GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
37227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Stahl-Sonderrad
Modell MAM ST9
Typ MAM ST9-6015
Radgröße 6 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
MAM ST9 15x6 J / ohne Ring 4/108/65,1 23 520 1900
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49124
Herstellerzeichen MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung MAM ST9
Radgröße 15 x 6 J
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Woche und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 28
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 28
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 28
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2 50-80 185/55R15 A02 A04 A05
J*...* 50-80 195/50R15 A08 A09 A12
e2*2001/116* A15 A23 B03
0284-0286, C25 S01
0316,0339,0344*..
Citroen C2 44,50,54 185/55R15 A02 A04 A05
J*...* 44,50,54 195/50R15 A01 K25 A08 A09 A12
e2*2001/116* A15 A23 C24
0283-0286,0316*.. S01
Citroen C3 49-80 185/60R15 A63 A02 A04 A05
F*...* 49-80 195/50R15 A12 A08 A09 A15
e2*98/14,2001/116* 49-80 195/55R15 A12 A23 C35 S01
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 44-88 185/65R15 A90 A02 A04 A05
S*****, S 44-88 195/60R15 A12 A08 A09 A15
e2*2007/46*0003*..; A23 Y85 S01
e2*2007/46*0060*..
Citroen C3 Picasso 66-70 195/60R15 A33 A02 A04 A05
SH****, SH 66-70 205/55R15 A12 A08 A09 A15
e2*2001/116*0371*..; 80-88 195/60R15 A33 M+S A23 S01
e2*2007/46*0110*.. 80-88 205/55R15 A12 M+S
Citroen C3 Pluriel 50,54,80 185/65R15 A02 A04 A05
H***** 50,54,80 195/60R15 A01 K42 A08 A09 A12
e2*2001/116*0266*.. 50,54,80 205/55R15 A01 K1a K25 K2b K42 A15 A23 B03
Cbo S01
Citroen DS3 68-88 185/65R15 A90 A02 A04 A05
S*****, S 68-88 195/60R15 A12 A08 A09 A15
e2*2007/46*0003*.. A23 Y84 S01
Peugeot 1007 50,54,65 175/60R15 A90 Z14 A02 A04 A05
K***** 50-80 185/55R15 A90 R37 A08 A09 A15
e2*2001/116*0300*.. 50-80 185/60R15 A90 A23 S01
50-80 195/55R15 A12
Peugeot 206 RC 130 195/55R15 K1a K1b A01 A02 A04
2*RFK* A05 A08 A09
e2*2001/116*0269*.. A12 A15 A23
B03 Flh S01
Peugeot 206 SW 44-80 185/55R15 K1b R37 A01 A02 A04
2*...* 44-80 195/50R15 K1c R37 A05 A08 A09
e2*98/14,2001/116* 44-80 195/55R15 G09 K1c A12 A15 A23
0174, 0212, 0237- 55-100 195/55R15 K1c X22 Car S01
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 206+ 44 185/60R15 A01 A90 G03 A02 A04 A05
2***** 44 195/55R15 A01 A12 G64 K6i A08 A09 A15
e2*2001/116*0374*..; 44-55 185/55R15 A90 A23 Flh S03
e2*2007/46*0109*.. 44-55 195/50R15 A01 A12 K6i
50,54,55 185/60R15 A90 R09
50,54,55 195/55R15 A01 A12 K6i X24
Peugeot 207, 207SW 50-110 185/65R15 A13 M+S 104 A02 A04 A05
W*****, W 50-110 195/60R15 A39 M+S 104 A08 A09 A15
e2*2001/116*0340*.., 50-88 185/65R15 A13 104 A23 B03 B83
e2*2007/46*0072*.. 50-88 195/60R15 A39 104 Car Flh S02
50-88 205/55R15 A12 104
Peugeot 208 50-88 185/65R15 A33 A02 A04 A05
C 50-88 195/60R15 A90 A08 A09 A15
e2*2007/46*0070*..; 50-88 205/55R15 A01 A12 K6r A23 A58 Flh
e2*2007/46*0071*.. O01 S02
Peugeot 306 110-120 185/55R15 M+S R37 A02 A04 A05
7A/7 44-89 185/55R15 R37 A08 A09 A12
G264 A15 A23 B03
S03
Peugeot 306 Cabrio 65-89 185/55R15 R37 A02 A04 A05
7D A08 A09 A12
G720 A15 A23 B03
S03
Peugeot 405 47-116 195/50R15 R37 T82 T83 A02 A04 A05
15B, 4B, 15E, 4E 47-116 195/55R15 A08 A09 A12
E666, /1,/2, 47-116 205/50R15 A01 K1a K41 K42 A15 A23 Car
E815, /1,/2 Lim S03
Auflagen und Hinweise
104 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1040 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 283x26 mm an Achse 1.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
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C24 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).
C25 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).
C35 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G09 Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
G64 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
O01 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
an Achse 1.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
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T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X22 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X24 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y84 Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Y85 Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2012 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Stahl-Sonderrad mit 18 runden Lüftungsöffnungen. Radschüssel und Felgenbett sind mit 4
Schweißnähten (Länge 100 - 110 mm) verschweißt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49124 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55080312 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 15 x 6 J x 15 H2 Typ MAM ST9-6015
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 28. September 2012
Tufan 00185350.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim