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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55125807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B21
Typ                               B21-809
Radgröße                          8Jx19EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PE           B21-809 PE/ ohne Ring                 4/108/65,1         29       800     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47150
Herstellerzeichen                 BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung             B21-809 (s.o.)
Radgröße                          8Jx19EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100               28
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55125807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4             68-115        225/35R19     T88                                   A02 A04 A05
N                      68-115        235/35R19     A01 G01 K1a K2b K6f T87 T88           A08 A09 A12
e2*2007/46*0040*..;    70-115        215/35R19     NoD R37                               A14 A18 Flh
e2*2007/46*0079*..                                                                       O01 Pe4 S02
Citroen DS4            68-147        225/40R19                                           A02 A04 A05
N                                                                                        A08 A09 A12
e2*2007/46*0040*..                                                                       A14 A18 Flh
                                                                                         O01 Pe4 S02
Peugeot 3008           80-120        225/40R19     T89 T93                               A02 A04 A05
0U****, 0U                                                                               A08 A09 A12
e2*2001/116*0377*..,                                                                     A14 A18 A58
e2*2007/46*0057*..                                                                       S01
Peugeot 308            147           225/35R19     Flh T88                               A02 A04 A05
4*****, 4              66-128        225/35R19     Cbo Flh T84 T88                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0362*..,   66-128        235/35R19     Cbo Flh R69 T87 T91                   A14 A18 S01
e2*2007/46*0101*..     66-147        235/35R19     A01 Cbo Flh G40 T87 T91
- Fließheck
- CabrioCoupé
incl. Facelift 2011
Peugeot 308 SW         66-110        225/35R19     T84 T88 X77                           A02 A04 A05
4*****, 4              66-128        235/35R19     A01 G40 T87 T91                       A08 A09 A12
e2*2001/116*0362*..,   66-128        235/35R19     R69 T87 T91                           A14 A18 Car
e2*2007/46*0101*..                                                                       S01
incl. Facelift 2011


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55125807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55125807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5


K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

O01     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm an Achse 1.

Pe4    Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
Scheibenbremse an Achse 1 (Durchmesser 266mm).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. November 2011 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47150 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55125807 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B21-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 5




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 8. November 2011




Bohlander                                                                     00172593.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B21 809

KBA                                                       47150



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       ja

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                       nein

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                      nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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