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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SH89 / MSW20
Typ                            19161
Radgröße                       7 J x 15 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
551            19161 551 / Ø73,1-65,1              4/108/65,1         25       605     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47424
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19161 551
Radgröße                       7 J x 15 H2
Einpresstiefe                  ET 25
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55020609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung kW-Bereich       Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3          49-80           185/60R15      K25 K46 K90 R70                A01 A02 A04
F*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A21
0257-0259,0261,                                                                   B25 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel  50,54,80        185/65R15      B25 K25 K46 K90 R70            A01 A02 A04
H*****                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  B03 Cbo S01
Citroen C4            65-103        195/65R15      A13 M+S                        A02 A04 A05
L*****                65-88         195/65R15      A13                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0302*..   65-88         205/60R15      A01 A33 K2b K42                A21 B03 B83
                      65-88         215/60R15      A01 A12 K2b K42                Cpe Lim RDK
                                                                                  S01
Citroen C5            66-103        195/65R15      R37                            A01 A02 A04
D*...*                66-103        205/60R15      K45 R37                        A05 A08 A09
e2*98/14*             66-103        205/65R15      K45 R09                        A12 A14 A21
0215 bis 0221,        66-103        225/55R15      R03                            B03 B25 Car
0249*..                                                                           Lim RDK V15
                                                                                  S01
Peug. 307 Break/SW    50-103        195/65R15      A13 M+S                        A02 A04 A05
3*...*                50-80         195/65R15      A13                            A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80         205/60R15      A12                            A21 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206           40-66         185/55R15      Flh K1a R37 R70                A01 A02 A04
2*...*                55-100        185/55R15      Cbo Flh R37 R70                A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A21
2001/116*                                                                         B03 B25 K42
0085,0168- 0174,                                                                  K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 SW        44-80         185/55R15      K1b                            A01 A02 A04
2*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A21
0174,0212,0237-239,                                                               B25 Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 207, 207SW    50-110        185/65R15      M+S R70                        A02 A04 A05
W*****                50-110        195/60R15      M+S                            A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..   50-88         185/65R15      R70                            A14 A21 B03
                      50-88         195/60R15                                     B45 B83 Car
                                                                                  Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 207, 207SW 50-88             185/65R15         R70                               A01 A02 A04
W*****              50-88            195/60R15                                           A05 A08 A09
e2*2001/116*0340*..                                                                      A12 A14 A21
                                                                                         B03 B25 B54
                                                                                         B83 Car Flh
                                                                                         S01
Peugeot 307           50-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15         A13                               A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15         A12                               A21 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                      S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*                                                                       A21 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308           66-103         195/65R15         A13                               A02 A04 A05
4*****                66-103         205/60R15         A13                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..   66-103         215/60R15         A12                               A21 B03 B83
                                                                                         Flh S01
Peugeot 308 SW        66-103         195/65R15         A13                               A02 A04 A05
4*****                66-103         205/60R15         A13                               A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..   66-103         215/60R15         A12                               A21 B03 B83
                                                                                         Car S01
Peugeot 405           47-116         195/50R15         R37 T82 T83                       A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116         195/55R15                                           A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                             A14 A21 Car
E815, /1,/2                                                                              Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                           Seite 4 von 7

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B45    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47424 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 5 von 7

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (54kW), 1,4i 16V (65 kW), 1,6 16V
(80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                       YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 6 von 7

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im September 2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 20.2.2009 in Lambsheim
statt.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55020609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 19161
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 7 von 7

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20.Februar 2009




Pohl                                                                  00132544.DOC




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