GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels GmbH
Besselstraße 28
68219 Mannheim
QM-Nr. QA 05 113 8031
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell PY
Typ PY7015
Radgröße 7Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
PE PY7015 PE/ohne Ring 4/108/65,1 25 570 1975
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45804
Herstellerzeichen PLW
Radtyp und Ausführung PY7015 (s.o.)
Radgröße 7Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 28
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55068904)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3 49-80 185/60R15 K25 K46 K90 M11 A01 A02 A04
F*...* A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116* A12 A16 A21
0257-0259,0261, B48 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 B48 K25 K46 K90 M10 A01 A02 A04
H***** A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*.. A12 A16 A21
B03 Cbo S01
Citroen C4 65-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
L***** 65-80 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e2*2001/116*0302*.. 65-80 205/60R15 A01 A33 K42 A21 A74 B03
65-80 215/60R15 A01 A12 K42 B83 Cpe Lim
RDK S01
Citroen C5 66-103 195/65R15 R37 A01 A02 A04
D*...* 66-103 205/60R15 K45 R37 A05 A08 A09
e2*98/14* 66-103 205/65R15 K45 R09 A12 A16 A21
0215 bis 0221, 66-103 225/55R15 R03 A74 B03 B27
0249*.. Car Lim RDK
V15 S01
Peug. 307 Break/SW 50-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* 50-80 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 A12 A21 B83 Car
0235,0242-245,0251, S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206 40-66 185/55R15 Flh K49 M14 R37 A01 A02 A04
2*...* 55-100 185/55R15 Cbo Flh M14 R37 A05 A08 A09
e2*93/81,98/14, A12 A16 A21
2001/116* B03 B48 K42
0085,0168- 0174, K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 K49 A01 A02 A04
2*...* A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116* A12 A16 A21
0174,0212,0237-239, B48 Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207 50-88 185/65R15 R70 A02 A04 A05
W***** 50-88 195/60R15 A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*.. A16 A21 B03
B45 Flh S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 207 50-88 185/65R15 R70 A01 A02 A04
W***** 50-88 195/60R15 A05 A08 A09
e2*2001/116*0340*.. A12 A16 A21
B03 B48 B54
Flh S01
Peugeot 307 50-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* 50-80 195/65R15 A13 A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 50-80 205/60R15 A12 A21 B83 Flh
0235,0242-245,0251, S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC 80-103 195/65R15 A13 M+S A02 A04 A05
3*...* A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* A21 B83 Cbo
0235,0243-244,0290, S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405 47-116 195/50R15 R37 T82 T83 A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E 47-116 195/55R15 A08 A09 A12
E666, /1,/2, A16 A21 Car
E815, /1,/2 Lim S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elekt-
ronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug-
oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B27 Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.
B45 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.
B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M10 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone nur H, V, Z WT 11
Continental nur H, V TS 770 (H), TS 790
Dunlop alle ---
Falken nur H, V, Z ---
Fulda alle Kristall 3000
Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich nur H, V, Z ---
Kleber nur H, V, Z ---
Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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M10 (Forts.)
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Semperit nur H, V M 828 (H), Sport-Grip
Toyo nur H, V, Z ---
Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama A509 S760, S480
Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir.,
W190, W210- Perf., W210 Asim.
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
M11 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Continental Eco CP TS 790
Goodyear Eagle Touring NCT3, NCT5 Ultra Grip6
Semperit -- Sport-Grip
Uniroyal -- MS Plus 55
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
M14 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat. Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.
Bridgestone ab H ---
Dunlop ab H WinterSport M2
Continental ab H ab H, TS 790
Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6
Michelin MXV2, MXV3A, XGTV ---
Pirelli P5000, P6000 ---
Semperit M700 M728, Sport-Grip
Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus -3, -44, -55
Yokohama A510 ---
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmä-
ßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO
Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 10.Juli 2007
Haasis 00110599.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim