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							Gutachten 366-0274-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 16                                                           Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 04.05.2014
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Fahrzeughersteller                         : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last    umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)    (mm)      datum
C10 605 27          C10 605 CMS486/03          ohne                        65,1                  560     1960     08/07
35CMS
C10 605 27 35JF C10 605 CMS486/03JF ohne                                   65,1                  560       1960 04/12
C10 605 27      C10 605 CMS486/03SD ohne                                   65,1                  560       1960 04/12
35SD
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 02 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 80         185/55R15          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..                                                              12K; 51A; 71K; 721;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                              73C; 74A; 74H; 76Q
J*NFU*       e2*2001/116*0285*..
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..
J*HFX        e2*2001/116*0283*.. 44 - 80         185/55R15          12T; 51G                  Reifen mit
J*KFU*       e2*2001/116*0344*..                                                              Schneeketten;
J*KFV*       e2*2001/116*0284*..                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
J*NFU*       e2*2001/116*0285*..                                                              71K; 721; 73C; 74A;
J*8HX*       e2*2001/116*0286*..                                                              74H; 76Q
J*8HZ*       e2*2001/116*0316*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80         185/60R15          12T; 51G                  Reifen mit
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                              Schneeketten; Citroen
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                                 C3; Citroen C3 X-TR;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                                 10B; 11G; 11H; 51A;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                                 71K; 721; 73C; 74A;
F*8HY*       e2*98/14*0261*..                                                                 74H; 76Q
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 16                                                           Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 04.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80         185/60R15          51G                      Citroen C3; Citroen
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                             C3 X-TR;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                                51A; 71K; 721; 73C;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                                74A; 74H; 76Q
F*8HY*       e2*98/14*0261*..
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15                  12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                             71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 744; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 80         195/65R15          12T; 51G                 Coupe; Limousine; 2-
                                                 205/60R15 91       12A                      türig; 4-türig;
                                                 215/60R15 94       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 02 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
K*****       e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15                  12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 744; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*RFK*       e2*2001/116*0269*.. 130             195/55R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 74H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 80      185/55R15 82       12T                      Kombi;
2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 100     195/55R15          12K; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*       e2*98/14*0237*..                                                             51A; 71K; 721; 73C;
2*NFU*       e2*98/14*0238*..                                                             74A; 74H; 76Q
2*RFN*       e2*98/14*0239*..
2*RHY        e2*98/14*0174*..
2*8HX*       e2*98/14*0250*..
2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
2*9HY*       e2*2001/116*0343*..
2*9HZ*       e2*2001/116*0310*..
2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66      185/55R15-81       11A; 22B; 24J            Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..    66           195/55R15          51G                      nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*..,                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                                           12K; 51A; 71K; 721;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                        73C; 74A; 74H
2*KFW*         e2*98/14*0237*..
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
2*NFU*         e2*98/14*0238*..      80 - 100 185/55R15          12T; 51G                 Pkw geschlossen;
2*RFN*         e2*98/14*0239*..               195/55R15          12A; 51G                 Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR          e2*93/81*0172*..                                                           10B; 11G; 11H; 51A;
2*9HY*         e2*2001/116*0343*..                                                        71K; 721; 73C; 74A;
2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..                                                        74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82                                     Frontantrieb;
                                         185/60R15 84                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3*KFU*       e2*2001/116*0288*..  50 - 80     195/65R15 91       12T                      Limousine;
3*KFW*       e2*98/14*0242*..                 205/60R15 91       12K                      10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*       e2*2001/116*0243*..,                                                         51A; 71K; 721; 73C;
               e2*98/14*0243*..                                                           74A; 74H; 76Q
3*RHY*         e2*98/14*0245*..
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.05.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3*KFU*       e2*2001/116*0288*.. 50 - 80      195/65R15 91       12T                      Peugeot 307 SW;
                                                                                          Kombi;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..               205/60R15 91       12K                      10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                       51A; 71K; 721; 73C;
               e2*98/14*0243*..                                                           74A; 74H; 76Q
3*RHY*         e2*98/14*0245*..
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0274-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47180
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: C10 605
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 04.05.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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