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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENVY
Typ                               85042
Radgröße                          7 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
251          85042 251 / L-Ø65.06                  4/108/65,1         25        615    1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48306
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             85042 251
Radgröße                          7 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 25
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Innenstern-Schraube          Kegel 60°      90                24
          M12x1,25
S02       Innenstern-Schraube          Kegel 60°      100                  24
          M12x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C3             49-80         185/60R15   K25 K46 K90 R70                  A01 A02 A04
F*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A15 A21
0257-0259,0261,                                                                   B25 C35 S01
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 Pluriel     50,54,80      185/65R15   B25 K25 K46 K90 R70              A01 A02 A04
H*****                                                                            A05 A08 A09
e2*2001/116*0266*..                                                               A12 A15 A21
                                                                                  B03 Cbo S01
Citroen C4             65-103        195/65R15   A13 M+S                          A02 A04 A05
L*****                 65-88         195/65R15   A13                              A08 A09 A15
e2*2001/116*0302*..    65-88         205/60R15   A01 A33 K2b K42                  A21 B03 B83
                       65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42                  Cpe Lim RDK
                                                                                  S01
Citroen C4             68-88         195/65R15   A11                              A02 A04 A05
N                      68-88         205/60R15   A33                              A08 A09 A15
e2*2007/46*0040*..;    68-88         215/60R15   A01 A12 K1a K2b K6f              A21 Flh S01
e2*2007/46*0079*..     68-88         225/55R15   A01 A12 K1a K2b K6f K8g
Citroen C5             66-103        195/65R15   R37                              A01 A02 A04
D*...*                 66-103        205/60R15   K45 R37                          A05 A08 A09
e2*98/14*              66-103        205/65R15   K45 R09                          A12 A15 A21
0215 bis 0221,         66-103        225/55R15   R03                              B03 B25 Car
0249*..                                                                           Lim RDK V15
                                                                                  S01
Peugeot 206            40-66         185/55R15   Flh K1a R37 R70                  A01 A02 A04
2*...*                 55-100        185/55R15   Cbo Flh R37 R70                  A05 A08 A09
e2*93/81,98/14,                                                                   A12 A15 A21
2001/116*                                                                         B03 B25 K42
0085, 0168-0174,                                                                  K56 S01
0212, 0237-0239,
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   K1b                              A01 A02 A04
2*...*                                                                            A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116*                                                                A12 A15 A21
0174, 0212, 0237-                                                                 B25 Car S01
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44            185/60R15   G03 K6i R70                      A01 A02 A04
2*****                 44-55         185/55R15   K6i R70                          A05 A08 A09
e2*2001/116*0374*..;   50,54,55      185/60R15   K6i R09 R70                      A12 A15 A21
e2*2007/46*0109*..                                                                B25 Flh S01
Peugeot 207 CC         82            185/65R15   R70                              A02 A04 A05
W*****                 82            195/60R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..                                                               A15 A21 B03
- Cabrio-Coupé                                                                    B45 B83 Cbo
                                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                   Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   M+S R70                             A02 A04 A05
W*****, W              50-110        195/60R15   M+S                                 A08 A09 A12
e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   R70                                 A15 A21 B03
e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15                                       B45 B83 Car
                                                                                     Flh S01
Peugeot 207, 207SW     50-88         185/65R15   R70                                 A01 A02 A04
W*****, W              50-88         195/60R15                                       A05 A08 A09
e2*2001/116*0340*..,                                                                 A12 A15 A21
e2*2007/46*0072*..                                                                   B03 B25 B54
                                                                                     B83 Car Flh
                                                                                     S01
Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                             A02 A04 A05
3*...*                 50-80         195/65R15   A13                                 A08 A09 A15
e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15   A12                                 A21 B83 Flh
0235,0242-245,0251,                                                                  S01
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                             A02 A04 A05
Break/SW               50-80         195/65R15   A13                                 A08 A09 A15
3*...*                 50-80         205/60R15   A12                                 A21 B83 Car
e2*98/14,2001/116*                                                                   S01
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15   A13 M+S                             A02 A04 A05
3*...*                                                                               A08 A09 A15
e2*98/14,2001/116*                                                                   A21 B83 Cbo
0235,0243-244,0290,                                                                  S01
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308            66-120        195/65R15   A13                                 A02 A04 A05
4*****                 66-120        205/60R15   A13                                 A08 A09 A15
e2*2001/116*0362*..    66-120        215/60R15   A12                                 A21 B03 B83
- Fließheck                                                                          Flh S02
Peugeot 308 SW         66-120        195/65R15   A13                                 A02 A04 A05
4*****                 66-120        205/60R15   A13                                 A08 A09 A15
e2*2001/116*0362*..    66-120        215/60R15   A12                                 A21 B03 B83
                                                                                     Car S02
Peugeot 405            47-116        195/50R15   R37 T82 T83                         A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E       47-116        195/55R15                                       A08 A09 A12
E666, /1,/2,                                                                         A15 A21 Car
E815, /1,/2                                                                          Lim S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

B45     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

B83    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283 x 26 mm an Achse 1.

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   175/55R15     195/50R15
Nr.    2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    3   195/45R15     215/40R15, 245/35R15
Nr.    4   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.    5   205/45R15     215/40R15
Nr.    6   205/60R15     225/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20. April 2011




Pohl                                                                    00164681.DOC



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