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							B6052540515xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          B605
                  4/108 – ET 25


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              45909*08



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6 J x 15 H2


Typ:                         B 605



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                     DE-24932 Flensburg



                                                2
Nummer der ABE: 45909*08

Die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ B 605, dürfen auch zur Verwendung mit den in den
beiliegenden Anlagen Nr.

35                                   (3. Ausfertigung)
27                                   (4. Ausfertigung)
20, 22, 28, 29, 31, 32, 33, 34, 37   (5. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 10.05.2012
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55151004 (9.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
16.05.2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45909*08


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                 Ziegeleistraße 25
                                 67105 Schifferstadt
                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              B 605
Radgröße                         6 J x 15 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø54,1                  4/100/54,1     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 23
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø56,1                  4/100/56,1     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 43
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø56,6                  4/100/56,6     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 33
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø57,1                  4/100/57,1     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 13
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø59,1                  4/100/59,1     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 14
T37           B 605 LK100/Ø70-Ø60,1                  4/100/60,1     36    560     1935       5/2008
              LM-Nr. 20
-             B 605 LK108                            4/108/70       46    580     1935       10/2006
-             B 605 LK108/Ø70-Ø63,4                  4/108/63,4     46    580     1935       10/2006
              LM-Nr. 12
T37           B 605 LK108/Ø70-Ø63,4                  4/108/63,4     46    580     1935       11/2007
              LM-Nr. 12
-             B 605 LK108/ohne Ring                  4/108/65,1     25    615     1935       5/2004
15, T37       B 605 LK108/ohne Ring                  4/108/65,1     25    615     1935       11/2007
-             B 605 LK114,3                          4/114,3/70     44    585     1935       10/2006
-             B 605 LK114,3/Ø70-Ø56,6                4/114,3/56,6   44    585     1935       10/2006
              LM-Nr. 33
T37           B 605 LK114,3/Ø70-Ø56,6                4/114,3/56,6   44    585     1935       11/2007
              LM-Nr. 33
-             B 605 LK114,3/Ø70-Ø64,1                4/114,3/64,1   44    585     1935       10/2006
              LM-Nr. 22
T37           B 605 LK114,3/Ø70-Ø64,1                4/114,3/64,1   44    585     1935       11/2007
              LM-Nr. 22
-             B 605 LK114,3/Ø70-Ø66,1                4/114,3/66,1   44    585     1935       10/2006
              LM-Nr. 21




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                   Seite 2 von 5

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                        Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                               (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                               Mittenloch-ø   (mm)
                                               (mm)
T37       B 605 LK114,3/Ø70-Ø66,1              4/114,3/66,1   44     585    1935       11/2007
          LM-Nr. 21
-         B 605 LK114,3/Ø70-Ø67,1              4/114,3/67,1   44     585    1935       10/2006
          LM-Nr. 1
T37       B 605 LK114,3/Ø70-Ø67,1              4/114,3/67,1   44     585    1935       11/2007
          LM-Nr. 1
T37       B 605 LK98/Ø70-Ø58,1                 4/98/58,1      38     560    1935       5/2008
          LM-Nr. 11
-         B 605 LK108                          5/108/70       43     755    1975       10/2006
-         B 605 LK108                          5/108/70       50     755    1975       10/2006
-         B 605 LK110/Ø70-Ø65,1                5/110/65,1     43     755    1975       10/2006
          LM-Nr. 3
T37       B 605 LK110/Ø70-Ø65,1                5/110/65,1     43     755    1975       11/2007
          LM-Nr. 3
-         B 605 LK110/Ø70-Ø65,1                5/110/65,1     50     755    1975       10/2006
-         B 605 LK112                          5/112/70       43     755    1975       10/2006
-         B 605 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     43     755    1975       10/2006
          LM-Nr. 13
T37       B 605 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     43     755    1975       11/2007
          LM-Nr. 13
-         B 605 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     50     755    1975       10/2006
          LM-Nr. 13
T37       B 605 LK112/Ø70-Ø57,1                5/112/57,1     50     755    1975       11/2007
          LM-Nr. 13
-         B 605 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     43     755    1975       10/2006
          LM-Nr. 2
T37       B 605 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     43     755    1975       11/2007
          LM-Nr. 2
-         B 605 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     50     755    1975       10/2006
          LM-Nr. 2
T37       B 605 LK112/Ø70-Ø66,6                5/112/66,6     50     755    1975       11/2007
          LM-Nr. 2
-         B 605 LK114,3                        5/114,3/70     43     755    1975       10/2006
-         B 605 LK114,3                        5/114,3/70     50     755    1975       10/2006




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 3 von 5

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    45909
Herstellerzeichen             AUTEC
Radtyp und Ausführung         B 605 (s.o.)
Radgröße                      6Jx15H2
Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
Gießereikennzeichen           SD w.w. KAT
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
4/108        175/55R15      25                   615
4/108        175/55R15      46                   580
4/114,3      175/55R15      44                   585
5/108        175/55R15      43                   755
5/114,3      175/55R15      50                   755
4/114,3      165/50R15      44                   585
5/114,3      165/50R15      44                   755
4/100        165/50R15      36                   560
5/108        165/50R15      50                   755

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/114,3      265/70R15      50                 755
5/108        265/70R15      50                 755




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 4 von 5

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 01.06.04 durchgeführt.

Hinweise zum Sonderrad

Die mit „-“ gekennzeichneten Ausführungen wurden bis 31.10.2007 produziert.
Die mit „T37“ gekennzeichneten Ausführungen werden ab 01.11.2007 produziert.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                      -                                29.07.2004
Radzeichnung                      E1-5466                          20.03.2004
                                  mit Änderung vom                 29.01.2005
Zubehörzeichnung                  AUTEC-Z-001                      06.08.2004
                                  mit Änderung vom                 11.10.2011
Beschreibung                      -                                09.01.2007
Radzeichnung                      W-650 560 01                     06.10.2006
                                  mit Änderung vom                 19.11.2009
Beschreibung                      -                                15.03.2010
Beschreibung                      -                                09.09.2010
Radzeichnung Bl. 1-3              10-AT809-10-01                   03.07.2010
Verwendungen                      Anlage 1 bis 37

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55151004 (9. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 5 von 5

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 10. Mai 2012




Haasis                                                            00180550.DOC




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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               B 605
Radgröße                          6Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
15, T37      B 605 LK108/ohne Ring                 4/108/65,1         25       615     1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        45909
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             B 605 (s.o.)
Radgröße                          6Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                30
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2             50-80         185/55R15                                    A02 A04 A05
J*...*                                                                            A08 A09 A16
e2*2001/116*                                                                      A19 A30 B03
0284-0286,                                                                        C25 S02
0316,0339,0344*..
Citroen C2             44,50,54      185/55R15   K25                              A01 A02 A04
J*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                      A12 A16 A19
0283-0286,0316*..                                                                 C24 S02
Citroen C3             49-80         185/60R15   A63                              A02 A04 A05
F*...*                 49-80         195/50R15   A12                              A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*     49-80         195/55R15   A12                              A19 C35 S02
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3             44-88         185/65R15                                    A02 A04 A05
S*****, S              44-88         195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2007/46*0003*..;                                                               A16 A16 A19
e2*2007/46*0060*..                                                                Y85 S02

Citroen C3 Picasso     66-70         195/60R15   A90                              A02 A04 A05
SH****, SH             80-88         195/60R15   A90 M+S                          A08 A09 A16
e2*2001/116*0371*..;                                                              A19 S02
e2*2007/46*0110*..
Citroen C3 Pluriel     50,54,80      185/65R15   A63                              A02 A04 A05
H*****                 50,54,80      195/60R15   A12                              A08 A09 A16
e2*2001/116*0266*..                                                               A19 B03 Cbo
                                                                                  S02
Citroen C4             65-103        195/65R15   A13 M+S                          A02 A04 A05
L*****                 65-88         195/65R15   A13                              A08 A09 A16
e2*2001/116*0302*..    65-88         205/60R15   A13                              A19 A74 B03
                       65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42                  B83 Cpe Lim
                                                                                  RDK S02
Citroen C5             66-103        195/65R15   R37                              A02 A04 A05
D*...*                 66-103        205/60R15   R37                              A08 A09 A12
e2*98/14*              66-103        205/65R15   R09                              A16 A19 A74
0215 bis 0221,                                                                    B03 Car Lim
0249*..                                                                           RDK S02
Citroen DS3            68-88         185/65R15                                    A02 A04 A05
S*****, S              68-88         195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2007/46*0003*..                                                                A16 A16 A19
                                                                                  Y84 S02
Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15   A90 Z14                          A02 A04 A05
K*****                 50-80         185/55R15   A90 R37                          A08 A09 A16
e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15   A90                              A19 S02
                       50-80         195/55R15   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206            40-66          185/55R15   Flh R37                         A02 A04 A05
2*...*                 40-66          195/50R15   A01 Flh K1a R37                 A08 A09 A16
e2*93/81,98/14,        40-80          195/55R15   A01 Flh G09 K1a                 A19 A30 B03
2001/116*              55-100         185/55R15   Cbo Flh R37                     S01
0085, 0168-0174,       55-100         195/50R15   Cbo Flh P26 R37
0212, 0237-0239,       55-100         195/55R15   Cbo Flh P26 X22
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..

Peugeot 206 RC         130            195/55R15                                   A02 A04 A05
2*RFK*                                                                            A08 A09 A16
e2*2001/116*0269*..                                                               A19 A30 B03
                                                                                  Flh S01
Peugeot 206 SW         44-80          185/55R15   R37                             A02 A04 A05
2*...*                 44-80          195/50R15   A01 K1b R37                     A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*     44-80          195/55R15   A01 G09 K1b                     A19 A30 Car
0174, 0212, 0237-      55-100         195/55R15   R09                             S01
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44             185/60R15   A01 A90 G03                     A02 A04 A05
2*****                 44             195/55R15   A01 A12 G64 K6i                 A08 A09 A16
e2*2001/116*0374*..;   44-55          185/55R15   A90                             A19 Flh S01
e2*2007/46*0109*..     44-55          195/50R15   A01 A12 K6i
                       50,54,55       185/60R15   A90 R09
                       50,54,55       195/55R15   A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC         82             185/65R15   A13                             A02 A04 A05
W*****                 82             195/60R15   A39                             A08 A09 A16
e2*2001/116*0340*..                                                               A19 A74 B03
- Cabrio-Coupé                                                                    B83 Cbo S01
Peugeot 207, 207SW     50-110         185/65R15   A13 M+S                         A02 A04 A05
W*****, W              50-110         195/60R15   A39 M+S                         A08 A09 A16
e2*2001/116*0340*..,   50-88          185/65R15   A13                             A19 A74 B03
e2*2007/46*0072*..     50-88          195/60R15   A39                             B83 Car Flh
                       50-88          205/55R15   A12                             S01
Peugeot 306            110-120        185/55R15   M+S R37                         A02 A04 A05
7A/7                   44-89          185/55R15   R37                             A08 A09 A12
G264                                                                              A16 A19 B03
                                                                                  S01
Peugeot 306 Cabrio     65-89          185/55R15   R37                             A02 A04 A05
7D                                                                                A08 A09 A12
G720                                                                              A16 A19 B03
                                                                                  S01
Peugeot 307            50-103         195/65R15   A13 M+S                         A02 A04 A05
3*...*                 50-80          195/65R15   A13                             A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*     50-80          205/60R15   A12                             A19 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..



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Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A02 A04 A05
Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   A08 A09 A16
3*...*                 50-80         205/60R15     A12                                   A19 B83 Car
e2*98/14,2001/116*                                                                       S01
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*                                                                       A19 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405            47-116        195/50R15     R37 T82 T83                           A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E       47-116        195/55R15                                           A08 A09 A12
E666, /1,/2,           47-116        205/50R15                                           A16 A19 Car
E815, /1,/2                                                                              Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 5 von 9

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283x26 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 6 von 9

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 7 von 9

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 8 von 9

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84     Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85     Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 9 von 9

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Mai 2012




Haasis                                                            00180688.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de
						
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