herstellerzeichen                 PLATIN
             Radtyp und Ausführung             RP15-6516 (s.o.)
             Radgröße                          6.5Jx16H2
§ 22 52122




             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                    30
             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                    28
             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Citroen
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Volvo

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citr. C4 Picasso/       68-122         205/60R16   A90                            A15 A19 A58
             Spacetourer             68-122         215/55R16   A12                            A60 B03 BP3
             3                       68-122         225/55R16   A01 A12 K1a K2b K5a            S03
             e2*2007/46*0356*..
             Citroen Berlingo (IV)   56-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A15 A19 A58
             E                       56-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X15 S02
             e2*2007/46*0624*..      56-96          215/55R16   A12
             Citroen Berlingo (IV)   55-96          205/55R16   A90 T91 T94 138                A15 A19 A58
             E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96 138                KOV X15 S02
             e2*2007/46*0625*..      55-96          215/55R16   A12 138
             Opel Combo-E            55-96          205/55R16   A90 T91 T94 138                A15 A19 A58
             E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96 138                KOV X15 S02
             e2*2007/46*0623*..      55-96          215/55R16   A12 138
             Opel Combo-E Life       56-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A15 A19 A58
             E                       56-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X15 S02
             e2*2007/46*0622*..      56-96          215/55R16   A12
             Peugeot 308, 308SW      60-96          195/55R16   A90                            A15 A19 A58
§ 22 52122




             L                       60-96          195/60R16   A90                            B07 B83 Car
             e2*2007/46*0405*..      60-96          205/55R16   A90                            Flh Pe6 S03
                                     60-96          215/55R16   A12
                                     60-96          225/50R16   A12
             Peugeot Rifter          56-96          215/65R16   A90                            A15 A19 A58
             E                                                                                 KMV S02
             e2*2007/46*0624*..
             Peugeot Rifter          56-96          215/65R16   A90 138                        A15 A19 A58
             E                                                                                 KMV S02
             e2*2007/46*0625*..
             Volvo S60, -/BiFuel     85-191         205/55R16   A11                            A15 A19 B02
             R, H                    85-191         205/55R16   A11 M+S                        B03 S01
             e9*98/14, 2001/116*     85-191         215/55R16   A12
             0036,0044*..
             Volvo S80, -/BiFuel     96-125         205/60R16   A13 R37                        A15 A19 B02
             T, K                    96-166         215/55R16   A13                            B03 NBF S01
             e9*96/79,98/14,         96-200         215/55R16   A13 M+S
             2001/116*               96-200         225/55R16   A12
             0028,0043*..
             Volvo V70, -/BiFuel     85-191         205/55R16   A11 T88 T89 T91                A15 A19 B02
             S, J                    85-191         205/55R16   A11 M+S T88 T89 T91            B03 X7V S01
             e4*98/14,2001/116*      85-191         215/55R16   A12
             0040,0061*..
             Volvo XC70; V70 XC      120-154        205/55R16   A13 M+S R09 T90 T91            A15 A19 B02
             S                       120-154        215/65R16   A63                            B03 KMV S01
             e4*98/14*0040*..,       120-154        225/60R16   A12
             e4*2001/116*0040*..
             - XC (Cross Country)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
§ 22 52122




             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 4 von 7

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
             werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
             Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
§ 22 52122




             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
             an Achse 1.

             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
             mm an Achse 1.

             BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 5 von 7

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
§ 22 52122




             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             Pe6     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266mm an Achse
             1.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 6 von 7

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 52122




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
             ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52122 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55003719 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ RP15-6516
             Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                   Seite 7 von 7
             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 29. Januar 2019
§ 22 52122




             Tufan                                                                00311788.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen