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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         COMO
Typ                            CO 655
Radgröße                       6,5Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
P2             CO 655 P2/ohne Ring                 4/108/65,1         25       615     1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46729
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          CO 655 (s.o.)
Radgröße                       6,5Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55135506)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2            50-80          185/55R15                                    A02 A04 A05
J*...*                                                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*                                                                      A14 A21 C25
0284-0286,                                                                        S01
0316,0344*..
Citroen C3            49-80          185/60R15                                    A02 A04 A05
F*...*                49-80          195/50R15      A01 B48 K25 K90               A08 A09 A12
e2*98/14,2001/116*    49-80          195/55R15      A01 B48 K25 K46 K90           A14 A21 C35
0257-0259,0261,                                                                   S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel    50,54,80       185/65R15                                    A02 A04 A05
H*****                                                                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0266*..                                                               A14 A21 B03
                                                                                  Cbo S01
Citroen C4            65-103         195/65R15      A13 M+S                       A02 A04 A05
L*****                65-80          195/65R15      A13                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0302*..   65-80          205/60R15      A33                           A21 B03 B83
                      65-80          215/60R15      A01 A12 K42                   Cpe Lim RDK
                                                                                  S01
Citroen C4 Picasso    80,92          205/65R15      A33                           A02 A04 A05
U*****                80,92          215/60R15      A30                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0345*..   80,92          225/60R15      A12                           A21 B03 RDK
                                                                                  S01
Citroen C5            66-103         195/65R15      R37                           A02 A04 A05
D*...*                66-103         205/60R15      R37                           A08 A09 A12
e2*98/14*             66-103         205/65R15      R09                           A14 A21 B03
0215 bis 0221,        66-103         215/60R15      A01 B27 K45                   Car Lim RDK
0249*..                                                                           S01
Peug. 307 Break/SW    50-103         195/65R15      A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15      A13                           A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15      A12                           A21 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 1007          50,54          185/55R15      R37                           A02 A04 A05
K*****                50-80          185/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0300*..                                                               A14 A21 S01
Peugeot 206           40-80          185/55R15      A01 Flh K49 R37 Z14           A02 A04 A05
2*...*                40-80          195/50R15      A01 Flh K49 K56 Z14           A08 A09 A12
e2*93/81,98/14,       40-80          195/55R15      A01 Flh G09 K49 K56           A14 A21 B03
2001/116*             55-100         185/55R15      Cbo Flh P26 R37 Z15           S01
0085,0168- 0174,      55-100         195/50R15      A01 Cbo Flh K49 K56 P26 Z15
0212,0237-239,0250,   55-100         195/55R15      A01 Cbo Flh K49 K56 P26 X22
0291,0310,0311,
0343*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206 RC      130              195/55R15         K49                               A01 A02 A04
2*RFK*                                                                                   A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         B03 Flh S01
Peugeot 206 SW        44-80          185/55R15         K49 R37                           A01 A02 A04
2*...*                44-80          195/50R15         K49 R37                           A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*    44-80          195/55R15         G09 K49                           A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,   55-100         195/55R15         K49 X22                           Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207           50-88          185/65R15         A39                               A02 A04 A05
W*****                50-88          195/60R15         A12                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0340*..                                                                      A21 B03 Flh
                                                                                         S01
Peugeot 307           50-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15         A13                               A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15         A12                               A21 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                      S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*                                                                       A21 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405           47-116         195/50R15         R37 T82 T83                       A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116         195/55R15                                           A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                             A14 A21 Car
E815, /1,/2                                                                              Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                   Seite 4 von 6
A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

B48    Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G09      Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14, 185/65R14,
195/55R15 oder 205/45R16 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen
(§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P26    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit breitere Kotflügel an
Achse 1 (15 oder 16 Zoll Serienbereifung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46729 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55135506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ CO 655
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X22      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Serienbereifung ausschließlich 175/65R14.

Z14   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z15   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll Serienbereifung
(Sommer).


Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 13.Dezember 2006




Blauth                                                                  00101966.DOC




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