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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                An der Roßweid 23-25
                                                76229 Karlsruhe
                                                49020141109

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           RP4
               Typ                              RP4-6515
               Radgröße                         6,5Jx15H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               PC           RP4-6515 PC/ohne Ring                 5/108/65,1         42        710    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       47635
               Herstellerzeichen                Platin Germany
               Radtyp und Ausführung            RP4-6515 (s.o.)
               Radgröße                         6,5Jx15H2
§22 47635*10




               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M12x1,75      Kegel 60°     110                   28
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     130                   30
               S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°     115                   28

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Citroen
                                                Opel
                                                Peugeot
                                                Volvo

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Berlingo (IV)   55-81          195/65R15   A90                                   A14 A19 A58
               E                       55-81          205/60R15   A90                                   A59 KOV Pe9
               e2*2007/46*0624*..      55-81          215/60R15   A12                                   X99 S03
               Citroen Berlingo (IV)   55-81          195/65R15   A90                                   A14 A19 A58
               E                       55-81          205/60R15   A90                                   A59 KOV Pe9
               e2*2007/46*0625*..      55-81          215/60R15   A12                                   X99 S03
               Opel Combo-E            55-81          195/65R15   A90                                   A14 A19 A58
               E                       55-81          205/60R15   A90                                   A59 KOV Pe9
               e2*2007/46*0623*..      55-81          215/60R15   A12                                   X99 S03
               Opel Combo-E Life       55-81          195/65R15   A90                                   A14 A19 A58
               E                       55-81          205/60R15   A90                                   A59 KOV Pe9
               e2*2007/46*0622*..      55-81          215/60R15   A12                                   X99 S03
               Peugeot Partner (IV)    55-81          195/65R15   A90                                   A14 A19 A58
               E                       55-81          205/60R15   A90                                   A59 KOV Pe9
               e2*2007/46*0625*..      55-81          215/60R15   A12                                   X99 S03
               Volvo C70               120-147        195/65R15   M+S                                   A13 A14 A19
               N                                                                                        B02 B03 Cbo
               e4*96/27, 98/14,                                                                         Cpe S01
§22 47635*10




               2001/116*0015*..
               Volvo S60, -/BiFuel     85-125         195/65R15   A13 M+S                               A14 A19 B02
               R, H                    85-125         195/65R15   A13                                   B03 S02
               e9*98/14, 2001/116*     85-125         205/60R15   A12
               0036,0044*..
               Volvo S80, -/BiFuel     96-125         205/65R15   A13                                   A14 A19 B02
               T, K                    96-125         215/60R15   A12                                   B03 NBF V00
               e9*96/79,98/14,         96-125         225/55R15   A12                                   V15 S02
               2001/116*               96-125         225/60R15   A12
               0028,0043*..
               Volvo V70, -/BiFuel     85-125         195/65R15   A13                                   A14 A19 A58
               S, J                    85-125         195/65R15   A13 M+S                               B02 B03 S02
               e4*98/14,2001/116*      85-125         205/60R15   A12
               0040,0061*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 47635*10




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NBF       Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               Pe9       Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse
§22 47635*10




               1.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15      195/50R15
               Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15      225/50R15
               Nr.   5   205/65R15      225/60R15
               Nr.   6   235/70R15      275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47635 nach §22 StVZO

               Anlage 27 zum Prüfbericht Nr. 55040709 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RP4-6515
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                      Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 47635*10




               Lambsheim, 6. Oktober 2020




               Tufan                                                                 00352992.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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