Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49657*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 17 H2
Typ: NI47070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49657*01
Die ABE-Nr. 49657 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ NI47070,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N1 vom 04.12.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 17 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.12.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 05.01.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 05.12.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49657*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
108425651/EEG NI47070/EEGX PCD108 ohne 65,1 550 1975 06/13
X
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
D*XFX*; D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*;
F*8HY*; F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; L*****
135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
Anzugsmoment; R*RFJ* erhöhtes Anzugsmoment; R*RHL* erhöhtes
Anzugsmoment; R*RHR* erhöhtes Anzugsmoment; R*XFU* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HP* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HR* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HS* erhöhtes Anzugsmoment; R*4HT* erhöhtes
Anzugsmoment; R*4HX* erhöhtes Anzugsmoment; R*6FY* erhöhtes
Anzugsmoment; R*6FZ* erhöhtes Anzugsmoment; R*9HY* erhöhtes
Anzugsmoment; R*9HZ* erhöhtes Anzugsmoment; S***** erhöhtes
Anzugsmoment; S erhöhtes Anzugsmoment; SH**** erhöhtes
Anzugsmoment; SH erhöhtes Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes
Anzugsmoment; S*8FN erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 195/40R17 81 Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 721; 725; 73C; 74A
F*8HY* e2*98/14*0261*..
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/50R17 89 Coupe; Limousine; 2-
215/45R17 87W türig; 4-türig;
215/50R17 91 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 4AQ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 152 205/50R17 89 11A; 80L Kombi; Limousine;
D*RHS* e2*98/14*0249*.. 215/45R17 91 11A; 80L 10B; 11B; 11G; 11H;
D*RHY* e2*98/14*0219*.. 225/45R17 90 11A; 80L 12A; 51A; 71K; 721;
D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 725; 729; 73C; 74A;
D*RLZ* e2*98/14*0217*.. 75I; CC2
D*XFX* e2*98/14*0218*..
D*4HX* e2*98/14*0221*..
D*6FZ* e2*98/14*0215*..
R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 225/45R17 90 erhöhtes
Anzugsmoment
R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 135 Nm;
R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 12A; 51A; 71K; 721;
R*4HP* e2*2001/116*0348*.. 725; 73C; 74A; 740;
R*4HR* e2*2001/116*0354*.. 75I; CC2; 4AQ
R*4HS* e2*2001/116*0353*..
R*4HT* e2*2001/116*0347*..
R*4HX* e2*2001/116*0307*..
R*6FY* e2*2001/116*0334*..
R*6FZ* e2*2001/116*0303*..
R*9HY* e2*2001/116*0335*..
R*9HZ* e2*2001/116*0305*..
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
Cabrio; Schrägheck 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
Cabrio; Schrägheck 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH**** e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
Verkaufsbezeichnung: C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0079*.. 68 - 115 205/50R17 89W erhöhtes
Anzugsmoment
N*5FL e24*2007/46*0027*.. 215/45R17 91 135 Nm; Nur Citroen
225/45R17 91 C4; Schrägheck 4-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7EN; 7ET;
7JA; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 740;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 120 215/50R17 91 erhöhtes
Anzugsmoment
215/55R17 94 135 Nm; Nur Citroen
225/50R17 94 11A; 248 DS4; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; 4AH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 115 205/50R17 89W erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 135 Nm; Nur Citroen
225/45R17 91 C4; Schrägheck 4-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 75I; 76S;
4AH
Verkaufsbezeichnung: DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
Cabrio; Schrägheck 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*;
2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFK*; 2*RFN*; 2*RHY; 2*WJY;
2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*;
3*RFJ*; 3*RFK*; 3*RFN*; 3*RHR*; 3*RHS*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*;
3*9HX*; 3*9HY*; 3*9HZ*
135 Nm für Typ : C erhöhtes Anzugsmoment; W***** erhöhtes
Anzugsmoment; 4***** erhöhtes Anzugsmoment; 4 erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 195/40R17 81 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
744
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*RFK* e2*2001/116*0269*.. 130 205/40R17 11A; 22M; 51G nur 206 RC;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 100 195/40R17 81 Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 721; 725; 73C; 74A
2*RFN* e2*98/14*0239*..
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 195/40R17 81 11A; 22I; 24C; 24D; Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 54F nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 721; 725; 73C; 74A
2*KFW* e2*98/14*0237*..
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 195/40R17 81 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; nicht
Escapade (Ausf.
WU****); Kombi;
Frontantrieb; nicht
m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 4AQ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 128 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Cabrio;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 4AQ
W***** e2*2001/116*0340*.. 66 - 88 205/45R17 88 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; nur Escapade
(Ausf. WU****); Kombi;
Frontantrieb; mit
erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 740; 4AQ
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/50R17 89 Peugeot 307 CC;
e2*98/14*0243*.. 215/45R17 87 Cabrio;
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H;
3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 12A; 51A; 71K; 721;
3*RFN* e2*98/14*0244*.. 725; 73C; 74A; 4AH;
3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 4AQ
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 103 205/50R17 89 Peugeot 307 SW;
Kombi;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 225/45R17 90 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 725; 73C; 74A; 75I;
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 4AH; 4AQ
3*RFN* e2*98/14*0244*..
3*RHR* e2*2001/116*0235*..
3*RHS* e2*98/14*0252*..
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HX* e2*2001/116*0301*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 100 215/45R17 87 Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 50 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 225/45R17 90 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 725; 73C; 74A; 4AH;
3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 4AQ
3*RFK* e2*2001/116*0290*..
3*RFN* e2*98/14*0244*..
3*RHR* e2*2001/116*0235*..
3*RHS* e2*98/14*0252*..
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HX* e2*2001/116*0301*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Verkaufsbezeichnung: 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C e2*2007/46*0070*.. 60 - 115 205/45R17 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Schrägheck;
Peugeot 208;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AN; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
740
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4***** e2*2001/116*0362*.. 82 - 88 205/50R17 89 5FM; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
205/50R17 93 51J 135 Nm; nur 308CC;
82 - 120 215/45R17 91 51J Cabrio; Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
740; 75I; 76S; 76T;
PCI; 4AH
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/50R17 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 91 51J 135 Nm; Kombi;
66 - 120 225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 740;
75I; 76S; 76T; PCI;
4AH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 110 205/50R17 91 51J erhöhtes
Anzugsmoment
66 - 115 215/45R17 91 51J 135 Nm; Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 740; 75I;
76S; 76T; PCI; 4AH
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 17 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 04.12.2014
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 9802003680 ( nur e24*2007/46*0027*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7ET) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 ( nur e2*2007/46*0079*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
verwendet werden.
7JA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 ( nur e24*2007/46*0027*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
verwendet werden.
80L) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für
ABV-Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
"Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.