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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QM-Nr.: Z-1209-00-2

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Superturismo GT
Typ                            01672
Radgröße                       7 J x 17 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
101            01672101 / ohne Ring                4/108/65,1         25        585    1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45677
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          01672 101
Radgröße                       7 J x 17 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                     28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55800504) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3          50-80           205/40R17       K25 K50 K90                   A01 A02 A04
F*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A21
0257-0259,0261,                                                                   B48 C35 S01
0289*..
Citroen C3 Pluriel  50,54,80        205/45R17       B48 K25 K42 K90               A01 A02 A04
H*****                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Cbo S01
Citroen C5            66-103        205/50R17       R37 T89                       A01 A02 A04
D*...*                66-152        215/45R17       T87 T88 T91                   A05 A08 A09
e2*98/14*             66-152        225/45R17                                     A12 A14 A21
0215 bis 0221,                                                                    B27 Car K45
0249*..                                                                           Lim RDK S01
Citroen C5            80-152        215/45R17       K45 T87 T88 T91               A01 A02 A04
R*...*                80-152        225/45R17       K45                           A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                      A12 A14 A21
0303 bis 0308,                                                                    B27 Car Lim
0315*..                                                                           RDK S01
Peug. 307 Break/SW    50-100        205/50R17                                     A02 A04 A05
3*...*                50-100        215/45R17       T87 T88                       A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*    50-100        225/45R17       A01 K49 K50                   A14 A21 V17
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,
0299*..
Peugeot 206           40-66         205/40R17       Flh K49                       A01 A02 A04
2*...*                65-100        205/40R17       Cbo Flh K49 P26               A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A21
2001/116*                                                                         K42 K45 K56
0085,0168- 0174,                                                                  S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311*..
Peugeot 206 RC        130           205/40R17       K49                           A01 A02 A04
2*RFK*                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh S01
Peugeot 206 SW      44-55           205/40R17       G01 K49                       A01 A02 A04
2*...*              65-100          205/40R17       K49 Z15                       A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116* 65-80            205/40R17       K49                           A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,                                                               Car S01
0250,0291,0310,
0311*..




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307           50-100         205/50R17                                           A02 A04 A05
3*...*                50-100         215/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*    50-100         225/45R17         A01 K49 K50                       A14 A21 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                      V17 S01
0252,0287-0288,
0299*..
Peugeot 307 CC        80,100,130     205/50R17                                           A02 A04 A05
3*...*                80,100,130     215/45R17                                           A08 A09 A12
e2*98/14*             80,100,130     225/45R17                                           A14 A21 Cbo
0243,0244,0290*..                                                                        V17 S01
- Cabrio/Coupé

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 6

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

B48    Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ww. mit
5,5x14, ET 24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V
(65 kW), 1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand
bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

P26    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 oder 16 Zoll
Serienbereifung (breitere Kotflügel an Achse 1).

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                         O.Z. Spa

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RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T87        Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T89        Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T91        Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1      205/40R17       225/35R17
Nr. 2      205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3      215/40R17       245/35R17
Nr. 4      215/45R17       225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5      215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6      225/45R17       245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7      225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 8      225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 9      235/40R17       265/35R17, 275/35R17
Nr. 10     235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 11     235/50R17       255/45R17
Nr. 12     235/55R17       255/50R17
Nr. 13     245/40R17       255/40R17, 275/35R17
Nr .14     245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 15     255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Z15   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung
(Sommer).


Hinweise zum Sonderrad

entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45677 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55800504 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01672
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 10.November 2004




Pohl                                                                  00071433.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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