Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 16
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EH4316B651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 11/08
EH4316C651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 07/07
EH4316Y651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 08/06
EH4316651 LK108 ET16 ohne 65,1 525 1975 02//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5*WJY*; G*NFU; M 59 GN; G*RHY; 5*WJZ; M 59 GL; M59;
G*WJY; 5*HFX*; G*9HW*; 5*KFX; 5*NFU*; 5*DJY*; 5*HDZ; G*KFW;
5*KFW; 5*LFX; 5*RHY; G*9HX*
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 1*HDY; 1*VJX; 15 B; 741 C; 8*LFX; 8*LFY; 7*DHV; 20 C; 20 D;
3 C; 741 B; 7*NFT*; 7*LFY*; 8*BFZ; 7D; 7*LFZ; 2*****; 1*HFX*;
2*RHY; 2*WJZ; 7*WJY; 2*8HX*; 7A; 7*DHY; 2*NFU*; 2*KFX; 20;
1*NFZ; 2*HFZ; 2*NFZ*; 1*KFX; 1*NFW; 1*VJY; 10 A; 2; 2*HFX;
8*DHW; 2*8HZ*; 7*NFZ; 7*RHY; 2*KFU*; 4 B; K*****; 7*KFX; 7*WJZ;
2*WJY; 15 E; 741 A; 4 E; 7; 7*RFV; 2*HFY; 20 A; 1*HDZ*; 1*HDZ;
1*NFX; 1*VJZ; 10 C; 2*KFW*; 7*KFW*; 7*RHY*; 7*A9A; 7*DJY; 3 A
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1 ww. ZJP2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT PARTNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G*KFW e2*2001/116*0279*.. 44 - 80 175/65R14 51G; 56J Pkw geschlossen; Lkw
G*NFU e2*2001/116*0280*.. 175/70R14 51G; 56J geschl.Kasten (Serie);
G*RHY e2*2001/116*0282*.. Frontantrieb;
G*WJY e2*2001/116*0281*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
G*9HW* e2*2001/116*0337*.. 51A; 54F; 71K; 721;
G*9HX* e2*2001/116*0322*.. 73C; 74A; 74H; 744;
M 59 GL L162 75I; 76J
M 59 GN L163
M59 L083
5*DJY* e2*93/81*0062*..
5*HDZ e2*93/81*0060*..,
e2*98/14*0060*..
5*HFX* e2*98/14*0228*..
5*KFW e2*98/14*0229*..
5*KFX e2*93/81*0061*..,
e2*98/14*0061*..
5*LFX e2*93/81*0133*..,
e2*98/14*0133*..
5*NFU* e2*98/14*0230*..
5*RHY e2*98/14*0202*..
5*WJY* e2*98/14*0231*..
5*WJZ e2*93/81*0182*..,
e2*98/14*0182*..
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 54 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 73C; 74A; 74H; 744;
195/65R14 89 76J; 4CC
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 106
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1*HDY e2*93/81*0049*.., 40 - 65 165/60R14 75 5BV Pkw geschlossen;
e2*98/14*0049*.. 165/60R14-76 10B; 11B; 11G; 11H;
1*HDZ e2*93/81*0050*.. 165/65R14-79 12A; 51A; 71K; 721;
1*HDZ* e2*98/14*0050*.. 73C; 74A; 74H
1*HFX* e2*98/14*0210*..
1*KFX e2*93/81*0051*..,
e2*98/14*0051*..
1*NFZ e2*93/81*0052*..,
e2*98/14*0052*..
1*VJX e2*93/81*0196*..,
e2*98/14*0196*..
1*VJY e2*93/81*0055*..,
e2*98/14*0055*..
1*VJZ e2*93/81*0056*..,
e2*98/14*0056*..
1*NFW e2*93/81*0053*.., 74 175/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0053*.. 185/55R14-79 11A; 367 12K; 51A; 71K; 721;
1*NFX e2*93/81*0054*.., 74 - 87 185/60R14-82 11A; 21L; 367; 54A 73C; 74A; 74H
e2*98/14*0054*.. 87 185/55R14 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 205
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
20 e2*93/81*0205*.. 31 - 75 165/65R14-78 11A; 22B; 22F Limousine; 5-türig;
20 A D091/2, D091/3 175/60R14-78 11A; 22B; 22F Frontantrieb;
741 A D091, D091/1 175/65R14-82 11A; 22B; 22F; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 54A
20 e2*93/81*0205*.. 33 - 75 165/65R14-78 11A; 22B Limousine; 3-türig;
20 C D390/2 175/65R14-82 11A; 22B; 22F; 54A Frontantrieb;
33 - 88 175/60R14-78 11A; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 54A
75 185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
75 - 88 165/65R14 11A; 22B; 51G
88 175/65R14 11A; 22B; 22F; 51G
20 C D390/1 36 - 65 165/65R14-78 11A; 22B Limousine; 3-türig;
175/65R14-82 11A; 22B; 22F; 54A Frontantrieb;
36 - 88 175/60R14-78 11A; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 54A
74 - 76 185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
74 - 88 165/65R14 11A; 22B; 51G
88 175/65R14 11A; 22B; 22F; 51G
94 165/65R14 M+S 11A; 22B; 22F; 51G
175/65R14 M+S 11A; 22B; 22F; 51G
20 D E174/1 44 - 58 165/65R14-78 11A; 22B Cabrio; Frontantrieb;
175/65R14-82 11A; 22B; 54A Ni.f.KA2(44kW,
185/60R14-82 11A; 22B; 22F Ges.gew.1220 kg);
44 - 76 175/60R14-78 11A; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
75 - 76 165/65R14 11A; 22B; 51G
175/65R14 11A; 22B; 51G
185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
20 D E174/2 44 - 65 165/65R14-78 11A; 22B Cabrio; Frontantrieb;
175/65R14-82 11A; 22B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B; 22F 12A; 51A; 71K; 721;
44 - 75 175/60R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A
185/55R14-78 11A; 22B; 22F
75 165/65R14 11A; 22B; 51G
175/65R14 11A; 22B; 51G
185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 205
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
741 B E174 58 165/65R14-78 11A; 22B Cabrio; Frontantrieb;
175/65R14-82 11A; 22B; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B; 22F 12A; 51A; 71K; 721;
58 - 83 175/60R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A
185/55R14-78 11A; 22B; 22F
75 - 83 165/65R14 11A; 22B; 51G
175/65R14 11A; 22B; 51G
185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
741 C D390 31 - 83 175/60R14-78 11A; 22B; 22F Limousine; 3-türig;
185/50R14 77 11A; 22B; 22F; 54A Frontantrieb;
31 - 94 165/65R14-78 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14-82 11A; 22B; 22F; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F 73C; 74A; 74H; 76J
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 54A
75 - 83 165/65R14 11A; 22B; 51G
185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 175/65R14-82 11A; 22B; 24C Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 185/60R14-82 11A; 22B; 24C; 24M nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 40 - 80 185/65R14 11A; 22B; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 51G 12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 185/65R14 86 11A; 22B; 24C; 24M; 73C; 74A; 74H; 76J
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 54F
2*KFX e2*93/81*0170*.. 195/60R14-86 11A; 22B; 24C; 24M;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 54F
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 55 175/65R14 51G Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 80 185/60R14 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 185/65R14 86 11A; 24J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 195/60R14 86 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74H; 76J
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 175/65R14 51G Frontantrieb;
185/60R14 82 11A; 22M; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 11A; 22M; 246 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 22I; 22M; 245; 73C; 74A; 74H
246; 248
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 306
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7 G264 44 - 65 185/55R14-79 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
7A G264 44 - 74 165/70R14-81 12A 51A; 71K; 721; 73C;
185/55R14-80 12A 74A; 74H
185/60R14-82 12A
44 - 89 175/65R14 12A; 51G
66 - 89 185/60R14 12A; 51G
7*A9A e2*93/81*0144*.. 43 - 65 175/65R14-82 51J Cabrio; Kombi;
7*DHV e2*93/81*0167*.. 185/60R14-82 Limousine;
7*DHY e2*93/81*0145*.. 43 - 98 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
7*DJY e2*93/81*0146*.. 195/60R14-86 11A; 367; 51M 12A; 51A; 71K; 721;
7*KFW* e2*98/14*0240*.. 73C; 74A; 74H; 76J;
7*KFX e2*93/81*0147*.. PBQ
7*LFY* e2*93/81*0148*..,
e2*98/14*0148*..
7*LFZ e2*93/81*0149*..
7*NFT* e2*98/14*0241*..
7*NFZ e2*93/81*0150*..
7*RFV e2*93/81*0151*..
7*RHY e2*93/81*0081*..
7*RHY* e2*98/14*0081*..
7*WJY e2*93/81*0086*..,
e2*98/14*0086*..
7*WJZ e2*93/81*0190*..
7D G720 74 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
89 185/60R14 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; PBQ
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 309
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
10 A E042 40 - 88 165/65R14 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
3A E042/1 165/65R14-78 51J 12A; 51A; 71K; 721;
175/65R14 10N; 51G 73C; 74A; 74H; 76J
175/65R14-82 51J
185/60R14 51G
185/60R14-82
195/60R14-85 11A; 22B
10 C E452 40 - 80 165/65R14-78 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
40 - 88 175/65R14-82 51J 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14 51G 73C; 74A; 74H; 76J
185/60R14-82
195/60R14-85 11A; 22B
40 - 94 165/65R14 10N; 51G
175/65R14 10N; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
ANLAGE: 38 PEUGEOT Radtyp: EH4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 309
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C E452/1 44 - 80 165/65R14-78 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 88 175/65R14 10N; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
175/65R14-82 51J 73C; 74A; 74H; 76J
185/60R14 10N; 51G
185/60R14-82
195/60R14-85 11A; 22B
44 - 108 165/65R14 10N; 51G
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 405
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
15 B E666, E666/1 47 - 116 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
15 E E815, E815/1 175/70R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
4B E666/2 185/65R14 51G 73C; 74A; 74H; 76J
4E E815/2 195/60R14-85
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 406
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8*BFZ e2*93/81*0024*.. 55 - 81 185/70R14 51G Limousine;
8*DHW e2*93/81*0023*.. 195/65R14-89 Frontantrieb;
8*LFX e2*93/81*0155*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY e2*93/81*0026*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 75I;
75K; 76J
8*DHW e2*93/81*0023*.. 55 - 81 185/70R14 51G Kombi; Frontantrieb;
8*LFX e2*93/81*0155*.. 195/65R14-89 10B; 11B; 11G; 11H;
8*LFY e2*93/81*0026*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 75I;
75K; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45714
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0189-04-WIRD/N17
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 543093 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51M) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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56J) Ist die Reifengröße mit "C" (Nutzfahrzeugreifen) gekennzeichnet, so ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich, der Nachweis der
Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
75K) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PBQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 266 mm
(innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.