B6052540515xx
Gutachten zur
ABE
Leichtmetallrad
B605
4/108 – ET 25
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45909*08
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6 J x 15 H2
Typ: B 605
Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45909*08
Die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ B 605, dürfen auch zur Verwendung mit den in den
beiliegenden Anlagen Nr.
35 (3. Ausfertigung)
27 (4. Ausfertigung)
20, 22, 28, 29, 31, 32, 33, 34, 37 (5. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.05.2012
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55151004 (9.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
16.05.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45909*08
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 605
Radgröße 6 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø54,1 4/100/54,1 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 23
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø56,1 4/100/56,1 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 43
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø56,6 4/100/56,6 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 33
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø57,1 4/100/57,1 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 13
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø59,1 4/100/59,1 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 14
T37 B 605 LK100/Ø70-Ø60,1 4/100/60,1 36 560 1935 5/2008
LM-Nr. 20
- B 605 LK108 4/108/70 46 580 1935 10/2006
- B 605 LK108/Ø70-Ø63,4 4/108/63,4 46 580 1935 10/2006
LM-Nr. 12
T37 B 605 LK108/Ø70-Ø63,4 4/108/63,4 46 580 1935 11/2007
LM-Nr. 12
- B 605 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 25 615 1935 5/2004
15, T37 B 605 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 25 615 1935 11/2007
- B 605 LK114,3 4/114,3/70 44 585 1935 10/2006
- B 605 LK114,3/Ø70-Ø56,6 4/114,3/56,6 44 585 1935 10/2006
LM-Nr. 33
T37 B 605 LK114,3/Ø70-Ø56,6 4/114,3/56,6 44 585 1935 11/2007
LM-Nr. 33
- B 605 LK114,3/Ø70-Ø64,1 4/114,3/64,1 44 585 1935 10/2006
LM-Nr. 22
T37 B 605 LK114,3/Ø70-Ø64,1 4/114,3/64,1 44 585 1935 11/2007
LM-Nr. 22
- B 605 LK114,3/Ø70-Ø66,1 4/114,3/66,1 44 585 1935 10/2006
LM-Nr. 21
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 5
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis- press- last umfang Herstell-
(mm)/ tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
T37 B 605 LK114,3/Ø70-Ø66,1 4/114,3/66,1 44 585 1935 11/2007
LM-Nr. 21
- B 605 LK114,3/Ø70-Ø67,1 4/114,3/67,1 44 585 1935 10/2006
LM-Nr. 1
T37 B 605 LK114,3/Ø70-Ø67,1 4/114,3/67,1 44 585 1935 11/2007
LM-Nr. 1
T37 B 605 LK98/Ø70-Ø58,1 4/98/58,1 38 560 1935 5/2008
LM-Nr. 11
- B 605 LK108 5/108/70 43 755 1975 10/2006
- B 605 LK108 5/108/70 50 755 1975 10/2006
- B 605 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 43 755 1975 10/2006
LM-Nr. 3
T37 B 605 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 43 755 1975 11/2007
LM-Nr. 3
- B 605 LK110/Ø70-Ø65,1 5/110/65,1 50 755 1975 10/2006
- B 605 LK112 5/112/70 43 755 1975 10/2006
- B 605 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 43 755 1975 10/2006
LM-Nr. 13
T37 B 605 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 43 755 1975 11/2007
LM-Nr. 13
- B 605 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 50 755 1975 10/2006
LM-Nr. 13
T37 B 605 LK112/Ø70-Ø57,1 5/112/57,1 50 755 1975 11/2007
LM-Nr. 13
- B 605 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 43 755 1975 10/2006
LM-Nr. 2
T37 B 605 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 43 755 1975 11/2007
LM-Nr. 2
- B 605 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 50 755 1975 10/2006
LM-Nr. 2
T37 B 605 LK112/Ø70-Ø66,6 5/112/66,6 50 755 1975 11/2007
LM-Nr. 2
- B 605 LK114,3 5/114,3/70 43 755 1975 10/2006
- B 605 LK114,3 5/114,3/70 50 755 1975 10/2006
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 5
Kennzeichnung
KBA-Nummer 45909
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen SD w.w. KAT
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
4/108 175/55R15 25 615
4/108 175/55R15 46 580
4/114,3 175/55R15 44 585
5/108 175/55R15 43 755
5/114,3 175/55R15 50 755
4/114,3 165/50R15 44 585
5/114,3 165/50R15 44 755
4/100 165/50R15 36 560
5/108 165/50R15 50 755
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3 265/70R15 50 755
5/108 265/70R15 50 755
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 5
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 01.06.04 durchgeführt.
Hinweise zum Sonderrad
Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 29.07.2004
Radzeichnung E1-5466 20.03.2004
mit Änderung vom 29.01.2005
Zubehörzeichnung AUTEC-Z-001 06.08.2004
mit Änderung vom 11.10.2011
Beschreibung - 09.01.2007
Radzeichnung W-650 560 01 06.10.2006
mit Änderung vom 19.11.2009
Beschreibung - 15.03.2010
Beschreibung - 09.09.2010
Radzeichnung Bl. 1-3 10-AT809-10-01 03.07.2010
Verwendungen Anlage 1 bis 37
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 5
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. Mai 2012
Haasis 00180550.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 1 von 9
Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: 49 02 0241005
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ B 605
Radgröße 6Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
15, T37 B 605 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 25 615 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45909
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung B 605 (s.o.)
Radgröße 6Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 30
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 2 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2 50-80 185/55R15 A02 A04 A05
J*...* A08 A09 A16
e2*2001/116* A19 A30 B03
0284-0286, C25 S02
0316,0339,0344*..
Citroen C2 44,50,54 185/55R15 K25 A01 A02 A04
J*...* A05 A08 A09
e2*2001/116* A12 A16 A19
0283-0286,0316*.. C24 S02
Citroen C3 49-80 185/60R15 A63 A02 A04 A05
F*...* 49-80 195/50R15 A12 A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 49-80 195/55R15 A12 A19 C35 S02
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 44-88 185/65R15 A02 A04 A05
S*****, S 44-88 195/60R15 A08 A09 A12
e2*2007/46*0003*..; A16 A16 A19
e2*2007/46*0060*.. Y85 S02
Citroen C3 Picasso 66-70 195/60R15 A90 A02 A04 A05
SH****, SH 80-88 195/60R15 A90 M+S A08 A09 A16
e2*2001/116*0371*..; A19 S02
e2*2007/46*0110*..
Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 A63 A02 A04 A05
H***** 50,54,80 195/60R15 A12 A08 A09 A16
e2*2001/116*0266*.. A19 B03 Cbo
S02
Citroen C4 65-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
L***** 65-88 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e2*2001/116*0302*.. 65-88 205/60R15 A13 A19 A74 B03
65-88 215/60R15 A01 A12 K2b K42 B83 Cpe Lim
RDK S02
Citroen C5 66-103 195/65R15 R37 A02 A04 A05
D*...* 66-103 205/60R15 R37 A08 A09 A12
e2*98/14* 66-103 205/65R15 R09 A16 A19 A74
0215 bis 0221, B03 Car Lim
0249*.. RDK S02
Citroen DS3 68-88 185/65R15 A02 A04 A05
S*****, S 68-88 195/60R15 A08 A09 A12
e2*2007/46*0003*.. A16 A16 A19
Y84 S02
Peugeot 1007 50,54,65 175/60R15 A90 Z14 A02 A04 A05
K***** 50-80 185/55R15 A90 R37 A08 A09 A16
e2*2001/116*0300*.. 50-80 185/60R15 A90 A19 S02
50-80 195/55R15 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206 40-66 185/55R15 Flh R37 A02 A04 A05
2*...* 40-66 195/50R15 A01 Flh K1a R37 A08 A09 A16
e2*93/81,98/14, 40-80 195/55R15 A01 Flh G09 K1a A19 A30 B03
2001/116* 55-100 185/55R15 Cbo Flh R37 S01
0085, 0168-0174, 55-100 195/50R15 Cbo Flh P26 R37
0212, 0237-0239, 55-100 195/55R15 Cbo Flh P26 X22
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 RC 130 195/55R15 A02 A04 A05
2*RFK* A08 A09 A16
e2*2001/116*0269*.. A19 A30 B03
Flh S01
Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 R37 A02 A04 A05
2*...* 44-80 195/50R15 A01 K1b R37 A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 44-80 195/55R15 A01 G09 K1b A19 A30 Car
0174, 0212, 0237- 55-100 195/55R15 R09 S01
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+ 44 185/60R15 A01 A90 G03 A02 A04 A05
2***** 44 195/55R15 A01 A12 G64 K6i A08 A09 A16
e2*2001/116*0374*..; 44-55 185/55R15 A90 A19 Flh S01
e2*2007/46*0109*.. 44-55 195/50R15 A01 A12 K6i
50,54,55 185/60R15 A90 R09
50,54,55 195/55R15 A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC 82 185/65R15 A13 A02 A04 A05
W***** 82 195/60R15 A39 A08 A09 A16
e2*2001/116*0340*.. A19 A74 B03
- Cabrio-Coupé B83 Cbo S01
Peugeot 207, 207SW 50-110 185/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
W*****, W 50-110 195/60R15 A39 M+S A08 A09 A16
e2*2001/116*0340*.., 50-88 185/65R15 A13 A19 A74 B03
e2*2007/46*0072*.. 50-88 195/60R15 A39 B83 Car Flh
50-88 205/55R15 A12 S01
Peugeot 306 110-120 185/55R15 M+S R37 A02 A04 A05
7A/7 44-89 185/55R15 R37 A08 A09 A12
G264 A16 A19 B03
S01
Peugeot 306 Cabrio 65-89 185/55R15 R37 A02 A04 A05
7D A08 A09 A12
G720 A16 A19 B03
S01
Peugeot 307 50-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* 50-80 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 A12 A19 B83 Flh
0235,0242-245,0251, S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307 50-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
Break/SW 50-80 195/65R15 A13 A08 A09 A16
3*...* 50-80 205/60R15 A12 A19 B83 Car
e2*98/14,2001/116* S01
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC 80-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* A19 B83 Cbo
0235,0243-244,0290, S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405 47-116 195/50R15 R37 T82 T83 A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E 47-116 195/55R15 A08 A09 A12
E666, /1,/2, 47-116 205/50R15 A16 A19 Car
E815, /1,/2 Lim S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 5 von 9
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283x26 mm an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 6 von 9
C24 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).
C25 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G64 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 7 von 9
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
P26 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 8 von 9
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X22 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO
Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
Seite 9 von 9
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. Mai 2012
Haasis 00180688.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“
Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen
K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c
hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.
Vorderachse
Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Hinterachse
Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.
Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:
1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.
2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.
3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
- Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
- Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
- Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
- Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
Bremsstaub gereinigt werden.
- Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
- Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
Textilien in Kontakt kommen.
- Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
- Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
hier die Gebrauchsanweisung beachten.
4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
- Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
(Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
- Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
- Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.
Schifferstadt, 21. März 2012
AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25 Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de