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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                   ProLine Wheels GmbH
                               Besselstraße 28
                               68219 Mannheim
                               QM-Nr. QA 05 113 8031

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         PY
Typ                            PY7015
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
PE             PY7015 PE/ohne Ring                 4/108/65,1          25          570    1975

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45804
Herstellerzeichen              PLW
Radtyp und Ausführung          PY7015 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55068904)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3          49-80          185/60R15       K25 K46 K90 M11                A01 A02 A04
F*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A16 A21
0257-0259,0261,                                                                   B48 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel  50,54,80       185/65R15       B48 K25 K46 K90 M10            A01 A02 A04
H*****                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A16 A21
                                                                                  B03 Cbo S01
Citroen C4            65-103       195/65R15       A13 M+S                        A02 A04 A05
L*****                65-80        195/65R15       A13                            A08 A09 A16
e2*2001/116*0302*..   65-80        205/60R15       A01 A33 K42                    A21 A74 B03
                      65-80        215/60R15       A01 A12 K42                    B83 Cpe Lim
                                                                                  RDK S01
Citroen C5            66-103       195/65R15       R37                            A01 A02 A04
D*...*                66-103       205/60R15       K45 R37                        A05 A08 A09
e2*98/14*             66-103       205/65R15       K45 R09                        A12 A16 A21
0215 bis 0221,        66-103       225/55R15       R03                            A74 B03 B27
0249*..                                                                           Car Lim RDK
                                                                                  V15 S01
Peug. 307 Break/SW    50-103       195/65R15       A13 M+S                        A02 A04 A05
3*...*                50-80        195/65R15       A13                            A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*    50-80        205/60R15       A12                            A21 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206           40-66        185/55R15       Flh K49 M14 R37                A01 A02 A04
2*...*                55-100       185/55R15       Cbo Flh M14 R37                A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A16 A21
2001/116*                                                                         B03 B48 K42
0085,0168- 0174,                                                                  K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 SW        44-80        185/55R15       K49                            A01 A02 A04
2*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A16 A21
0174,0212,0237-239,                                                               B48 Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207           50-88        185/65R15       R70                            A02 A04 A05
W*****                50-88        195/60R15                                      A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..                                                               A16 A21 B03
                                                                                  B45 Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 207         50-88            185/65R15         R70                               A01 A02 A04
W*****              50-88            195/60R15                                           A05 A08 A09
e2*2001/116*0340*..                                                                      A12 A16 A21
                                                                                         B03 B48 B54
                                                                                         Flh S01
Peugeot 307           50-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15         A13                               A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15         A12                               A21 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                      S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*                                                                       A21 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405           47-116         195/50R15         R37 T82 T83                       A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116         195/55R15                                           A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                             A16 A21 Car
E815, /1,/2                                                                              Lim S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ket-
tenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A74      Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elekt-
ronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug-
oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B27    Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern,
das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

B45     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.

B48    Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm
Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M10     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.           Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone      nur H, V, Z                                    WT 11
Continental      nur H, V                                       TS 770 (H), TS 790
Dunlop           alle                                           ---
Falken           nur H, V, Z                                    ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Goodyear         nur T, H, V, Z                                 Eagle GW, Ultra Grip
Goodrich         nur H, V, Z                                    ---
Kleber           nur H, V, Z                                    ---
Michelin         MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1          XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                        ProLine Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

M10     (Forts.)

Hersteller         Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.         Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Semperit           nur H, V                                     M 828 (H), Sport-Grip
Toyo               nur H, V, Z                                  ---
Uniroyal           nur H, V                                     MS*plus 44 (H), MS Plus 55
Yokohama           A509                                         S760, S480
Pirelli            P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000         W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                W190, W210- Perf., W210 Asim.

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

M11     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller         Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.         Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Continental        Eco CP                                       TS 790
Goodyear           Eagle Touring NCT3, NCT5                     Ultra Grip6
Semperit           --                                           Sport-Grip
Uniroyal           --                                           MS Plus 55

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

M14     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller         Sommerprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.         Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat.

Bridgestone        ab H                                         ---
Dunlop             ab H                                         WinterSport M2
Continental        ab H                                         ab H, TS 790
Goodyear           Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector              Eagle GW, Ultra Grip 5,-6
Michelin           MXV2, MXV3A, XGTV                            ---
Pirelli            P5000, P6000                                 ---
Semperit           M700                                         M728, Sport-Grip
Uniroyal           Rallye 440, 540                              MS*plus -3, -44, -55
Yokohama           A510                                         ---

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                      ProLine Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

R70      Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenher-
stellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit
bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmä-
ßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (sie-
he Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45804 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55068904 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ PY7015
Hersteller                     ProLine Wheels GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 10.Juli 2007




Haasis                                                               00110599.DOC




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