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							Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TLLK3HA15B65 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575    1975     06/10
1
TLLK3HA15D65 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575     1975 05/08
1
TLLK3HA15651 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575     1975 02/08
TLLK3SA15B65 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575     1975 06/10
1
TLLK3SA15D65 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575     1975 07/08
1
TLLK3SA15651 PCD108 ET15                     ohne                         65,1                    575     1975 02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : G*NFU; 5*WJY*; G*9HX*; 5*NFU*; 5*KFX; G*RHY; 5*LFX;
                                           5*WJZ; G*9HW*; 5*HFX*; 5*RHY; M 59 GN; 5*HDZ; G*KFW; M 59
                                           GL; M59; 5*KFW; G*WJY
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJP7
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 2*KFX; 7*KFX; 7*RHY; 3*KFU*; 2*KFU*; 2*NFU*; 7; 7D; 7*NFT*;
                                           7*NFZ; 7*WJY; 8*DHW; 2*8HX*; 2*9HZ*; 2*NFZ*; 3*8HZ*; 7*A9A;
                                           8*LFX; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HZ*; 1*NFX; 2*HFX; 2*****; 2*KFW*;
                                           7*DHY; 7*RFV; 8*BFZ; 8*LFY; 2*RHY; 3*9HZ*; 3*NFU*; 1*NFW;
                                           2*HFY; 2*HFZ; 3*9HV*; 7*DJY; 7*RHY*; K*****; W*****; 3*RHY*;
                                           3*9HY*; 7*DHV; 7*LFY*; 7*WJZ; 3*KFW*; 2; 2*RFN*; 7A; 7*KFW*;
                                           7*LFZ; 2*RFR; 2*9HY*
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : G*KFW; G*NFU; G*RHY; G*WJY; G*9HW*; G*9HX*;
                                           K*****; M 59 GL; M 59 GN; M59; 1*NFW; 1*NFX; 2; 2*****; 2*HFX;
                                           2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*;
                                           2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*;
                                           3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*;
                                           5*HDZ; 5*HFX*; 5*KFW; 5*KFX; 5*LFX; 5*NFU*; 5*RHY; 5*WJY*;
                                           5*WJZ; 7; 7A; 7*A9A; 7D; 7*DHV; 7*DHY; 7*DJY; 7*KFW*; 7*KFX;
                                           7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*; 7*NFZ; 7*RFV; 7*RHY; 7*RHY*; 7*WJY;
                                           7*WJZ; 8*BFZ; 8*DHW; 8*LFX; 8*LFY
                                           135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
G*KFW        e2*2001/116*0279*. 44 - 80 185/55R15 86              PC5; 5EM                    Pkw geschlossen;
G*NFU        e2*2001/116*0280*.         185/65R15                 51G                         Lkw geschl.Kasten
G*RHY        e2*2001/116*0282*.                                                               (Serie);
G*WJY        e2*2001/116*0281*.                                                               Frontantrieb;
G*9HW*       e2*2001/116*0337*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HX*       e2*2001/116*0322*..                                                              12A; 51A; 54F; 71K;
M 59 GL      L162                                                                             721; 725; 73C; 74A;
M 59 GN      L163                                                                             74H; 744
M59          L083
5*HDZ        e2*98/14*0060*..
5*HFX*       e2*98/14*0228*..
5*KFW        e2*98/14*0229*..
5*KFX        e2*98/14*0061*..
5*LFX        e2*98/14*0133*..
5*NFU*       e2*98/14*0230*..
5*RHY        e2*98/14*0202*..
5*WJY*       e2*98/14*0231*..
5*WJZ        e2*98/14*0182*..

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 84                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R15 82             11A; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/55R15 85             11A; 24M                    725; 73C; 74A; 74H;
                                         205/50R15 86             11A; 24J; 24M               744; 76Q
                                         205/55R15 88             11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1*NFW        e2*93/81*0053*.., 74 - 87         195/45R15-78       11A; 21B; 22B; 367          10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0053*..                195/50R15-82       11A; 21B; 21L; 22B; 367;    12A; 51A; 71K; 721;
1*NFX          e2*93/81*0054*..,                                  54A                         725; 73C; 74A; 74H
               e2*98/14*0054*..

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..  40 - 66         185/55R15-81       11A; 22B; 24C; 24M          Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..                  195/50R15-82       11A; 22B; 24C; 24M          nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*.., 66              195/55R15          11A; 21B; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                   24M; 51G                    12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                            725; 73C; 74A; 74H
2*KFW*         e2*98/14*0237*..
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 80       185/55R15 82       11A; 22B; 24J               Kombi;
2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 100      195/50R15 82       11A; 22B; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*       e2*98/14*0237*..                  195/55R15 85       11A; 22B; 24J; 54F          12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU*       e2*98/14*0238*..                                                                 725; 73C; 74A; 74H;
2*RFN*       e2*98/14*0239*..                                                                 76Q
2*RHY        e2*98/14*0174*..
2*8HX*       e2*98/14*0250*..
2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
2*9HY*       e2*2001/116*0343*..
2*9HZ*       e2*2001/116*0310*..
2*NFU*       e2*98/14*0238*..    80 - 100      185/55R15-82       11A; 21B; 22B; 22L; 24J     Pkw geschlossen;
2*RFN*       e2*98/14*0239*..                  195/50R15-82       11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR        e2*93/81*0172*..                                     24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY*       e2*2001/116*0343*..               195/55R15          11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ*       e2*2001/116*0310*..                                  24M; 51G                    725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82             11A; 22I; 22M; 245; 246;    Frontantrieb;
                                                                  248                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/60R15 84       11A; 22I; 22M; 245; 246;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  248                         725; 73C; 74A; 74H
                                               195/50R15 82       11A; 22I; 22L; 245; 246;
                                                                  248
                                               195/55R15 85       11A; 22I; 22L; 245; 246;
                                                                  248
                                               205/50R15 86       11A; 22I; 22L; 242; 245;
                                                                  248

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 54 - 88       185/65R15 88                                   erhöhtes
                                               195/60R15 88                                   Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               205/55R15 88       11A; 24J; 24M               nicht Escapade
                                               205/60R15 91       11A; 24J; 24M               (Ausf. WU****);
                                                                                              Kombi; Frontantrieb;
                                                                                              nicht m.erhöhter
                                                                                              Bodenfreiheit;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 740; 76Q
W*****         e2*2001/116*0340*..   50 - 88   185/65R15 88                                   erhöhtes
                                               195/60R15 88       11A; 24M                    Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               205/55R15 88       11A; 24J; 24M               Schrägheck;
                                               205/60R15 91       11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 740; 76Q


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
7            G264             44 - 74          185/55R15-81       12A; 33H                    10B; 11B; 11G; 11H;
7A           G264                              195/50R15-82       11A; 12A; 22B; 33H          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74H
7              G264                  89       195/50R15-82        11A; 12A; 22B               ab Nachtrag 1;
7A             G264                           195/55R15-84        11A; 12A; 22B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     89 - 112 185/55R15           12A; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                     112      195/55R15           11A; 12A; 22B; 51G          73C; 74A; 74H
7*A9A          e2*93/81*0144*..      43 - 98 185/55R15 82         11A; 21P; 22I; 51J          Cabrio; Kombi;
7*DHV          e2*93/81*0167*..               195/50R15 82        11A; 21P; 22I               Limousine;
7*DHY          e2*93/81*0145*..               195/55R15           11A; 21P; 22I; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
7*DJY          e2*93/81*0146*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
7*KFW*         e2*98/14*0240*..                                                               725; 73C; 74A; 74H
7*KFX          e2*93/81*0147*..
7*LFY*         e2*93/81*0148*..,
               e2*98/14*0148*..
7*LFZ          e2*93/81*0149*..
7*NFT*         e2*98/14*0241*..
7*NFZ          e2*93/81*0150*..
7*RFV          e2*93/81*0151*..
7*RHY          e2*93/81*0081*..
7*RHY*         e2*98/14*0081*..
7*WJY          e2*93/81*0086*..,
               e2*98/14*0086*..
7*WJZ          e2*93/81*0190*..
7D             G720                  74        185/55R15-81       33H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15-82       11A; 21B; 22B; 24M; 33H 12A; 51A; 71K; 721;
                                     74 - 89   185/55R15          51G                     725; 73C; 74A; 74H
                                     89        195/50R15-82       11A; 21B; 22B; 24M

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
3*KFU*       e2*2001/116*0288*.. 50 - 80       195/65R15 91                                   Peugeot 307 SW;
3*KFW*       e2*98/14*0242*..                  205/60R15 91                                   Kombi;
3*NFU*       e2*2001/116*0243*..,                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0243*..
3*RHY*         e2*98/14*0245*..                                                               12A; 51A; 71K; 721;
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..                                                               725; 73C; 74A; 74H;
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..                                                            76Q
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..
3*KFU*         e2*2001/116*0288*.. 50 - 80     195/65R15 91                                   Limousine;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..                205/60R15 91       11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                           12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0243*..
3*RHY*         e2*98/14*0245*..                                                               725; 73C; 74A; 74H;
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..                                                               76Q
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
8*BFZ        e2*93/81*0024*.. 55 - 81          195/65R15          51G                         Limousine;
8*DHW        e2*93/81*0023*..                  205/60R15-91                                   Frontantrieb;
8*LFX        e2*93/81*0155*..                                                                 10B; 10S; 11B; 11G;
8*LFY        e2*93/81*0026*..                                                                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 75K; 76Q
8*DHW          e2*93/81*0023*..      55 - 81   195/65R15          51G                         Kombi; Frontantrieb;
8*LFX          e2*93/81*0155*..                205/60R15-91       11A; 22B                    10B; 10S; 11B; 11G;
8*LFY          e2*93/81*0026*..                                                               11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 75K; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0075-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217
ANLAGE: 79 PEUGEOT                                                  Radtyp: TLLK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PC5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den
     Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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