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     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 8

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM RS3
     Typ                               MAM RS3 7517
     Radgröße                          7,5JX17 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     W1           MAM RS3-7517 W1 / N22                 5/108/65,1         45        720    2100
                  Ø72,6xØ65,1

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51992
     Herstellerzeichen                 MAM
     Radtyp und Ausführung             MAM RS3 7517
☞✎   Radgröße                          7,5JX17 H2
✎✍   Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
✌    Herstelldatum                     Monat und Jahr
☞☞
➜    Befestigungsmittel

     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   26
     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      120                  28
     S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      115                  28
     S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                  30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Citroen
                                       Opel
                                       Peugeot
                                       Volvo

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

     Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Citroen Berlingo (IV)   56-96          205/50R17   A90 T89 T93                    A14 A16 A22
     E                       56-96          205/55R17   A90 T91 T95                    A58 BP3
     e2*2007/46*0624*..      56-96          225/45R17   A12 T91 T94                    KOV
                                                                                       Pe9 X15 S03
     Citroen Berlingo (IV)   55-96          205/50R17   A90 T89 T93                    A14 A16 A22
     E                       55-96          205/55R17   A90 T91 T95                    A58 BP3
     e2*2007/46*0625*..      55-96          225/45R17   A12 T91 T94                    KOV
                                                                                       Pe9 X15 S03
     Opel Combo-E            55-96          205/50R17   A90 T89 T93                    A14 A16 A22
     E                       55-96          205/55R17   A90 T91 T95                    A58 BP3
     e2*2007/46*0623*..      55-96          225/45R17   A12 T91 T94                    KOV
                                                                                       Pe9 X15 S03
     Opel Combo-E Life       56-96          205/50R17   A90 T89 T93                    A14 A16 A22
     E                       56-96          205/55R17   A90 T91 T95                    A58 BP3
     e2*2007/46*0622*..      56-96          225/45R17   A12 T91 T94                    KOV
                                                                                       Pe9 X15 S03
     Peugeot 508 (I)       82-122           215/50R17   A33 T95                        A14 A16 A22
     8                     82-122           215/55R17   A33                            A58 B07 Car
☞✎   e2*2007/46*0080*..;   82-122           225/50R17   A01 A90 K2b                    Lim S02
✎✍   e2*2007/46*0081*..    82-122           235/50R17   A01 A12 K1a K2b K6m
✌                          82-122           245/45R17   A01 A12 K2b
☞☞   Peugeot 508 (I) RXH   120, 133         225/55R17   A39                            A14 A16 A22
➜    8                     120, 133         235/50R17   A39                            A57 Car KMV
     e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133         245/50R17   A12                            S02

     Peugeot 508 (II)        120-165        215/55R17                                  A12 A14 A16
     F                       120-165        235/50R17   R03                            A22 A58 B03
     e2*2007/46*0628*..                                                                B29 Lim ML7
                                                                                       V17 S03
     Peugeot 607             79-155         225/50R17   A11                            A14 A16 A22
     9 / 9*****              79-155         235/45R17   A11                            B33 Pe8 V17
     e2*98/14*0199*..        79-155         245/45R17   A12 T89 T95                    S01
     Peugeot Partner (IV)    55-96          205/50R17   A90 T89 T93                    A14 A16 A22
     E                       55-96          205/55R17   A90 T91 T95                    A58 BP3
     e2*2007/46*0625*..      55-96          225/45R17   A12 T91 T94                    KOV
                                                                                       Pe9 X15 S03
     Volvo S60, -/BiFuel     85-191         205/50R17   A01 K45 R37                    A12 A14 A16
     R, H                    85-191         215/45R17   R37 T87 T88                    A22 B02 V00
     e9*98/14, 2001/116*     85-191         225/45R17   A01 K45                        V17 S04
     0036,0044*..            85-191         235/45R17   A01 K1a K2b K45 LV2
     Volvo S80, -/BiFuel     96-166         215/50R17   R37                            A12 A14 A16
     T, K                    96-200         215/50R17   M+S                            A22 B02 NBF
     e9*96/79,98/14,         96-200         225/50R17                                  V00 V17 S04
     2001/116*               96-200         235/45R17
     0028,0043*..
     Volvo V70, -/BiFuel     85-191         205/50R17   A01 K45 R37 T89 T93            A12 A14 A16
     S, J                    85-191         215/45R17   R37 T88 T91                    A22 B02 V00
     e4*98/14,2001/116*      85-191         225/45R17   A01 K45                        V17 X7V S04
     0040,0061*..            85-191         225/50R17   A01 K1a K2b LV2 R09
                             85-191         235/45R17   A01 G52 K1a K2b K45 LV2


     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 8
     Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Volvo XC70; V70 XC     120-154        215/60R17                                          A12 A14 A16
     S                      120-154        225/55R17    A01 K25 K66                           A22 B02 KMV
     e4*98/14*0040*..,                                                                        S04
     e4*2001/116*0040*..
     - XC (Cross Country)

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
☞✎   Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
✎✍   Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
✌
☞☞   Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
➜    geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.



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     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 8

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
     Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

☞✎   A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
✎✍   verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
✌    entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
☞☞   bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
➜    Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
     E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
     Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
     Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
     geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
     oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

     B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
     ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
     ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).



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     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 5 von 8

     B07    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 283 x 26 mm
     an Achse 1.

     B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

     B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

     BP3    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse1.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     G52     Ist die Reifengröße 215/55R16, 235/45R17, 225/50R17 oder 235/40R18 keine der
     serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
     Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
     R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
     Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
     überprüfen.
☞✎
✎✍   K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
✌    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
☞☞   herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
➜    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
     Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
     Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
     vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

     K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

     K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
     zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 8

     LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
     235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
     9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     ML7    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm
     an Achse 1.

     NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
     Fahrzeugausführungen.

     Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
     zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
     an Achse 1.

     Pe9     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
     1.
☞✎
✎✍   R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
✌
☞☞   R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
➜    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 7 von 8

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
☞✎   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✎✍   berücksichtigen.
✌
☞☞   V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
➜    Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

     V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    195/40R17      215/35R17
     Nr. 2    195/45R17      215/40R17
     Nr. 3    205/40R17      225/35R17
     Nr. 4    205/45R17      235/40R17
     Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
     Nr. 6    205/55R17      225/50R17
     Nr. 7    215/40R17      245/35R17
     Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
     Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
     Nr. 10   215/55R17      235/50R17
     Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
     Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
     Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
     Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
     Nr. 15   235/50R17      255/45R17
     Nr. 16   235/55R17      255/50R17
     Nr. 17   235/60R17      255/55R17

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.



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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51992 nach §22 StVZO
     Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55022819 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ MAM RS3 7517
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 8 von 8

     X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
     Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

     X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
     ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2019 in Lambsheim statt.

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2019.

☞✎   Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
✎✍   Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
✌    Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
☞☞   das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
➜
     Lambsheim, 8. Juli 2019




     Tufan                                                                 00324386.DOC




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