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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47841 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Kautschuk-Verwertungs GmbH
                               An der Walkmühle 2
                               46356 Essen
                               49 02 0280806

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Tomason
Typ                            TN1-7015
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PE             TN1-7015 PE / ohne Ring             4/108/65,1         25       580     1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47841
Herstellerzeichen              Tomason/KLEIN WIELE
Radtyp und Ausführung          TN1-7015 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           LZ
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55110709 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47841 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich      Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3          49-80          185/60R15        K25 K46 K90 R70               A01 A02 A04
F*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A19
0257-0259,0261,                                                                   B25 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel  50,54,80       185/65R15        B25 K25 K46 K90 R70           A01 A02 A04
H*****                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A14 A19
                                                                                  B03 Cbo S01
Citroen C4            65-103       195/65R15        A13 M+S                       A02 A04 A05
L*****                65-88        195/65R15        A13                           A08 A09 A14
e2*2001/116*0302*..   65-88        205/60R15        A01 A33 K2b K42               A19 B03 B83
                      65-88        215/60R15        A01 A12 K2b K42               Cpe Lim RDK
                                                                                  S01
Citroen C5            66-103       195/65R15        R37                           A01 A02 A04
D*...*                66-103       205/60R15        K45 R37                       A05 A08 A09
e2*98/14*             66-103       205/65R15        K45 R09                       A12 A14 A19
0215 bis 0221,        66-103       225/55R15        R03                           B03 B25 Car
0249*..                                                                           Lim RDK V15
                                                                                  S01
Peug. 307 Break/SW    50-103       195/65R15        A13 M+S                       A02 A04 A05
3*...*                50-80        195/65R15        A13                           A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*    50-80        205/60R15        A12                           A19 B83 Car
0235,0242-245,0251,                                                               S01
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 206           40-66        185/55R15        Flh K1a R37 R70               A01 A02 A04
2*...*                55-100       185/55R15        Cbo Flh R37 R70               A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A14 A19
2001/116*                                                                         B03 B25 K42
0085,0168- 0174,                                                                  K56 S01
0212,0237-239,0250,
0291,0310,0311,
0343*..
Peugeot 206 SW        44-80        185/55R15        K1b                           A01 A02 A04
2*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A14 A19
0174,0212,0237-239,                                                               B25 Car S01
0250,291,310-311,
0343*..
Peugeot 206+          44           185/60R15        G03 K6i R70                   A01 A02 A04
2*****                44-55        185/55R15        K6i R70                       A05 A08 A09
e2*2001/116*0374*..   50,55        185/60R15        K6i R09 R70                   A12 A14 A19
                                                                                  B25 Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47841 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 207, 207SW     50-110         185/65R15         M+S R70                            A02 A04 A05
W*****                 50-110         195/60R15         M+S                                A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..    50-88          185/65R15         R70                                A14 A19 B03
                       50-88          195/60R15                                            B45 B83 Car
                                                                                           Flh S01
Peugeot 207, 207SW 50-88              185/65R15         R70                                A01 A02 A04
W*****              50-88             195/60R15                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0340*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                           B03 B25 B54
                                                                                           B83 Car Flh
                                                                                           S01
Peugeot 307            50-103         195/65R15         A13 M+S                            A02 A04 A05
3*...*                 50-80          195/65R15         A13                                A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*     50-80          205/60R15         A12                                A19 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                        S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-103         195/65R15         A13 M+S                            A02 A04 A05
3*...*                                                                                     A08 A09 A14
e2*98/14,2001/116*                                                                         A19 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                        S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308            66-120         195/65R15         A13 116                            A02 A04 A05
4*****                 66-120         205/60R15         A13 116                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..    66-120         215/60R15         A12 116                            A19 B03 B83
- Fließheck                                                                                Flh S01
Peugeot 308 SW         66-120         195/65R15         A13 116                            A02 A04 A05
4*****                 66-120         205/60R15         A13 116                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0362*..    66-120         215/60R15         A12 116                            A19 B03 B83
                                                                                           Car S01
Peugeot 405            47-116         195/50R15         R37 T82 T83                        A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E       47-116         195/55R15                                            A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                               A14 A19 Car
E815, /1,/2                                                                                Lim S01

Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47841 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                           Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

B45    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.

B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47841 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   215/40R15     245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi, China im Oktober 2009 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 09.2.2010 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55110709 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ TN1-7015
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 9.Februar 2010




Tufan                                                                00146545.DOC




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