Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBK3SA15O651 PCD108 ET15 ohne 65,1 575 1975 04/12
EBK3SA15651 PCD108 ET15 ohne 65,1 575 1975 03/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G*RHY; 5*RHY; M 59 GN; 5*WJY*; G*WJY; M 59 GL; M59;
5*WJZ; G*9HW*; 5*HFX*; 5*KFX; 5*NFU*; G*KFW; 5*HDZ; 5*KFW;
G*NFU; 5*LFX; G*9HX*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 2*9HY*; 3*KFU*; 3*9HZ*; 7*DHV; 8*LFX; 8*LFY; C; 2*RFN*;
3*9HV*; 3*9HY*; 7D; 7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*; 8*BFZ; W*****; 2*****;
2*RHY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*KFX; 2*NFU*; 3*NFU*; 7A; 7*DHY; 7*W JY;
2*NFZ*; 2*HFZ; 2*KFU*; 1*NFW; 2; 2*HFX; 2*8HZ*; 3*8HZ*; 7*NFZ;
7*RHY; 8*DHW; K*****; 2*WJY; 3*KFW*; 7*KFX; 7*WJZ; 2*HFY; 7;
7*RFV; 2*RFR; 2*KFW*; 1*NFX; 3*RHY*; 2*9HZ*; 7*A9A; 7*DJY;
7*KFW*; 7*RHY*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : G*KFW; G*NFU; G*RHY; G*WJY; G*9HW*; G*9HX*;
K*****; M 59 GL; M 59 GN; M59; 1*NFW; 1*NFX; 2; 2*****; 2*HFX;
2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*;
2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*;
3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*;
5*HDZ; 5*HFX*; 5*KFW; 5*KFX; 5*LFX; 5*NFU*; 5*RHY; 5*WJY*;
5*WJZ; 7; 7A; 7*A9A; 7D; 7*DHV; 7*DHY; 7*DJY; 7*KFW*; 7*KFX;
7*LFY*; 7*LFZ; 7*NFT*; 7*NFZ; 7*RFV; 7*RHY; 7*RHY*; 7*WJY;
7*WJZ; 8*BFZ; 8*DHW; 8*LFX; 8*LFY
135 Nm für Typ : C erhöhtes Anzugsmoment; W***** erhöhtes
Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G*KFW e2*2001/116*0279*.. 44 - 80 185/55R15 86 PC5; 5EM Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU e2*2001/116*0280*.. 185/65R15 51G geschl.Kasten (Serie);
G*RHY e2*2001/116*0282*.. Frontantrieb;
G*WJY e2*2001/116*0281*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
G*9HW* e2*2001/116*0337*.. 12A; 51A; 54F; 71K;
G*9HX* e2*2001/116*0322*.. 721; 73C; 74A; 74H;
M 59 GL L162 744
M 59 GN L163
M59 L083
5*HDZ e2*98/14*0060*..
5*HFX* e2*98/14*0228*..
5*KFW e2*98/14*0229*..
5*KFX e2*98/14*0061*..
5*LFX e2*98/14*0133*..
5*NFU* e2*98/14*0230*..
5*RHY e2*98/14*0202*..
5*WJY* e2*98/14*0231*..
5*WJZ e2*98/14*0182*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 24M 73C; 74A; 74H; 744;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 76Q; 4CC
205/55R15 88 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1*NFW e2*93/81*0053*.., 74 - 87 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0053*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
1*NFX e2*93/81*0054*.., 367; 54A 73C; 74A; 74H
e2*98/14*0054*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 24C; 24M Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 195/50R15-82 11A; 22B; 24C; 24M nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 66 195/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 73C; 74A; 74H
2*KFW* e2*98/14*0237*..
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 80 185/55R15 82 11A; 22B; 24J Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 100 195/50R15 82 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 195/55R15 85 11A; 22B; 24J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 73C; 74A; 74H; 76Q
2*RFN* e2*98/14*0239*..
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 185/55R15-82 11A; 21B; 22B; 22L; Pkw geschlossen;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 24J Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR e2*93/81*0172*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 195/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74H; 76Q
24J; 24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82 11A; 22I; 22M; 245; Frontantrieb;
246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 11A; 22I; 22M; 245; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 248 73C; 74A; 74H
195/50R15 82 11A; 22I; 22L; 245;
246; 248
195/55R15 85 11A; 22I; 22L; 245;
246; 248
205/50R15 86 11A; 22I; 22L; 242;
245; 248
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 185/65R15 88 erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R15 88 11A; 24M 135 Nm; Schrägheck;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 740;
76Q; 4CC
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 185/65R15 88 erhöhtes
Anzugsmoment
195/60R15 88 135 Nm; nicht
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Escapade (Ausf.
205/60R15 91 11A; 24J; 24M WU****); Kombi;
Frontantrieb; nicht
m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 740;
76Q; 4CC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7 G264 44 - 74 185/55R15-81 12A; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
7A G264 195/50R15-82 11A; 12A; 22B; 33H 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H
7 G264 89 195/50R15-82 11A; 12A; 22B ab Nachtrag 1;
7A G264 195/55R15-84 11A; 12A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
89 - 112 185/55R15 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
112 195/55R15 11A; 12A; 22B; 51G 74A; 74H
7*A9A e2*93/81*0144*.. 43 - 98 185/55R15 82 11A; 21P; 22I; 51J Cabrio; Kombi;
7*DHV e2*93/81*0167*.. 195/50R15 82 11A; 21P; 22I Limousine;
7*DHY e2*93/81*0145*.. 195/55R15 11A; 21P; 22I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
7*DJY e2*93/81*0146*.. 12A; 51A; 71K; 721;
7*KFW* e2*98/14*0240*.. 73C; 74A; 74H
7*KFX e2*93/81*0147*..
7*LFY* e2*93/81*0148*..,
e2*98/14*0148*..
7*LFZ e2*93/81*0149*..
7*NFT* e2*98/14*0241*..
7*NFZ e2*93/81*0150*..
7*RFV e2*93/81*0151*..
7*RHY e2*93/81*0081*..
7*RHY* e2*98/14*0081*..
7*WJY e2*93/81*0086*..,
e2*98/14*0086*..
7*WJZ e2*93/81*0190*..
7D G720 74 185/55R15-81 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
33H 73C; 74A; 74H
74 - 89 185/55R15 51G
89 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Peugeot 307 SW;
Kombi;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q;
3*RHY* e2*98/14*0245*.. 4LE; 4LZ
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q;
3*RHY* e2*98/14*0245*.. 4LE; 4LZ
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8*BFZ e2*93/81*0024*.. 55 - 81 195/65R15 51G Limousine;
8*DHW e2*93/81*0023*.. 205/60R15-91 Frontantrieb;
8*LFX e2*93/81*0155*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
8*LFY e2*93/81*0026*.. 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
75K; 76Q
8*DHW e2*93/81*0023*.. 55 - 81 195/65R15 51G Kombi; Frontantrieb;
8*LFX e2*93/81*0155*.. 205/60R15-91 11A; 22B 10B; 10S; 11B; 11G;
8*LFY e2*93/81*0026*.. 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74H;
75K; 76Q
Verkaufsbezeichnung: 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C e2*2007/46*0070*.. 50 - 88 185/60R15 84 11A; 26B; 26N; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
185/65R15 88 11A; 26B; 26N; 27I 135 Nm; Schrägheck;
195/55R15 85 11A; 26B; 26N; 27I Peugeot 208;
195/60R15 88 11A; 26B; 26N; 27I Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26J; 27B 73C; 74A; 74H; 740;
205/60R15 91 11A; 245; 248; 26B; 76Q
26J; 27B
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 543093 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 543093 ( nur e2*2001/116*0287*..,e2*2001/116*0288*..,e2*2001/116*0299*..,e2*2001/116*0333*..)
ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 ( nur e2*2001/116*0243*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PC5) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den
Fahrzeugpapieren die Reifengröße 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 54 PEUGEOT Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: C
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0070*..
Handelsbez.: 208, 2008
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 275 y = 240 VA
27I x = 330 y = 320 HA
26B x = 325 y = 290 VA
27B x = 380 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 325 y = 290 8 VA
26J x = 325 y = 290 25 VA
27F x = 380 y = 370 25 HA
27H x = 380 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.