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							Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 10.08.2022
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT, PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA
                                             Automobiles SA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
51084572                LK 108                 Ø72 Ø65.1                   65,1     Kunststoff      680      2217    01/16
51084572                LK 108                 Ø72 Ø65.1                   65,1     Kunststoff      700      2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsm ittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
 3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 133 215/45R18 93 11A; 245; 248; 26P                     kurzer Radstand;
                                          225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26N;                    langer Radstand;
                                                       26P; 27I                               Frontantrieb;
                                          225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26N;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26P; 27I                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P; CC2


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 10.08.2022
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
8            e2*2007/46*0080*.. 120              225/50R18 95        12A                     erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/45R18   94      12O                     130 Nm; Nur 508 RXH
                                                 245/40R18   93      12Q                     (Allroad);
                                                 245/45R18   96      12Q                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R18   99      11A; 12A; 26P; 27I      51A; 573; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740
8              e2*2007/46*0080*..      82 - 150 225/45R18 95W        11A; 248                erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 235/45R18           51G                     130 Nm; Nicht 508 RXH
                                                 235/45R18 98        11A; 245; 248           (Allroad); Kombi;
                                                 245/40R18 97W       11A; 22M; 245; 248      Limousine;
                                                 245/45R18 96W       11A; 22M; 245; 248      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                             740; 76O


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DS 7 CROSSBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
J            e2*2007/46*0601*.. 96 - 165 225/55R18           98      12Q                     Frontantrieb;
                                         225/60R18           100     12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/50R18           97      11A; 12A; 26P           51A; 73C; 74P; 76O;
                                         235/55R18           100     11A; 12A; 26P           77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW419


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : F
                                             115 Nm für Typ : F




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 10.08.2022
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA SPOURTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
F            e2*2007/46*0628*.. 81 - 132 225/40R18 91                                        Opel Astra; Opel
                                         235/40R18 91 11A; 26P                               Astra Sports Tourer;
                                         245/35R18 92 11A; 245; 248; 26P                     Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
F            e2*2007/46*0628*..        96 - 165 225/55R18 98         11A; 245; 26P           DS4; Frontantrieb;
                                                235/50R18 97         11A; 24J; 248; 26B;     inkl. Hybrid;
                                                                     26N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 255/45R18 99        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                     26N                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                             77E

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
F            e2*2007/46*0628*.. 81 - 132 225/40R18 92                                        Peugeot 308;
                                         235/40R18 95                11A; 248; 26P           Kombilimousine;
                                         245/35R18 92                11A; 245; 248; 26B;     Schräghecklimousine;
                                                                     26N                     Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J; JV; T; K; S
Zubehör                                    : Serie


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : R; H
Zubehör                                    : DW4332


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : J; JV; K; S; T
                                             170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes
                                             Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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                                                                                                   Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 225/40R18 88Y         VEM; 11A                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e9*98/14*0044*..               235/40R18           51G                     170 Nm; Allradantrieb;
R             e9*2001/116*0036*..,                                                       Frontantrieb;
              e9*98/14*0036*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; AGD; VEZ

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 235/40R18             51G                     nicht gepanzerte Fz;
              e9*98/14*0043*..                                                           Allradantrieb;
T             e9*2001/116P0028*..,                                                       Frontantrieb;
              e9*2001/116*0028*..,                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
              e9*96/79*0028*..,                                                          51A; 573; 71K; 723;
              e9*98/14P0028*..,                                                          73C; 74D; 74P; AGD
              e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 85 - 147   225/40R18 88W       11A; 367; 5FE           nicht Cross Country;
             e4*98/14*0061*..     85 - 191   225/40R18 88Y       11A; 367; 5FE           Allradantrieb;
JV           e1*KS*0006*..                   225/40R18 92W       11A; 367                Frontantrieb;
S            e4*2001/116*0040*..,            235/40R18           11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
              e4*98/14*0040*..                                   24M; 51G                12A; 51A; 573; 71K;
                                             235/40R18 91W       11A; 21B; 22B; 24J;     723; 73C; 74D; 74P;
                                                                 24M; 367                AGD


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 10.08.2022
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                                                                                                    Seite: 5 von 13
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließli ch
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 10.08.2022
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleic h sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 10.08.2022
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                                                                                                    Seite: 7 von 13
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughers teller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
     7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      CITROEN
       Fahrzeugtyp:     3
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0356*..
       Handelsbez.:     CITROEN C4 PICASSO, C4 SPACETOURER

       Variante(n):     Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 350                  HA
             27I                     x = 220              y = 300                  HA
             26B                     x = 280              y = 400                  VA
             26P                     x = 240              y = 400                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 280        y = 350             8                HA
             27F                  x = 280        y = 350            20                HA
             26N                  x = 280        y = 400             8                VA
             26J                  x = 280        y = 400            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:     8
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0080*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 508

       Variante(n):     Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     y = 310              y = 420                  HA
             27I                     x = 260              y = 370                  HA
             26B                     x = 360              y = 410                  VA
             26P                     x = 310              y = 360                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 310        y = 420             7                HA
             26J                  x = 360        y = 410            11                VA
             26N                  x = 360        y = 410             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PEUGEOT CITROEN
       Fahrzeugtyp:     J
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0601*..
       Handelsbez.:     DS 7 CROSSBACK

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 250        y = 300            30                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PSA
       Fahrzeugtyp:     F
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0628*..
       Handelsbez.:     DS4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 270              y = 270                  HA
             27I                     x = 220              y = 220                  HA
             26B                     x = 295              y = 280                  VA
             26P                     x = 245              y = 230                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 270        y = 270            25                HA
             27H                  x = 270        y = 270             8                HA
             26J                  x = 295        y = 280            30                VA
             26N                  x = 295        y = 280             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PSA
       Fahrzeugtyp:     F
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0628*..
       Handelsbez.:     ASTRA, ASTRA SPOURTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 240              y = 210                  HA
             27B                     x = 290              y = 260                  HA
             26P                     x = 240              y = 170                  VA
             26B                     x = 290              y = 220                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 290        y = 260             8                HA
             27F                  x = 290        y = 260            15                HA
             26N                  x = 290        y = 220             8                VA
             26J                  x = 290        y = 220            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00095-CC-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798
zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: D118-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      PSA
       Fahrzeugtyp:     F
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0628*..
       Handelsbez.:     PEUGEOT 308

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 260              y = 280                  HA
             27I                     x = 210              y = 230                  HA
             26B                     x = 280              y = 210                  VA
             26P                     x = 230              y = 160                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 260        y = 280            25                HA
             27H                  x = 260        y = 280             8                HA
             26J                  x = 280        y = 210            30                VA
             26N                  x = 280        y = 210             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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