Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            B 605
Radgröße                       6Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T37            B 605 LK108/ohne Ring               4/108/65,1         25       615     1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45909
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          B 605 (s.o.)
Radgröße                       6Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                30

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55151004 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2            50-80          185/55R15                                    A02 A04 A05
J*...*                                                                            A08 A09 A16
e2*2001/116*                                                                      A19 A30 B03
0284-0286,                                                                        C25 S01
0316,0339,0344*..
Citroen C2            44,50,54       185/55R15      K25                           A01 A02 A04
J*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                      A12 A16 A19
0283-0286,0316*..                                                                 C24 S01
Citroen C3            49-80          185/60R15      A63                           A02 A04 A05
F*...*                49-80          195/50R15      A12                           A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*    49-80          195/55R15      A12                           A19 C35 S01
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3            44-88          185/65R15                                    A02 A04 A05
S*****                44-88          195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2007/46*0003*..                                                                A16 A16 A19
                                                                                  Y85 S01
Citroen C3 Picasso    66, 70         195/60R15      A90                           A02 A04 A05
SH****                80, 88         195/60R15      A90 M+S                       A08 A09 A16
e2*2001/116*0371*..                                                               A19 S01
Citroen C3 Pluriel    50,54,80       185/65R15      A63                           A02 A04 A05
H*****                50,54,80       195/60R15      A12                           A08 A09 A16
e2*2001/116*0266*..                                                               A19 B03 Cbo
                                                                                  S01
Citroen C4            65-103         195/65R15      A13 M+S                       A02 A04 A05
L*****                65-88          195/65R15      A13                           A08 A09 A16
e2*2001/116*0302*..   65-88          205/60R15      A13                           A19 A74 B03
                      65-88          215/60R15      A01 A12 K2b K42               B83 Cpe Lim
                                                                                  RDK S01
Citroen C5            66-103         195/65R15      R37                           A02 A04 A05
D*...*                66-103         205/60R15      R37                           A08 A09 A12
e2*98/14*             66-103         205/65R15      R09                           A16 A19 A74
0215 bis 0221,                                                                    B03 Car Lim
0249*..                                                                           RDK S01
Peug. 307 Break/SW    50-103         195/65R15      A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                50-80          195/65R15      A13                           A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*    50-80          205/60R15      A12                           A19 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 1007        50,54,65       175/60R15       A90 Z14                        A02 A04 A05
K*****              50-80          185/55R15       A90 R37                        A08 A09 A16
e2*2001/116*0300*.. 50-80          185/60R15       A90                            A19 S01
                    50-80          195/55R15       A12
Peugeot 206         40-66          185/55R15       Flh R37                        A02 A04 A05
2*...*              40-66          195/50R15       A01 Flh K1a R37                A08 A09 A16
e2*93/81,98/14,     40-80          195/55R15       A01 Flh G09 K1a                A19 A30 B03
2001/116*           55-100         185/55R15       Cbo Flh R37                    S01
0085,0168- 0174,    55-100         195/50R15       Cbo Flh P26 R37
0212,0237-239,0250, 55-100         195/55R15       Cbo Flh P26 X22
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 RC      130            195/55R15                                      A02 A04 A05
2*RFK*                                                                            A08 A09 A16
e2*2001/116*0269*..                                                               A19 A30 B03
                                                                                  Flh S01
Peugeot 206 SW        44-80        185/55R15       R37                            A02 A04 A05
2*...*                44-80        195/50R15       A01 K1b R37                    A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*    44-80        195/55R15       A01 G09 K1b                    A19 A30 Car
0174,0212,0237-239,   55-100       195/55R15       R09                            S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 206+        44             185/60R15       A01 A90 G03                    A02 A04 A05
2*****              44             195/55R15       A01 A12 G64 K6i                A08 A09 A16
e2*2001/116*0374*.. 44-55          185/55R15       A90                            A19 Flh S01
                    44-55          195/50R15       A01 A12 K6i
                    50,55          185/60R15       A90 R09
                    50,55          195/55R15       A01 A12 K6i X24
Peugeot 207, 207SW 50-110          185/65R15       A13 M+S                        A02 A04 A05
W*****              50-110         195/60R15       A39 M+S                        A08 A09 A16
e2*2001/116*0340*.. 50-88          185/65R15       A13                            A19 A74 B03
                    50-88          195/60R15       A39                            B83 Car Flh
                    50-88          205/55R15       A12                            S01
Peugeot 306         110-120        185/55R15       M+S R37                        A02 A04 A05
7A/7                44-89          185/55R15       R37                            A08 A09 A12
G264                                                                              A16 A19 B03
                                                                                  S01
Peugeot 307         50-103         195/65R15       A13 M+S                        A02 A04 A05
3*...*              50-80          195/65R15       A13                            A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116* 50-80           205/60R15       A12                            A19 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307 CC        80-103         195/65R15         A13 M+S                           A02 A04 A05
3*...*                                                                                   A08 A09 A16
e2*98/14,2001/116*                                                                       A19 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                      S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 405           47-116         195/50R15         R37 T82 T83                       A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E      47-116         195/55R15                                           A08 A09 A12
E666, /1,/2,          47-116         205/50R15                                           A16 A19 Car
E815, /1,/2                                                                              Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 5 von 8

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloß
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 6 von 8

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45909 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55151004 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ B 605
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 8 von 8

X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y85      Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 01.06.04 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 15.3.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 15.März 2010




Haasis                                                                00148159.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen