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							Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 07.05.2019
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
W1                  W1                         FZ23                        65,1     Kunststoff       558     2220    01/19
W1                  W1                         FZ23                        65,1     Kunststoff       596     2062    01/19
W1                  W1                         FZ23                        65,1     Kunststoff       606     2025    01/19
W1                  W1                         FZ23                        65,1     Kunststoff       610     2010    01/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT64
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 205/60R16 92              11A; 24J; 248; 26N;        kurzer Radstand;
                                                                   26P                        langer Radstand;
                                                 215/55R16 93      11A; 241; 244; 246;        Frontantrieb;
                                                                   26B; 26N; 27I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/60R16 95      11A; 241; 244; 246;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   26B; 26N; 27I              721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/55R16 95      11A; 24C; 244; 247;        74P; 76U
                                                                   26B; 26J; 27H; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT64
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 07.05.2019
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Verkaufsbezeichnung:     GRANDLAND X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z            e2*2007/46*0597*.. 75 - 130 215/70R16 100                                       Frontantrieb;
                                         215/75R16 103                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/65R16 100             11A; 245; 248; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76U; 77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : KIT64
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*6FY*;
                                             6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ*; 9
                                             135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 80 - 120        205/60R16         51G                       Kombi; Limousine;
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*..                 215/55R16 93                                10B; 11A; 11B; 11G;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*..                 215/60R16 95                                11H; 12A; 51A; 71C;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                 225/55R16 95                                71K; 721; 725; 73C;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                                                             74A; 74P; 76U; VCR
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 79 - 152 225/55R16                   51G                       nur bis
                              152      215/60R16                   51G                       e2*98/14*0199*09;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76U; AGD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 07.05.2019
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                                                                                                       Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..        68 - 96   195/55R16 91                                erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                195/60R16 89                                 135 Nm; Peugeot 308
                                       68 - 133 205/55R16 91       11A; 26P; 27I             SW; Kombi;
                                                215/50R16 90       11A; 245; 248; 26N;       Frontantrieb;
                                                                   26P; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/55R16 93      11A; 245; 248; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   26P; 27B; 27H             721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/50R16 92      11A; 245; 248; 26B;       74P; 740; 76U; 83P;
                                                                   26N; 27B; 27H             AGD; PDI
L              e2*2007/46*0405*..      60 - 96   195/55R16 87                                erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                       60 - 115 195/60R16 89                                 135 Nm; Schrägheck;
                                       60 - 133 205/55R16 91       11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                215/55R16 93       11A; 245; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   26P; 27H; 27I             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/50R16 92      11A; 245; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                   26N; 27I                  74P; 740; 76U; 83P;
                                       110       195/55R16 87W                               AGD; PDI
                                       115       195/55R16 87

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : N
Zubehör                                    : KIT62
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Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R; H; J; T; KV; K; S; JV
Zubehör                                    : KIT67
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : N
                                             140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO C70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
N            e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 205/55R16              11A; 22B; 51G             Cabrio; Coupe;
             e4*96/27*0015*..,              225/50R16              11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0015*..                                    24M; 51G                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/55R16 90                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e9*98/14*0044*..               215/55R16 93      11A; 22B; 24J; 24M        170 Nm; Allradantrieb;
R              e9*2001/116*0036*..,           225/50R16 92      11A; 22B; 24J; 24M;       Frontantrieb;
               e9*98/14*0036*..                                 57T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 740; 76U;
                                                                                          AGD

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 215/55R16            11A; 24J; 24M; 51G        nicht gepanzerte Fz;
             e9*98/14*0043*..              225/50R16-92         11A; 22B; 24C; 24M        Allradantrieb;
KV           e1*KS*0007*..                 225/55R16            11A; 21B; 22B; 24J;       Frontantrieb;
T            e9*2001/116P0028*..,                               24M; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       11H; 12A; 51A; 573;
               e9*96/79*0028*..,                                                          71C; 71K; 721; 725;
               e9*98/14P0028*..,                                                          73C; 74A; 74P; 76U
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147 225/50R16 92    11A; 21B; 22B; 24J;            nicht Cross Country;
               e4*98/14*0061*..                            24M; 367                       Allradantrieb;
JV             e1*KS*0006*..        85 - 191 205/55R16     11A; 21B; 22B; 24J;            Frontantrieb;
S              e4*2001/116*0040*..,                        24M; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0040*..              215/55R16 93  11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 573; 71C;
                                                           24M                            71K; 721; 725; 73C;
                                             225/50R16 92W 11A; 21B; 22B; 24J;            74A; 74P; 75I; 76U;
                                                           24M; 367                       AGD

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 5 von 12
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 6 von 12
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 7 von 12
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52681
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                     Seite: 8 von 12
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
VCR) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     bzw. 283mm bzw. 288mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 9 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     CITROEN
       Fahrzeugtyp:    3
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:    C4 PICASSO

       Variante(n):    Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 280            y = 400                     VA
             26P                      x = 240            y = 400                     VA
             27B                      x = 280            y = 350                     HA
             27I                      x = 220            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             27H                   x = 280       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 350            20                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    GRANDLAND X

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             27I                      x = 250            y = 300                     HA
             27B                      x = 300            y = 350                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            20                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            10                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 11 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            21                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-19-LORD
zur Erteilung der ABE 52681
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: UX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 07.05.2019
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                                                                                                    Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260            23                 VA
             26N                   x = 320       y = 260             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 280            24                 HA
             27H                   x = 290       y = 280             8                 HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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