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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49581*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 15 H2


Typ:                         FO6550



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 49581*02

 Die ABE-Nr. 49581 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ FO6550,
 in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0228-13-MURD/N2 vom
 26.08.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 25 des
 Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
 dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service
 GmbH, München, vom 26.08.2015 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 16.09.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 366-0228-13-MURD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am:
 28.08.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49581*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                                 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/4                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
EEG 65,1            FO6550/EEG              ohne                          65,1                    550     1975    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : G5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
                                          D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
                                          F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; L*****
                                          135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
                                          Anzugsmoment; S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
                                          Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
                                          Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
F*HFX*       e2*98/14*0256*..    44 - 80        185/60R15         51G                        Citroen C3; Citroen
F*KFU*       e2*2001/116*0289*..                                                             C3 X-TR;
F*KFV*       e2*98/14*0257*..                                                                10B; 11G; 11H; 12A;
F*NFU*       e2*98/14*0258*..                                                                51A; 71K; 721; 73C;
F*8HX*       e2*98/14*0259*..                                                                74A; 74H; 76Q
F*8HY*       e2*98/14*0261*..
F*8HZ*       e2*2001/116*0317*..
F*9HX*       e2*2001/116*0318*..
F*9HZ*       e2*2001/116*0329*..

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
H            e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 744;
                                                                                             76Q

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
L*****       e2*2001/116*0302*.. 65 - 80        195/65R15 91                                 Coupe; Limousine; 2-
                                                205/60R15 91                                 türig; 4-türig;
                                                215/60R15 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15 92      11A; 24M                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74H; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
D*RFN*       e2*98/14*0216*..  66 - 103 205/65R15               51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
D*RHS*       e2*98/14*0249*..                                                            51A; 71K; 721; 729;
D*RHY*       e2*98/14*0219*..                                                            73C; 74A; 74H; 75I;
D*RHZ*       e2*98/14*0220*..                                                            76Q; CC2
D*RLZ*       e2*98/14*0217*..
D*4HX*       e2*98/14*0221*..
D*6FZ*       e2*98/14*0215*..

Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S*****       e2*2007/46*0003*..  50 - 88      185/60R15 84                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Citroen DS3;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q
S*****         e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/60R15 84                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Citroen C3;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C3, DS3, DS3 CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S            e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84                                     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Citroen DS3;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q
S              e2*2007/46*0003*..   44 - 88   185/60R15 84                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Citroen C3;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
SH****       e2*2001/116*0371*.. 66 - 70        195/60R15 88                             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
SH8FN          e24*2007/46*0029*..                                                       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW         Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2007/46*0079*..      68 - 88    195/65R15       12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
N*5FL          e24*2007/46*0027*..              205/60R15 91    121                      135 Nm; Nur Citroen
                                                215/60R15 94    11A; 12A; 22I            C4; Schrägheck 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                         75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
N            e2*2007/46*0040*..  68 - 88        195/65R15       12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                205/60R15 91    121                      135 Nm; Nur Citroen
                                                215/60R15 94    11A; 12A; 22I            C4; Schrägheck 4-
                                                                                         türig; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 740;
                                                                                         75I; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : PEUGEOT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : G5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*;
                                           2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ;
                                           2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*;
                                           3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*
                                           135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 4 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*HFX        e2*98/14*0212*..    44 - 80      185/55R15 82                               Kombi;
2*KFU*       e2*2001/116*0291*.. 44 - 100     195/55R15         11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW*       e2*98/14*0237*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU*       e2*98/14*0238*..                                                            73C; 74A; 74H; 76Q
2*RFN*       e2*98/14*0239*..
2*RHY        e2*98/14*0174*..
2*8HX*       e2*98/14*0250*..
2*8HZ*       e2*2001/116*0311*..
2*9HY*       e2*2001/116*0343*..
2*9HZ*       e2*2001/116*0310*..
2*HFX        e2*98/14*0212*..    40 - 66      185/55R15-81      11A; 22B; 24C; 24M       Pkw geschlossen;
2*HFY        e2*93/81*0169*..    66           195/55R15         11A; 21B; 22B; 24C;      nicht Kombi;
2*HFZ        e2*93/81*0168*..,                                  24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0168*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU*         e2*2001/116*0291*..                                                       73C; 74A; 74H
2*KFW*         e2*98/14*0237*..
2*KFX          e2*93/81*0170*..
2*NFZ*         e2*93/81*0171*..,
               e2*98/14*0171*..
2*RHY          e2*93/81*0174*..,
               e2*98/14*0174*..
2*WJY          e2*93/81*0085*..,
               e2*98/14*0085*..
2*WJZ          e2*93/81*0173*..,
               e2*98/14*0173*..
2*8HX*         e2*98/14*0250*..
2*8HZ*         e2*2001/116*0311*..
2*NFU*         e2*98/14*0238*..      80 - 100 185/55R15-82      11A; 24J                 Pkw geschlossen;
2*RFN*         e2*98/14*0239*..                                                          Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR          e2*93/81*0172*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY*         e2*2001/116*0343*..                                                       12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ*         e2*2001/116*0310*..                                                       73C; 74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
2*****       e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82                                    Frontantrieb;
                                         185/60R15 84                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 54 - 88      185/65R15         51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; nicht
                                                                                         Escapade (Ausf.
                                                                                         WU****); Kombi;
                                                                                         Frontantrieb; nicht
                                                                                         m.erhöhter
                                                                                         Bodenfreiheit;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
W*****       e2*2001/116*0340*.. 50 - 88      185/65R15         51G                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                         740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
3*KFU*       e2*2001/116*0288*.. 50 - 80      195/65R15 91                               Peugeot 307 SW;
                                                                                         Kombi;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..               205/60R15 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                      12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0243*..                                                          73C; 74A; 74H; 76Q
3*RHY*         e2*98/14*0245*..
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..
3*KFU*         e2*2001/116*0288*.. 50 - 80    195/65R15 91                               Limousine;
3*KFW*         e2*98/14*0242*..               205/60R15 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU*         e2*2001/116*0243*..,                                                      12A; 51A; 71K; 721;
               e2*98/14*0243*..                                                          73C; 74A; 74H; 76Q
3*RHY*         e2*98/14*0245*..
3*8HZ*         e2*98/14*0251*..
3*9HV*         e2*2001/116*0333*..
3*9HY*         e2*2001/116*0299*..
3*9HZ*         e2*2001/116*0287*..

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
4*****       e2*2001/116*0362*..     66 - 120 195/65R15         12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/60R15 91      12K                      135 Nm; Kombi;
                                              215/60R15 94      PCI; 12A                 Frontantrieb;
                                              225/55R15 92      PCI; 12A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 740; 75I;
                                                                                         76Q
4*****         e2*2001/116*0362*..   66 - 120 195/65R15         12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/60R15 91      12A                      135 Nm; Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 740; 75I;
                                                                                         76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : FIAT, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 98/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
HHA 58,1            FO6550/HHA              ohne                        58,1                    575     1950    06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 199; (Fiat 500L Trekking)
Zubehör                                  : A14
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 199; (Nur Fiat 500L)
Zubehör                                  : A14
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 937; 932; 263
Zubehör                                  : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm für Typ : 263; 932
                                           100 Nm für Typ : 937
                                           120 Nm für Typ : 199
                                           120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
937          e3*98/14*0070*..  103 - 125 195/60R15 88                                      nur Alfa GT (Coupe);
                                         205/55R15 88                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           76Q
937            e3*98/14*0070*..       74 - 110 185/65R15        51G                        nur Alfa 147
                                      74 - 125 195/60R15 88                                (Schrägheck);
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91     11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
932          e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15               11A; 24J; 51G            nicht Ausf.m.Fz-
             e3*98/14*0034*..           195/60R15 88            11A; 21J; 22B; 22F;      Breite 1765mm; nicht
                                                                24J; 24M; 51J            GTA; Kombi; Limousine;
                                                 205/55R15 88   11A; 21J; 22B; 22F;      nicht Allradantrieb;
                                                                24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 141 205/60R15         11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22F; 22G; 24C; 24M;      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                51G
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
263          e3*2007/46*0002*.., 55 - 77         185/65R15 92   5GM                      MPV; kurzer Radstand;
               e3*2007/46*0007*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q                                Fiat 500L Trekking;
                                         205/60R15 91 12A                                Schrägheck; MPV;
                                         215/60R15 94 12A                                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 75I;
                                                                                         76Q
199            e3*2001/116*0217*..   62 - 77     195/65R15 91   12Q                      Fiat 500L; Fiat 500L
                                                 205/60R15 91   12A                      Living; Schrägheck;
                                                 215/60R15 94   12A                      MPV; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D      e3*2007/46*0079*.. 55 - 77          185/65R15 92   5GM                      MPV; kurzer Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D-     e3*2007/46*0076*.. 55 - 77       185/65R15 92      5GM                      MPV; kurzer Radstand;
Van                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                        : FIAT, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
P 58,1              FO6550/P                 Ø58.1-A-Ø72                58,1    Kunststoff     550     2130    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : FIAT
Befestigungsteile                         : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                            Grad,
                                            für Typ : 199; (Fiat 500L Trekking)
Zubehör                                   : A14
Befestigungsteile                         : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                            Grad,
                                            für Typ : 199; (Nur Fiat 500L)
Zubehör                                   : A14
Befestigungsteile                         : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                            Grad, für Typ : 937; 932; 263
Zubehör                                   : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 90 Nm für Typ : 263; 932
                                            100 Nm für Typ : 937
                                            120 Nm für Typ : 199
                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 937          e3*98/14*0070*..  103 - 125 195/60R15 88                                     nur Alfa GT (Coupe);
                                          205/55R15 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/60R15 91                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           76Q
 937           e3*98/14*0070*..        74 - 110 185/65R15       51G                        nur Alfa 147
                                       74 - 125 195/60R15 88                               (Schrägheck);
                                                205/55R15 88    11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15 91    11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                           76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
932          e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15               11A; 24J; 51G            nicht Ausf.m.Fz-
             e3*98/14*0034*..           195/60R15 88            11A; 21J; 22B; 22F;      Breite 1765mm; nicht
                                                                24J; 24M; 51J            GTA; Kombi; Limousine;
                                                 205/55R15 88   11A; 21J; 22B; 22F;      nicht Allradantrieb;
                                                                24C; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     77 - 141 205/60R15         11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22F; 22G; 24C; 24M;      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                51G
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
263          e3*2007/46*0002*.., 55 - 77         185/65R15 92   5GM                      MPV; kurzer Radstand;
               e3*2007/46*0007*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q                                Fiat 500L Trekking;
                                         205/60R15 91 12A                                Schrägheck; MPV;
                                         215/60R15 94 12A                                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 75I;
                                                                                         76Q
199            e3*2001/116*0217*..   62 - 77     195/65R15 91   12Q                      Fiat 500L; Fiat 500L
                                                 205/60R15 91   12A                      Living; Schrägheck;
                                                 215/60R15 94   12A                      MPV; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 74P; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                           Grad
Zubehör                                  : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D      e3*2007/46*0079*.. 55 - 77          185/65R15 92   5GM                      MPV; kurzer Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-D-     e3*2007/46*0076*.. 55 - 77       185/65R15 92      5GM                      MPV; kurzer Radstand;
Van                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         75I; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
P 54,1              FO6550/P                Ø54.1-M-Ø72                 54,1    Kunststoff     550     2130     07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : M3,M4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84          11A; 12M; 245              Schrägheck; 4-türig;
                                          185/65R15 88          11A; 12M; 245              Frontantrieb;
                                          195/60R15 88          11A; 12A; 245; 248;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27I                   51A; 71K; 721; 729;
                                                205/55R15 88    11A; 12A; 24J; 248;        73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                26P; 27I
                                                205/60R15 91    11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26P; 27I
                                                225/50R15 91    11A; 12A; 241; 244;
                                                                246; 26B; 26N; 27B;
                                                                27H; 57I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : M3,M4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                          103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                          110 Nm für Typ : T23
                                          135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/65R15 91                                       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/55R15 88      11A; 26P                 135 Nm; Schrägheck;
                                              205/60R15 91      11A; 26P                 Frontantrieb;
                                              215/60R15 94      11A; 26B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R15 91      11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 57I                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW3P         e11*2007/46*0015*.. 73           195/65R15         11A; 21P; 22I; 24J;      erhöhtes
                                                                51G                      Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 195/60R15            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15-86         11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/55R15-87         11A; 24J; 367            73C; 74A; 74P
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 95  195/65R15 91                                  nur bis
                                           205/60R15 91                                  e11*2001/116*0196*04;
                                           215/55R15 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R15 92         11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15 91                               ab
                                              205/60R15 91                               e11*2001/116*0196*05;
                                              215/55R15 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92      11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 19         G004              73 - 98 195/55R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15-84                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                         195/60R15-86           11A; 54A                 73C; 74A; 74P
                                         205/50R15-86           11A; 22B
                                         205/55R15-87           11A; 22B
                               116 - 129 185/65R15              51G
                                         195/60R15              51G
T19U         e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15-86           11A; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/50R15-86           11A; 22B                 73C; 74A; 74P
                                         205/55R15-87           11A; 22B
T19U         G172              73 - 98 195/55R15                51G                      Pkw geschlossen;
                                         195/55R15-84                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/60R15-86           11A; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/50R15-86           11A; 22B                 73C; 74A; 74P
                                         205/55R15-87           11A; 22B
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 18         F411             115    195/60R15                  51G                      Fz-
                                     215/50R15                  51G                      Breite=1745mm(breite
                                     225/50R15-90                                        Ausf.);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T 18           F411                 77       205/55R15-87       11A; 22B                 Fz-
                                    77 - 115 215/50R15-88       11A; 22B                 Breite=1705mm(schmal
                                                                                         e
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 57I            Ausf);
                                    115       195/60R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15         11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
T 18 F         F410                 150 - 153 195/60R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R15         51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R15-90      11A; 22D                 73C; 74A; 74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85        205/55R15-87      11A; 22B                 Frontantrieb;
               G608                 85 - 129 205/55R15          11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R15-88      11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 57I            73C; 74A; 74P
T23            e11*98/14*0122*..    105 - 141 195/60R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     195/65R15       11A; 21P; 22I; 24J;             erhöhtes
                                                         51G                             Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84           11A; 12M; 245            Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88           11A; 12M; 245            Frontantrieb;
                                         195/60R15 88           11A; 12A; 245; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26P; 27I                 51A; 71K; 721; 729;
                                              205/55R15 88      11A; 12A; 24J; 248;      73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                26P; 27I
                                              205/60R15 91      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26P; 27I
                                              225/50R15 91      11A; 12A; 241; 244;
                                                                246; 26B; 26N; 27B;
                                                                27H; 57I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                   VA
             26P                      x = 180             y = 330                   VA
             27B                      x = 250             y = 220                   HA
             27I                      x = 200             y = 170                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380             8                 VA
             26J                   x = 230       y = 380            20                 VA
             27H                   x = 250       y = 220             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 220            21                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                   VA
             26B                      x = 350             y = 450                   VA
             27I                      x = 380             y = 290                   HA
             27B                      x = 430             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
             27H                   x = 430       y = 340             8                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17                                                    Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                            Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung              (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                       (kg)      (mm)     datum
P 56,1              FO6550/P                 Ø56.1-I-Ø72                     56,1    Kunststoff     550     2130    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : I3,I4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : SG; SGS; SH; SHS
                                           100 Nm für Typ : GC/GF; G3
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 SH           e13*2001/116*0982*.. 110             195/70R15         51G                        Kombi; Allradantrieb;
 SHS          e1*2001/116*0485*..                  205/70R15         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/75R15 97      51J                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                   215/65R15 96      11A; 24J                   73C; 74A; 74P; 75I;
                                                   215/70R15 98      11A; 24J                   76Q
                                                   225/60R15 96      11A; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 116 195/65R15               51G                        ab e13*98/14*0087*03;
              e13*98/14*0087*..              195/70R15               51G                        ab
                                             205/70R15               11A; 24J; 51G              e1*2001/116*0209*07;
                                             215/65R15               11A; 24J; 24M; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/60R15 96            11A; 24C; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/65R15 99            11A; 21B; 22B; 24C;        73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                     24M
 SG            e1*2001/116*0209*.., 92             195/65R15         51G                        nur bis
               e13*98/14*0087*..                   195/70R15         51G                        e13*98/14*0087*02;
                                                   205/70R15         51G                        nur bis
                                                   215/65R15         51G                        e1*2001/116*0209*06;
                                                   225/60R15 96      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/65R15 99      11A; 21B; 22B; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     24M                        73C; 74A; 74P; 76Q
                                                   225/70R15         11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                     24M; 51G
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88            11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               22F; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92     195/55R15 85   11A; 21B; 22B; 22F       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/55R15 88   11A; 21B; 21J; 22B;      73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                22F; 24J; 24M
                                     85 - 92     195/60R15      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 51G
G3             e1*2001/116*0438*..   79          195/65R15 91   11A; 24J                 Schrägheck;
                                                 205/60R15 91   11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                 205/65R15 94   11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/60R15 94   11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 573; 71K;
                                                 225/55R15 92   11A; 22I; 24C; 24M       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : ROVER
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : I5
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 195/65R15-91            11A; 24J; 24M            Kombi; Limousine;
RJ           e11*98/14*0111*..          205/60R15-91            11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                        205/65R15-94            11A; 24J; 24M            10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/60R15-94            11A; 24J; 24M            11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
       Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
       dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2            Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
P 57,1              FO6550/P                 Ø57.1-EX-Ø72               57,1    Kunststoff     550     2130     07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 110 185/55R15 85          12R; 51J                   2-türig; 4-türig;
                                          185/60R15             12T; 51G; 51J              Frontantrieb;
                                          195/55R15 85          12R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/60R15 88          12A                        51A; 71K; 721; 729;
                                          205/50R15 86          12A                        73C; 74A; 74P; 76Q;
                                          205/55R15             12A; 51G                   77E; 82S
                                          225/50R15 91          11A; 12A; 248; 57I

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A2
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8Z           e1*2001/116*0131*.., 55 - 81       185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0131*..                  195/50R15 82                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                 195/55R15 85   11A; 21B; 22B; 367         73C; 74A; 74P; 77E;
                                                 205/50R15 86   11A; 21B; 22B; 24J;        916
                                                                24M; 367
                                                 215/45R15 84   11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 367; 65A

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15             12M; 51G                   Reifen mit
               e1*98/14*0042*..                                                            Schneeketten;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 110 185/65R15              51G                       nur bis
             e1*98/14*0042*..   66 - 132 195/65R15              51G                       e1*98/14*0042*13;
                                         205/60R15              51G                       Allradantrieb;
                                         225/55R15-92           11A; 21B; 22B; 24M;       Frontantrieb;
                                                                367; 686                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          77E
8L             e1*98/14*0042*..      66 - 110 185/65R15         51G                       ab e1*98/14*0042*14;
                                     66 - 132 195/65R15         51G                       Allradantrieb;
                                              205/60R15 91      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              225/55R15 92      11A; 22F; 24D; 24J;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                686                       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 1 L
                                          120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 132 185/60R15         51G                       Schrägheck;
6JN          e9*2007/46*0001*..               195/55R15 85      11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          77E
6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 77 175/60R15 81       5DV; 56G                  Kombi; Frontantrieb;
                                     44 - 103 175/60R15 81W     5DV; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R15 84      56G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/55R15 82                                729; 73C; 74A; 74P;
                                              185/60R15 84                                76Q; 77E
                                              195/50R15 82
                                              195/55R15 85
                                              195/60R15 88
                                              205/50R15 86      11A; 245
                                              205/55R15 88      11A; 245
                                              225/50R15 91      11A; 21P; 22I; 24J; 248
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 77  195/50R15 82         11A; 24J; 24M            IBIZA; CORDOBA;
             e9*98/14*0041*..     44 - 85 205/45R15 81          11A; 24J; 24M; 5DV       10B; 10S; 11B; 11G;
                                  44 - 110 185/55R15            51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                           195/55R15 85         11A; 24J; 24M            721; 73C; 74A; 74P;
                                           205/50R15 86         11A; 24J; 24M            76Q; 77E; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1L           e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15               11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               F763                                             51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R15-82      11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                65A

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15               51G                      Limousine;
             e9*98/14*0026*..           205/60R15-91                                     Frontantrieb;
                                        225/55R15-92            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 686                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92      185/55R15 82      11A; 26P                 ab
                                              185/60R15 84      11A; 26P                 e11*2007/46*0251*01;
                                              185/65R15 88      11A; 26P                 Limousine;
                                              195/55R15 85      11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88      11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R15 86      11A; 245; 248; 26B;      73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                27H                      77E
                                              205/55R15 88      11A; 245; 248; 26B;
                                                                27H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5J; NH; 6Y; 1U
Zubehör                                 : EX12
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5J
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 85         185/55R15-81     11A; 24M                 Schrägheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                     37 - 96   185/55R15        11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 86     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; 77E
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 85   185/55R15-81                              Kombi; Stufenheck;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R15 84     11A; 24J; 24M; 65A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           N083             51 - 63          185/55R15        11A; 24M; 51G; 52J       Frontantrieb;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J            77E

Verkaufsbezeichnung:     RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       185/55R15 82     11A; 26P                 ab
                                               185/60R15 84     11A; 26P                 e11*2007/46*0250*01;
                                               185/65R15 88     11A; 26P                 RAPID SPACEBACK;
                                               195/55R15 85     11A; 248; 26P            Limousine;
                                               195/60R15 88     11A; 248; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                27H                      73C; 74A; 74P; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 245; 248; 26B;      77E
                                                                27H

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15            11A; 24M; 51G; 52J       Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     11A; 24M; 51J            Nicht Scout;
                                               195/50R15 82     11A; 24J; 24M; 5DK       Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   185/60R15        11A; 24M; 51G            Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M; 5DK       e11*2007/46*0013*19;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M            bis
                                              205/50R15 86      11A; 24D; 24J            e11*2001/116*0291*42;
                                     44 - 132 185/55R15         11A; 24M; 51G; 52J       Frontantrieb;
                                     132      185/60R15 88      11A; 24M; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82         11A; 24J; 24M; 5DK       Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/55R15 85     11A; 24J; 24M            Kombi; bis
                                               205/50R15 86     11A; 22M; 24D; 24J       e11*2007/46*0013*19;
                                      44 - 132 185/55R15        11A; 24M; 51G; 52J       bis
                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
5J             e11*2001/116*0291*.., 55 - 77   185/55R15        51G; 52J                 Roomster Scout;
               e11*2007/46*0013*..
                                               185/60R15 84     51J                      Frontantrieb;
                                               195/50R15 86     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15 85     11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/50R15 86     11A; 24M                 729; 73C; 74A; 74P;
                                               205/55R15 88     11A; 24M                 76Q; 77E
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 81   185/60R15 84     11A; 26P                 nur Fabia; ab
               e11*2007/46*0013*..
                                               195/55R15 85     11A; 248; 26P; 27H       e11*2007/46*0013*20;
                                               205/50R15 86     11A; 245; 248; 26P;      ab
                                                                27H                      e11*2001/116*0291*43;
                                               205/55R15 88     11A; 245; 248; 26B;      Kombilimousine;
                                                                27H                      Schräghecklimousine;
                                               215/50R15 88     11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R15 91     11A; 24J; 244; 26B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26N; 27F                 73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15           51G                      nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,
               e11*95/54*0066*..
                                               205/60R15        11A; 24J; 24M; 51G       Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 35 I; 53 I
                                           120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   185/55R15 82                                 nicht FOX Cross;
                                              195/50R15 82      11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85      11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/45R15 81      11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P; 77E
                                              205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15            51G                        BORA(Limousine);
                                                                                           GOLF
               e1*96/79*0071*..,              205/60R15         51G                        VARIANT; BORA
                                                                                           VARIANT;
               e1*98/14*0071*..               225/55R15-92      Allradantrieb; 11A; 22F;   Allradantrieb;
                                                                24J; 24M; 367              Frontantrieb;
                                              225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 367; 686         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                           76Q; 77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15          12M; 51G                   Reifen mit
               e1*96/79*0071*..,                                                           Schneeketten;
               e1*98/14*0071*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76Q; 77E
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15          51G                        GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,             205/60R15          51G                        Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..              225/55R15-92       Allradantrieb; 11A; 22F;   Frontantrieb;
                                                                24J; 24M; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M; 367; 686         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                           77E

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91         11A; 21P; 22I; 24J;        12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0106*..                                 24M                        73C; 74A; 74P; 76Q;
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 24C;        77E
                                                                24D; 367; 686
9C             e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91       11A; 12M; 22I              Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,                                                           Schneeketten;
               e1*98/14*0106*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91          11A; 22B; 24J; 24M         Cabrio;
                                          205/60R15 91          11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R15 92      11A; 21B; 22B; 24C;        73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                24D; 367; 686              77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82         5DK                      Nicht Cross Polo;
             e1*2007/46*0486*..            185/60R15 84                                  Schrägheck;
                                           195/50R15 82         11A; 21P; 248; 5DK       Frontantrieb;
                                           195/55R15 85         11A; 21P; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15 86         11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 248                 73C; 74A; 74P; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;      77E; 82S
                                                                24J; 248
                                               225/50R15 91     11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                24J; 244
                                     132       185/60R15 84     52J
                                               M+S
                                               195/50R15 82     11A; 21P; 248; 5DK;
                                               M+S              52J
                                               195/55R15 85H    11A; 21P; 248; 52J
                                               M+S
                                               205/50R15 86     11A; 21N; 21P; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;
                                                                24J; 248; 52J
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 77   185/55R15 82     5DK                      Nur CrossPolo;
                                               185/60R15 84                              Schrägheck;
                                               195/50R15 82     11A; 21P; 22I; 5DK       Frontantrieb;
                                               195/55R15 85     11A; 21P; 22I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86     11A; 21N; 21P; 22H;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                22I                      73C; 74A; 74P; 76Q;
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21N; 22H;      77E
                                                                22I
                                               225/50R15 91     11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 245

Verkaufsbezeichnung:    VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
53 I         E664/1           85 - 118 195/50R15                11A; 22B; 24M; 51G       nur FAHRWERK II
                              85 - 140 185/55R15                51G; 52J                 lt.ABE;
                                       205/50R15                11A; 22B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15               11A; 22B; 51G            Limousine;
1HX0         F804                       215/45R15               11A; 22B; 56G; 631       Frontantrieb;
                               66 - 128 185/55R15               11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/50R15               11A; 21B; 22B; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                               128      215/45R15               11A; 22B; 56G; 63M       73C; 74A; 74P; 77E
1H           e1*96/79*0068*..  140      185/55R15               51G; 52J                 Limousine;
1HX1         G156                       205/50R15               11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                     Seite: 8 von 15
Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX0F        F894             66 - 85 185/55R15                 11A; 22B; 51G; 52J       Schrägheck;
                                      195/50R15                 11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/50R15                 11A; 21B; 22B; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                      215/45R15                 11A; 22B; 56G; 631       73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:    VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
35 I         E657             128             195/55R15         12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15         12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
35 I           E657/1               128       195/55R15         12G; 51G                 bis Nachtrag 4;
                                              205/50R15         12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
35 I           E657/1               81 - 128 195/55R15          12G; 51G                 ab Nachtrag 5;
                                             205/50R15          12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R15-87       11A; 12A; 21B; 54A       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      185/60R15         51G; 52J                 Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         76Z; 77E; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77  185/55R15 82       11A; 24M                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82       11A; 24J; 24M            Polo-Cross;
                                             205/45R15 81       11A; 24M; 5DV            Stufenheck;
                                    40 - 96 195/55R15 85        11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                             205/50R15 86       11A; 24J; 24M            10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15          11A; 24M; 51G; 52J       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SEAT
       Fahrzeugtyp:    NH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
       Handelsbez.:    TOLEDO

       Variante(n):    Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 385             y = 400                   VA
             26P                      x = 335             y = 370                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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zu V.1. ANLAGE: 18                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5J
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 270                   VA
             26P                      x = 270             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                        : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 108/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
GG3 65.1            FO6550/GG3                  Ø65,1-G-Ø72              65,1                    615     2130    06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : PEUGEOT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : L; (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                   : G18
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 6 B
Zubehör                                   : G18
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 90 Nm für Typ : 6 B
                                            100 Nm für Typ : L
Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
6B           F396             79               185/65R15          51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                               195/60R15          51G                       51A; 71K; 721; 723;
                                      79 - 123 195/65R15          51G                       73C; 74A; 74P; 76Q
                                               205/60R15          51G
                                               205/65R15          51G

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW          Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..       68 - 96     205/60R15 91                              Peugeot 308 SW;
                                                                                            Kombi;
                                                  215/55R15 89                              Frontantrieb;
                                                  215/60R15 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76Q; 77E
L              e2*2007/46*0405*..     60 - 96     205/60R15 91                              Schrägheck;
                                                  215/55R15 89                              Frontantrieb;
                                                  215/60R15 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                                 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
VK2 57,1            FO6550/VK2               Ø57.1-TX-Ø76                 57,1    Kunststoff     615     2130     07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : B5; C 4
                                            120 Nm für Typ : 4B
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
B5           e1*93/81*0013*..,  55 - 128 185/65R15                51G                        Kombi; Limousine;
             e1*98/14*0013*..   55 - 142 195/65R15                51G                        Frontantrieb;
                                         205/60R15                51G                        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q
B5             e1*93/81*0013*..,       81 - 128 185/65R15         51G                        Kombi; Limousine;
               e1*98/14*0013*..        81 - 142 195/65R15         51G                        Allradantrieb;
                                                205/60R15         51G                        10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
4B           e1*96/27*0051*..,  81 - 142 195/65R15                51G                        nicht Allroad; Kombi;
             e1*98/14*0051*..            205/60R15                51G                        Limousine;
                                         215/60R15-93                                        Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:      AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
C4           F619, F619/1        60 - 142 195/65R15               51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/60R15               51G                        12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/60R15               51G                        73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15              51G                      Nicht Altea Freetrack;
                                         205/60R15 91           11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/55R15 92           11A; 24C; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15    51G                               Nicht Altea Freetrack;
                                          205/60R15 91 11A; 24J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94 11A; 24J; 24M                     12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/55R15 92 11A; 24C; 24M                     73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*..    63 - 118 195/65R15 91                                Schrägheck;
                                             205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91  12N                               ab
                                                                                         e9*2007/46*0094*01;
                                              205/60R15 91      12A                      nicht Leon X-Perience;
                                              205/65R15 94      12A                      Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                         türig; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76Q; 77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör                                 : EX12
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1Z
Zubehör                                  : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15           51G                      Limousine;
               e11*2007/46*0012*..
                                               205/60R15        51G                      Frontantrieb;
                                               215/60R15 94     11A; 22P; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15         51G                      Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                               205/60R15        51G                      Kombi; Allradantrieb;
                                               215/60R15 94     11A; 22M; 22P; 24J       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
5E             e11*2007/46*0243*..   63 - 77   195/65R15 91                              ab
                                               205/60R15 91                              e11*2007/46*0243*01;
                                               205/65R15 94                              nicht Octavia Scout;
                                               215/55R15 89     11A; 27I                 Kombi; Limousine;
                                               215/60R15 94     11A; 27I                 Allradantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 27I                 Frontantrieb;
                                               235/55R15 95     11A; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 80       195/65R15        51G                      Nicht Caddy Maxi; nur
2KN          e1*2007/46*0217*..,               205/60R15 91     11A; 24J; 24M; 5GG       bis
                                                                                         WV2ZZZ2K?8?052800;
               L320                            205/60R15 95     11A; 24J; 24M            kurzer Radstand;
                                               215/60R15 94     11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5GM                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 81       195/65R15 91     11A; 245; 248; 5GG       kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,               205/60R15 91     11A; 245; 248; 5GG       langer Radstand;
               L320                            215/60R15 94     11A; 22H; 244; 245       Allradantrieb;
                                               225/55R15 92     VB0; 11A; 22H; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                244; 246                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q; 77E
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 80   195/65R15        51G                      Nicht Caddy Maxi; ab
2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91     11A; 24J; 24M; 5GG       WV2ZZZ2K?8?052801;
               L320                            205/60R15 95     11A; 24J; 24M            kurzer Radstand;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     VB0; 11A; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 5GM                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q; 77E; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..   55 - 80   195/65R15        11A; 24J; 51G            Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/60R15 91     11A; 24J; 5GG            langer Radstand;
               L320                            205/60R15 95     11A; 24J                 Frontantrieb;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R15 92     11A; 24C; 24M; 5GM       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91                                  Nur Golf 6; bis
             e1*2007/46*0490*..            205/60R15 91         11A; 24J; 24M            e1*2007/46*0490*04;
                                           215/60R15 94         11A; 24J; 24M            ab
                                           225/55R15 92         11A; 24J; 24M; 686       e1*2001/116*0242*25;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         77E
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88                               Cabrio; Frontantrieb;
                                              195/65R15 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88      11A; 21S; 245            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R15 91      11A; 21S; 245            729; 73C; 74A; 74P;
                                              215/60R15 94      11A; 21S; 24J; 26P;      76Q; 77E
                                                                27H
                                               225/50R15 91     11A; 21T; 241; 246;
                                                                248; 26P; 27H; 57I
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                      Nur Golf 5; nur bis
                                              205/60R15         51G                      e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 195/60R15 88 12N                                 nur Golf 7; ab
1 KM         e1*2007/46*0492*..         195/65R15 91 12N                                 e1*2007/46*0623*01;
1K           e1*2007/46*0490*..         205/60R15 91 12A                                 ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                              205/65R15 94      12A                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76Q; 77E
AU             e1*2007/46*0623*..   63 - 110 195/60R15 88       nicht Golf GTE; 12N      nur Golf 7; ab
1 KM           e1*2007/46*0492*..            195/65R15 91       nicht Golf GTE; 12N      e1*2007/46*0623*01;
1K             e1*2007/46*0490*..            205/60R15 91       12A                      ab
                                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                              205/65R15 94      12A                      nicht Golf Alltrack;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 195/60R15 88  12N                nur Golf 7; ab
                                         195/65R15 91 12N                e1*2007/46*0623*01;
                                         205/60R15 91 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0627*01;
                                         205/65R15 94 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                         se;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                         74A; 74P; 76Q; 77E
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12N              nur Golf 7; ab
                                         195/65R15 91 ; 12N              e1*2007/46*0623*01;
                                         205/60R15 91 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0627*01;
                                         205/65R15 94 12A                ab
                                                                         e1*2007/46*0490*05;
                                                                         nicht Golf Alltrack;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                         74A; 74P; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15             51G                      Nicht CrossGolf; Nur
                                          205/60R15             11A; 22P; 24J; 51G       Golf Plus; Nur bis
                                          215/60R15 94          11A; 22P; 24J; 24M       e1*2001/116*0304*13;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15        51G                      Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91     11A; 22H; 22M            e1*2001/116*0304*21;
                                               215/60R15 94     11A; 21P; 22H; 22M       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91                                Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..            205/60R15 91       11A; 24J; 248            e1*2001/116*0304*14;
                                               215/60R15 94     11A; 22M; 24J; 248       Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 21P; 22M; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                244; 686                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15         51G                      Nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91      11A; 22H; 22M            bis
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0304*13;
                                                                24M                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88                                    Nur Jetta
                                         195/65R15 91                                    (Stufenheck);
                                         205/55R15 88           11A; 270                 Frontantrieb;
                                         205/60R15 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94                                    12A; 51A; 573; 71K;
                                         215/60R15 94           11A; 21P; 245; 248;      721; 729; 73C; 74A;
                                                                270                      74P; 76Q; 77E
                                               225/50R15 91     11A; 21P; 24J; 248;
                                                                270; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15             51G                      GOLF (Variant); nur
                                          205/60R15             11A; 21P; 22M; 22P;      bis
                                                                51G                      e1*2001/116*0328*14;
                                               215/60R15 94     11A; 21B; 22L; 22Q;      Frontantrieb;
                                                                24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15             51G                      JETTA (Limousine);
                                          205/60R15             11A; 21P; 22M; 22P;      Frontantrieb;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 21B; 22L; 22Q;      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                24J                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E
1KM            e1*2001/116*0328*.., 59 - 90    195/65R15        51G                      GOLF 6 (Variant); bis
               e1*2007/46*0492*..              205/60R15        11A; 21P; 22M; 22P;      e1*2007/46*0492*05;
                                                                51G                      ab
                                               215/60R15 94     11A; 21B; 22L; 22Q;      e1*2001/116*0328*15;
                                                                24J                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15             51G; 52J                 nur CrossTouran; bis
               e1*2007/46*0506*..                                                        e1*2007/46*0357*13;
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                      bis
               e1*2007/46*0357*..                                                        e1*2001/116*0211*35;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                         76Z; 77E
1t             DE*2007/46*0506*.., 66 - 103    205/60R15 91     5GG                      nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..   66 - 110   195/65R15        51G                      bis
1T             e1*2001/116*0211*..,            205/60R15 95                              e1*2007/46*0357*13;
               e1*2007/46*0357*..              215/60R15 94     11A; 24J; 24M            bis
                                               225/55R15 92     11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0211*35;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15               51G                      Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,          205/60R15-91                                     Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                   VA
             26P                      x = 170             y = 225                   VA
             27B                      x = 170             y = 250                   HA
             27I                      x = 120             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275            30                 VA
             26N                   x = 220       y = 275            30                 VA
             27F                   x = 170       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 170       y = 250            30                 HA
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zu V.1. ANLAGE: 20                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                   VA
             26P                      x = 230             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380            16                 VA
             26N                   x = 280       y = 380             8                 VA
             27F                   x = 260       y = 310            36                 HA
             27H                   x = 260       y = 310             8                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
VK2 66,6            FO6550/VK2              Ø66.6-SX-Ø76                66,6    Kunststoff     615     2130     07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 100 185/60R15 84          11A; 24J; 244; 27Q         ab
                                                                                           e1*2007/46*0371*10;
                                                185/65R15 88    11A; 24J; 244; 27Q         MINI ab MJ 2014;
                                                195/55R15 85    11A; 24J; 244; 26Q;        Schräghecklimousine;
                                                                27Q                        3-türig; Frontantrieb;
                                                195/60R15 88    11A; 24J; 244; 26Q;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27Q                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                205/55R15 88    11A; 242; 244; 245;        73C; 74D; 74P; 76Q
                                                                26Q; 27Q
                                                205/60R15 91    11A; 242; 244; 245;
                                                                26Q; 27Q
                                                215/50R15 88    11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                27Q
                                                215/55R15 89    11A; 24C; 244; 26Q;
                                                                27Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : H0; 168
Zubehör                                 : S1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 176; 245G; 246; 169; 117; 245
Zubehör                                 : S4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : H0; 168
                                          130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 245; 245G; 246
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
168          e1*96/79*0073*..  44 - 75         185/55R15        10N; 11A; 21B; 22B;      kurzer Radstand;
                                                                24C; 24D; 51G; 52J       langer Radstand;
                                               195/50R15        10N; 11A; 21B; 22B;      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                24C; 24D; 51G            51A; 71K; 721; 73C;
                                               195/55R15        10N; 11A; 21B; 22B;      74A; 74P; 76Q; 915
                                                                22F; 24C; 24D; 51G
169            e1*2001/116*0288*..   60 - 85   185/65R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15 88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                               205/60R15 91     11A; 24J; 24M
                                               225/50R15 91     11A; 22I; 24C; 24D
176            e1*2007/46*0928*..    80 - 90   195/65R15 91                              A-Klasse;
                                               205/60R15 91                              Frontantrieb;
                                               205/65R15 94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 248; 26P            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/55R15 92     11A; 248; 26P; 686       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 90        195/65R15 91                              B-Klasse ab Mj. 2011;
                                               205/55R15 88     5FE                      nicht Natural Gas
                                               205/60R15 91                              Drive; nicht Electric
                                               205/65R15 94                              Drive; Kombi;
                                               215/60R15 94     11A; 26P                 Frontantrieb;
                                               225/50R15 91     11A; 248; 26N; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57I                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
245          e1*2001/116*0314*.. 70 - 85       195/65R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 195/65R15 91                                    A-Klasse;
                                         205/60R15 91                                    Frontantrieb;
                                         205/65R15 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94 11A; 248; 26P                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/55R15 92 11A; 248; 26P; 686                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q
245G           e1*2001/116*0470*..   90        195/65R15 91     11A; 26N; 26P            CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/65R15 91                                    B-Klasse ab Mj. 2011;
                                         205/55R15 88 5FE                                nicht Natural Gas
                                         205/60R15 91                                    Drive; nicht Electric
                                         205/65R15 94                                    Drive; Kombi;
                                         215/60R15 94 11A; 26P                           Frontantrieb;
                                         225/50R15 91 11A; 248; 26N; 26P;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      57I                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q
245G           e1*2001/116*0470*..   90       195/65R15         12R; 51G                 CLA; nicht
                                                                                         Sportfahrwerk;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
H0           e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             G363              55 - 142 195/65R15               11A; 367; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 90            195/65R15 91      11A; 26N; 26P            CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
117            e1*2007/46*1007*..    90       195/65R15         12R; 51G                 CLA; nicht
                                                                                         Sportfahrwerk;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
     Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
     dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                   VA
             27Q                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    246
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0751*..
       Handelsbez.:    B-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 305             y = 335                   VA
             26B                      x = 355             y = 385                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 355       y = 385             8                 VA
             26J                   x = 355       y = 385            18                 VA
             27H                   x = 310       y = 295             8                 HA
             27F                   x = 310       y = 295            13                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
FF 60,1             FO6550/FF               Ø60.1-P-Ø76                 60,1    Kunststoff     615     2130    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : GY
Zubehör                                 : P11,P12
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : FY; MZ; EY
Zubehör                                 : P14
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88       195/65R15 91                               Allradantrieb;
                                                205/60R15 91                               Frontantrieb;
                                                205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R15 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/55R15 92                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                225/60R15 96                               76Q

 Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   185/60R15 84                                        Frontantrieb;
                                       195/50R15 82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/55R15 85                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/50R15 86             11A; 24J; 24M              73C; 74A; 74P
                                       205/55R15 88             11A; 22I; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       195/65R15 91                               Allradantrieb;
                                                205/60R15 91                               Frontantrieb;
                                                205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R15 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                225/55R15 92                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                225/60R15 96                               76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88      195/65R15 91      11A; 24J                 Stufenheck;
                                              205/60R15 91      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92      11A; 22I; 24C; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                686                      73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : P3, P4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : V2
                                          110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     195/65R15 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               205/60R15 91                               115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                215/60R15 94                               e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76Q; PBK
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   185/65R15 88      12R                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..            195/65R15 91      12I                      115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              205/60R15 91      12A                      SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 97     195/65R15         12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..            205/60R15 91      12A                      115 Nm; ab
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..                                                       e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 740; 76Q
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 97        185/65R15 88      12R                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..            195/65R15 91      12I                      115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              205/60R15 91      12A                      SPORTS; ab
                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76Q
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       195/65R15         12I; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76Q
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       195/65R15 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; ab
                                                                                         e11*2007/46*0018*05;
                                                                                         4-türig; Hybrid; nur
                                                                                         Verbundlenker-
                                                                                         Hinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76Q; PBK
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 73           195/65R15 91                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              205/60R15 91                               115 Nm; bis
                                                                                         e11*2007/46*0018*04;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76Q; PBK

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15            51G                      Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
V2           e6*93/81*0029*..  96 - 140 205/65R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
W2           F438              115 - 129 195/55R15              TAH; 51G; 57E            10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            195/55R15-83           TAH; 57E                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/50R15-85           TAG; 11A; 362; 57E       73C; 74A; 74P
                                         225/50R15              TAG; TAH; 51G; 57F
                                         225/50R15-90           TAG; TAH; 57F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*98/14*0069*..  85 - 115 205/65R15 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94            11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/60R15 96            11A; 21B                 73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/50R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           195/55R15
                   Hinterachse:                           225/50R15
        oder
                     Vorderachse:                        195/55R15
                     Hinterachse:                        205/55R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
FF 64,1             FO6550/FF               Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     615     2130    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : R3, R4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FK1; FK2; FN3;
                                          RD8
                                          110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6;
                                          EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1; RD3; RN1; RN3
 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/65R15                 11A; 22L; 24D; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G; 52J                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76Z

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CL7          e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/60R15 91                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                      215/60R15 94              11A; 22L                   73C; 74A; 74P; 76Q
                                      225/55R15 92              11A; 22L

 Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
 CM1          e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/60R15 91                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                      215/60R15 94              11A; 22B                   73C; 74A; 74P; 76Q
                                      225/55R15 92              11A; 22B

 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   195/65R15 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15 88                                   ab
FK2          e11*2001/116*0256*..          195/65R15 91                                   e11*2001/116*0255*07;
                                           205/55R15 88         11A; 26P                  ab
                                           205/60R15 91         11A; 26P                  e11*2001/116*0256*07;
                                           215/60R15 94         11A; 26P                  Schrägheck;
                                           225/50R15 91         11A; 24J; 26B; 57I        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 77E

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118 195/60R15            51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
EP2          e11*98/14*0174*..    118      195/65R15            51G                       12A; 51A; 71K; 721;
EP4          e11*98/14*0188*..                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
EU5          e11*98/14*0158*..
EU6          e11*98/14*0159*..
EU7          e11*98/14*0160*..
EU8          e11*98/14*0161*..
EU9          e11*98/14*0189*..
EV1          e11*2001/116*0198*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN3          e11*2001/116*0298*.. 103  195/65R15 91             11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15 91             11A; 21P; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/55R15 92             11A; 21B; 22I; 24D; 24J   729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 205/70R15               11A; 22B; 22F; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
RD3          e6*98/14*0076*..                                   24M; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/65R15-96            11A; 22B; 22F; 24C;       73C; 74A; 74P
                                                                24D
                                              235/60R15-98      11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 367
RD8            e11*98/14*0190*..    110       205/70R15 96      11A; 24J                  nur bis
                                              215/65R15 96      11A; 22B; 24J; 24M        e11*98/14*0190*01;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     195/65R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              205/60R15 91                                12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/60R15 94                                73C; 74A; 74P; 76Q
                                              225/55R15 92
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        195/70R15-92      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
GH2          e6*98/14*0063*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
GH3          e6*98/14*0067*..                                                            73C; 74A; 74P
GH4          e6*98/14*0068*..

Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC2          e6*95/54*0052*..  140    195/55R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/50R15-86              11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 195/60R15              11A; 21J; 22B; 24J;      10B; 11G; 11H; 12A;
BB8          e6*95/54*0038*..                                   24M; 51G; 52J            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 195/65R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
RN3          e6*98/14*0082*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HONDA
       Fahrzeugtyp:    FK1
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
       Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 195             y = 320                   VA
             26B                      x = 245             y = 370                   VA
             27I                      x = 245             y = 360                   HA
             27B                      x = 295             y = 410                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
             27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
FF66,1              FO6550/FF               Ø66.1-N-Ø76                 66,1    Kunststoff     615     2130    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NISSAN
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : N3, N4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : A32
                                          108 Nm für Typ : P12; T30
                                          110 Nm für Typ : A33; V10
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 185/65R15               51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/65R15 91                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/60R15 91                                       73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103       195/65R15              51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 142 205/60R15-91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/65R15              51G                        73C; 74A; 74P
                                         225/55R15-92           11A; 22B
                                         225/60R15-95           11A; 22B; 362
A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 205/65R15              51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R15 94           11A; 367                   12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15               51G                        Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R15 91                                       Schrägheck;
                                        205/65R15 94                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/60R15 94                                       11H; 12A; 51A; 71K;
                                        225/60R15 96                                       721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/70R15               51G                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : RENAULT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : N18
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 81 195/65R15 91                                   erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..               205/60R15 91    11A; 22I                 130 Nm; Scenic;
                                                205/65R15 94    11A; 22I                 kurzer Radstand;
                                                215/60R15 94    11A; 22I                 Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         740; 76Q; RB6

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15            12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..               205/60R15 91    12T                      130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                205/65R15 94    12A                      türig; Frontantrieb;
                                                215/60R15 94    12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15 92    12A; 686                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76Q;
                                                                                         RB6
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15 91                                erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..               205/60R15 91                             130 Nm; Kombi;
                                                205/65R15 94                             Frontantrieb;
                                                215/60R15 94    11A; 22M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15 92    11A; 22M; 686            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76Q; RB6
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 195/65R15         12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                205/60R15 91    12T                      130 Nm; Coupe; 2-
                                                205/65R15 94    12A                      türig; Frontantrieb;
                                                215/60R15 94    12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R15 92    12A; 686                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 740; 76Q;
                                                                                         RB6
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/60R15 91                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             205/65R15 94                               130 Nm; Fluence
                                              215/60R15 94                               (Stufenheck); 4-türig;
                                              215/65R15 96                               Frontantrieb;
                                              225/60R15 96      11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
                                          (SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
FF 67,1             FO6550/FF               Ø67.1-O-Ø76                 67,1    Kunststoff     615     2130     07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                          107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                          110 Nm für Typ : GK; JC; XG
 Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97        195/60R15 88    11A; 12O; 245              Stufenheck;
                                                195/65R15 91    11A; 12O; 245              Frontantrieb;
                                                205/55R15 88    11A; 12A; 24J; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15 91    11A; 12A; 24J              51A; 71K; 721; 729;
                                                215/50R15 88    11A; 12A; 24J; 248;        73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                26P; 27H; 27I
                                                225/50R15 91    11A; 12A; 241; 246;
                                                                248; 26N; 26P; 27H;
                                                                27I; 57I

 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15              51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/55R15 89           11A; 21B; 22B              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76Q

 Verkaufsbezeichnung:     i 30
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
 GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88        12R                        Kombi; Schrägheck; 3-
              e11*2007/46*0338*..           195/65R15 91        12I                        türig; 5-türig;
                                            205/55R15 88        11A; 12A; 248              Frontantrieb;
                                            205/60R15 91        11A; 12A; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            215/60R15 94        11A; 12A; 248              51A; 71K; 721; 729;
                                            225/50R15 91        11A; 12A; 24J; 248; 57I    73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                           83I
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15            51G                      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88         11A; 24M                 Frontantrieb;
                                           195/65R15 91         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/60R15 91         11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                           215/60R15 94         11A; 22M; 24J; 24M
                                           225/50R15 91         11A; 22M; 24D; 24J
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15            51G                      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88         11A; 24M                 Frontantrieb;
                                           195/65R15 91         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R15 88         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/60R15 91         11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                           215/60R15 94         11A; 24J; 24M
                                           225/50R15 91         11A; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   195/60R15 88     11A; 245                 Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              195/65R15 91     11A; 245                 Frontantrieb;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R15 91     11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/65R15 94     11A; 24J; 248            729; 73C; 74A; 74P;
                                               215/60R15 94     11A; 24J; 24M            76Q
                                               225/50R15 91     11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                244; 247; 57I

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       195/65R15 91     11A; 245                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              205/60R15 91     11A; 24J; 248            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,             205/65R15 94     11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..              215/60R15 94     11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24M; 241;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                246; 270                 76Q

Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15             11A; 21B; 21L; 22G;      nur bis
                                                                51G; 52J                 e11*98/14*0109*04;
                                               205/65R15-94     11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                22G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/60R15-94     11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A; 74P
                                                                22G

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15             51G; 52J                 ab e11*98/14*0109*05;
                                          205/65R15 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15 94                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : FG
                                          110 Nm für Typ : UP
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94                                   Frontantrieb;
                                          215/60R15 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R15 96                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UP           e11*98/14*0112*..  93 - 121 215/65R15              51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91                                  Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            205/60R15 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/60R15 94         11A; 24J; 248            729; 73C; 74A; 74P;
                                           225/60R15 96         11A; 24J; 248            76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : JD; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88                                   Pro Cee'd (2-türig
                                          195/60R15 88          11A; 24J; 24M            Schrägheck);
                                          195/65R15 91          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          205/55R15 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/60R15 91          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          215/60R15 94          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P; 76Q
                                          225/50R15 91          11A; 24C; 24D
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88                                  Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            195/60R15 88         11A; 24M                 Cee'd (4-türig
                                           195/65R15 91         11A; 24M                 Schrägheck);
                                           205/55R15 88         11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                           205/60R15 91         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R15 94         11A; 22M; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                           225/50R15 91         11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P; 76Q
JD           e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/60R15 88          12A                      Kombi; Van;
             e4*2007/46*0497*..            195/65R15 91         12I                      Schrägheck; 3-türig;
                                           205/55R15 88         11A; 12A; 24J; 248       5-türig; Frontantrieb;
                                           205/60R15 91         11A; 12A; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/65R15 94         11A; 12A; 24J; 248       51A; 71K; 721; 73C;
                                           215/55R15 89         11A; 12A; 24J; 248;      74A; 74P; 76Q; 839
                                                                26N; 26P; 27H
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26N; 26P; 27H
                                              225/50R15 91      11A; 12A; 24M; 242;
                                                                245; 26N; 26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      195/65R15 91      11A; 245                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             205/60R15 91      11A; 24J; 248            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,            205/65R15 94      11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..             215/60R15 94      11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R15 92      11A; 22I; 24M; 241;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                246; 270                 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
                                          GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE 6         G003             85        205/55R15-87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                              120 - 121 205/55R15               51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85             11A; 21B; 22B; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86             11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                               96      195/60R15                11A; 21B; 22B; 51G       73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15              11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15              11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15-87           11A; 22B; 367            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S         51G; 52J                 Nur Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15-93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/60R15-95          11A; 22B; 52A            73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80      195/65R15 91                              Stufenheck;
                                              205/60R15 91      11A; 24J                Schrägheck;
                                              205/65R15 94      11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R15 94      11A; 22B; 24J           12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/55R15 92      11A; 22B; 24J; 24M      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91                               bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..           205/60R15 91       11A; 246                Stufenheck;
                                              205/65R15 94      11A; 21P; 22I; 246      Schrägheck;
                                              215/60R15 94      11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R15 92      11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           G878             106             195/60R15         51G                      Schrägheck 4-türig;
                                              205/55R15-87      51P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/55R15-84      11A; 22B                 Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91         11A; 22I                 12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/65R15 94         11A; 22I                 73C; 74A; 74P; 76Q
                                           215/60R15 94         11A; 22I
                                           225/55R15 92         11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                24M
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CW           e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91           11A; 22I                 Kombi; Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           11A; 21P; 22B; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94           11A; 21P; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/60R15 94           11A; 21P; 22B; 24J;      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                270                      76Q
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                248; 270

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 205/60R15 91         11A; 22B                 Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15            51G                      Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             55 - 85         195/60R15-86      11A; 22G                 Frontantrieb;
                                              205/55R15-87      11A; 22G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    120 - 121 205/55R15         11A; 22G; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
GEA            G691                 85        195/60R15-86      11A; 22G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15-87      11A; 22G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
GF             e1*96/27*0055*..     66 - 100 185/65R15          51G                      Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..              195/60R15          11A; 22B; 51G            Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,             205/55R15-87       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 185/65R15          51G                      Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,             195/60R15          11A; 22B; 51G            zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..              205/55R15-87       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
D20          G229             110     185/65R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R15                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                      205/55R15-87                                       73C; 74A; 74P
                                      205/60R15-91              11A; 21M
                                      225/50R15-90              11A; 21M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 205/65R15               51G                      Nur Space Runner; 3-
                                                                                         türig; kurzer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P
N50            e1*97/27*0103*..     98 - 110 205/65R15          51G                      Nur Space Wagon; 4-
                                                                                         türig; langer
                                                                                         Radstand;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
       an der Hinterachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                   VA
             26P                      x = 210             y = 265                   VA
             27B                      x = 295             y = 360                   HA
             27I                      x = 245             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315             8                 VA
             26J                   x = 260       y = 315            21                 VA
             27H                   x = 295       y = 360             8                 HA
             27F                   x = 295       y = 360            24                 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    JD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0496*..
       Handelsbez.:    CEE'D

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 340             y = 350                   VA
             26P                      x = 290             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 340       y = 350            27                 VA
             26N                   x = 340       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 290            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 290             8                 HA
                                              MAK s.p.a. - 25013 CARPENEDOLO (BS) Italy - Via C. Colombo
                                              Tel. : ++39 030 969969
                                              Manufactory: MAK s.p.a. Via Mandolossa 85 Gussago (BS) - ITALY
                                              Tel. : ++39 030 2529377/8 - Fax.: ++39 030 2529328
                                              Fiscal code: 03086150178 - ECC code IT01840560989 Cap. int. Vers. € 1.000.000,00
                                              C.C.I.A.A. 0322300 - M. BS025624 - Trib. Brescia reg. Ditte n. 57180



                          RADBESCHREIBUNG FO6550                             pag 1/2                                    05/06/2015

* ALLGEMEINE ANGABEN:
. Antragsteller:         MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 - 25013 Carpenedolo (BS) - Italy
. Hersteller:            MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 - 25013 Carpenedolo (BS) - Italy
. Radtyp:                FO6550
. Radgroesse:            6,5Jx15H2
. Zeichnungs-Nr:         M 2486-AAX/a 21/06/2013;                 M 2486-C/b 21/06/2013;               M 2486-CC/b 21/06/2013;
                         M 2485-EEG/a 21/06/2013;                 M 2486-BD2/a 21/06/2013;             M 2487-P/b 21/06/2013;
                         M 2487-VK2/a 21/06/2013;                 M 2487-FF/a 21/06/2013;
                         M 2487-HHA/a 06/06/2014;                 M 2487-GG3 12/09/2014


. Schneekette:           Siehe Gutachten des Tuev
. Verwendungsbereich:    entsprechend dem Gutachten des Tuev


* ABMESSUNG UND SONDLIGE DATEN:
. Kennzeichnung anträge mit nachtrag:         FO6550/AAX;                        FO6550/C;                        FO6550/CC;
                                              FO6550/EEG;                        FO6550/BD2;                      FO6550/P;
                                              FO6550/VK2;                        FO6550/FF
. Kennzeichnung neue anträge:                 FO6550/HHA;                        FO6550/GG3

    BESCHREIBUNG ANTRÄGE MIT NACHTRAG:
         RADTYP                               MITTENLOCHDURCH
                           ET        LK+LZ                          LOAD (Kg.)    ROLL. (mm.)   RING MARKIERUNG       KAPPE
      KENNZEICHNUNG                              MESSER (mm.)
        FO6550/AAX         35        98x4           Ø 58,1             550           1975              -
                                                                                                 Ø54,1-M-Ø72
                                                                                                  Ø56,1-I-Ø72
            FO6550/C       35        100x4          R.S. 72            550           1975        Ø56,6-F-Ø72
                                                                                                 Ø57,1-EX-Ø72
                                                                                                 Ø60,1-H-Ø72
                                                                                                 Ø54,1-M-Ø72
                                                                                                  Ø56,1-I-Ø72
            FO6550/CC      40        100x4          R.S. 72            550           1975        Ø56,6-F-Ø72
                                                                                                 Ø57,1-EX-Ø72
                                                                                                 Ø60,1-H-Ø72
         FO6550/EEG        25       108x4           Ø 65,1             550           1975              -            CAP MAK 60
         FO6550/BD2        40       108x4           Ø 63,4             550           1975              -
                                  (98)100x5                                                      Ø58,1-A-Ø72
                                                                                                 Ø54,1-M-Ø72
            FO6550/P       35                       R.S. 72            550           2130
                                     100x5                                                        Ø56,1-I-Ø72
                                                                                                 Ø57,1-EX-Ø72
                                                                                                 Ø57,1-TX-Ø76
         FO6550/VK2        42        112x5          R.S. 76            615           2130
                                                                                                 Ø66,6-SX-Ø76
                                                                                                 Ø60,1-P-Ø76
                                                                                                 Ø64,1-R-Ø76
            FO6550/FF      40      114,3x5          R.S. 76            615           2130
                                                                                                 Ø66,1-N-Ø76
                                                                                                 Ø67,1-O-Ø76

    BESCHREIBUNG NEUE ANTRÄGE:
         RADTYP                               MITTENLOCHDURCH
                           ET        LK+LZ                          LOAD (Kg.)    ROLL. (mm.)   RING MARKIERUNG       KAPPE
      KENNZEICHNUNG                              MESSER (mm.)
        FO6550/HHA         35        98x5           Ø 58,1             575           1950             -
                                                                                                                    CAP MAK 60
        FO6550/GG3         45        108x5          R.S. 72            615           2130        Ø65,1-G-Ø72


. Felgenbett:            MAK RIM 6,5Jx15H2

. Art der Ventile:       Standard E.T.R.T.O. 11,3F + TPMS compatible
                                                         MAK s.p.a. - 25013 CARPENEDOLO (BS) Italy - Via C. Colombo
                                                         Tel. : ++39 030 969969
                                                         Manufactory: MAK s.p.a. Via Mandolossa 85 Gussago (BS) - ITALY
                                                         Tel. : ++39 030 2529377/8 - Fax.: ++39 030 2529328
                                                         Fiscal code: 03086150178 - ECC code IT01840560989 Cap. int. Vers. € 1.000.000,00
                                                         C.C.I.A.A. 0322300 - M. BS025624 - Trib. Brescia reg. Ditte n. 57180



                                   RADBESCHREIBUNG FO6550                            PAG. 2/2
                                                                                                                               05/06/2015
* ZUBEHOER:
. Muttern:             DIS. MAK NSTD01 des 31/05/2013 + DIS. BV001 des 31/05/2013 + Original Nuts

. Schrauben:           DIS. MAK BSTD01 des 31/05/2013 + DIS. BV001 des 31/05/2013 + Original Bolts

. Ring:                DIS. M 2316-00 des 19/12/2011

. Abdeckkappen:        DIS. M 1109-00 des 23/03/2012

. Anzugsmoment:        Siehe Tuev Gutachten


* KONSTRUKTION
. Aufbau:              Einteilig

. Werkstoff:           ALUMINIUMLEGIERUNG

. Analyse:             MAK A

. Festigkeitwerte      Mindeswert         B= 190 - 250 N/mmq        0,2 = 110 - 150 N/mmq

                                          5=7-8                     Haerte: HB 500 - 700 N/mmq


* KORROSIONSVERHALTEN DES WERKSTOFFES:
. Gegenueber Witterungseinfluesse: Sehr gut

. Gegenueber Meerwasser:                  Gut


* BESCHREIBUNG DER RAEDERFERTIGUNG:
. Rohherstellung:               LM- Kokillenguss

. Waermebehandlung:                       //

. Fertigbearbeitung:                      Drehen und Bohren

. Lackierung:                             5 Fache Pulver beschichtung

. Vorbehandlung:                          2 Fache Fluessigkeits beschichtung

. Masskontrolle am fertigen Rad:          Hoehen und Seitenschlag

. Maulweite, Reifensitzumfang:            Nach Massprotokoll

. Giessverfahren:                         Durch Niederdruch

* DURCHGEFUEHRTE KONTROLLE:               Röntgenunter suchung (auf 100% der Räder)
                                          Sichtkontrolle (auf 100% der Räder)
                                          Prüfung mit Lehrdorne (auf 100% der Räder)
                                          Prüfung durch dreidimensionale Maschine nach E.T.R.T.O.
                                          (auf jedes Serienmuster)


* FERTIGUNGSBETRIEB DER LEICHTMETALLRAEDERFERTIGUNG
. Giessereibetrieb:             MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY
                                Herstellungsstätte: Via Mandolossa, 85 - 25064 Gussago (Bs) - Italy

. Fertigbearbeitung, Kontrolle:           OMER Via Camillo Golgi, 47 - 25064 Gussago (Bs) - Italy

. Lackierung:                             MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY

. Vertrieb:                               MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY
                         Test report n.            774-QL15-R01 ver. 0
                         Applicant/                MAK s.p.a.
                         Antragsteller             Via C. Colombo
                                                   25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
                         EUT/Type                  PKW-Sonderrad       Typ FO6550

                                TECHNISCHERBERICHT/TEST REPORT
                                      Nr. 774-QL15-R01 ver.0
  ALLGEMEINE INFORMATIONEN / GENERAL INFORMATION
  Adressen / Addresses
  Antragsteller                                               MAK s.p.a.
  Applicant                                                   Via C. Colombo
                                                              25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
  Hersteller                                                  MAK s.p.a.
  Manufacturer                                                Via C. Colombo
                                                              25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
  Prüflabor                                                   Qualilab s.r.l.
  Test laboratory                                             Via Trento, 87
                                                              25020 – Capriano del Colle (BS)
  Datum / Dates

  Datum Technisher bericht                                    Ver. 0: 19/08/2015
  Report Date
  Datum Prüfungen                                             From 30/07/2015 to 05/08/2015
  Test Date
  Prüfgegenstand / Equipment under test

  Prüfgegenstand                                              PKW-Sonderrad / special wheel
  Equipment under test
  Typ                                                         FO6550
  Type
  Modell                                                      VELOCE
  Model
  Radgröße                            6,5 J x 15 H2
  wheel dimension
  Anzuwendende Normen / Applicable norms

                                                              Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde
                                                              gemäss der “Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                                                              Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“
                                                              vom 25.11.1998 geprüft.
                                                              The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance
                                                              with the “guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and
                                                              their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November
                                                              1998
The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other systems
or configurations.
The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written consent of the test laboratory is
not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the use of this report. Any use of the
laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be approved in writing by the test
laboratory.




                                             PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                       KBA-P 00062-13                                                                                 1 of 4
                                                                     QUALILAB s.r.l.
                                             Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                          Test report n.          774-QL15-R01 ver. 0
                          Applicant/              MAK s.p.a.
                          Antragsteller           Via C. Colombo
                                                  25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
                          EUT/Type                PKW-Sonderrad       Typ FO6550


0. Zentrierart / Centering Typ
Mittenzentrierung
Centering on Hub Flange
I. Übersicht / overview


  Aus-                 Kennzeichnung Rad/Zentrierring                      Lochzahl/Loch-                   ET            Radlast Abroll-           Gültig ab
  führung/             Wheel identification/ centring rings                kreis-(mm)/                      Offset        (kg)    umfang            Herstell-
  Version                                                                  Mittenloch-                      (mm)          Wheel   (mm)              datum
                                                                           Ø(mm)                                          load (kg)   Rolling       Valid from
                                                                           Number of holes/                                           circumferen   production
                                                                           PCD(mm)/centre hole                                        ce            date
                                                                           Ø(mm)
         HHA           FO6550 HHA / ohne Ring                                      5/98/58,1                    35           575        1950         07/2015

         GG3           FO6550 GG3 / ohne Ring                                      5/108/72                     45           705        2250         07/2015

I.1. Beschreibung der Sonderräder / description of special wheels

Handelsmarke                                                 MAK
trade mark

Art der Sonderräder                                          Einteiliges Leichtmetall Sonderrad
type of special wheels                                       One piece wheels

Korrosionsschutz                                             Mehrschicht Einbennlacckierung
corrosion protection                                         Multilayer Coating , Baked Paint

Masse des Rades                                              7,86 kg * ohne Lackierung / unpainted
weight of special wheel                                      * weigth referes to wheel controlled under I.3
I.2. Radanschluss und Befestigungselemente / wheel attachement and fastening elements

Siehe Punkt I. Übersicht und Anhänge
See point I. overview and enclosures
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder / wheel identification

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel Radausführung GG3
The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the special wheel, see sample wheel version GG3
                                          Außenseite / outer side                            Innenseite / inner side

Herstellerzeichen                                                     -                               MAK
manufacturer sign
Radtyp                                                                -                               FO6550
wheel type
Radausführung                                                         -                               s.p. I Übersicht / overview
version
Radgröße                                                              -                               6,5 J x 15 H2
wheel dimension
Einpreßtiefe                                                          -                               s.p. I Übersicht / overview
offset

                                            PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                      KBA-P 00062-13                                                                                  2 of 4
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                                            Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                           Test report n.           774-QL15-R01 ver. 0
                           Applicant/               MAK s.p.a.
                           Antragsteller            Via C. Colombo
                                                    25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
                           EUT/Type                 PKW-Sonderrad       Typ FO6550

 Herstellungsdatum                                                     -                               12/2014 (Monat und Jahr)
 date of manufacturing
 Herkunftsmerkmal                                                      -                               Made in Italy
 origin
 Gießerei-kennzeichnung                                                -                               MAK
 casting identification
 KBA Nummer                                                   KBA 49581                                -
 KBA number
Zusätzlich können auf der Radinnenseite bzw.-außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Additionally other control labels could be affixed on the outer- or inner side of the special wheel.

 I.4. Verwendungsbereich / application field

 Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
 The special wheels are designated to be mounted on passenger cars.
 II. Sonderradprüfung / special wheel testing
 Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäss der “Richtlinien für die Prüfung
 von Sonderrädern für Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998
 geprüft.
 The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance with the “guidelines for the testing and inspection of
 special wheels for motor vehicles and their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November 1998
 II.1. Felge / rim
 Die Maße und Tolleranzen der Felgenkontour entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
 Dimensions and tollerances of the rim-contour are in accordance with the E.T.R.T.O.
 II.2. Werkstoffe der Sonderräder / materials of special wheels

 Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung
 des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
 Composition, strength values and corrosion behaviour of the materials are listed in the technical description of the manufacturer, these data are not
 verified by us.
 II.3. Festigkeitsprüfung / strength test

 II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung / endurance strength test

 Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
 The bendingmoment test was performed with positive result for the following moments:

 Prüfinstrument / measurement instrument:
 Wheel bending moment machine : Inmess RBT-8K internal n° QL-IN-089
   Aus-                   Lochzahl/Loch-             ET              Radlast          Abroll-               Prüfmoment Anzahl                       Anzahl
   führung/               kreis-(mm)/                Offset          (kg)             umfang                Mb max bei Kurz-                         Lang-
   Version                Number     of    holes/    (mm)            Wheel            (mm)                  100% (Nm)  zeittest                     zeittest
                          PCD                                        load             Rolling               Bending moment        short time test   long time test
                                                                                      circumference                                     qty              qty


          HHA                      5/98                   35               575              1950                     3546               1                 1
          GG3                    5/108                    45               615              2130                     4224               1                 1
 Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
 The test was performed with positive result.

                                             PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                       KBA-P 00062-13                                                                                   3 of 4
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                                             Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
                       Test report n.           774-QL15-R01 ver. 0
                       Applicant/               MAK s.p.a.
                       Antragsteller            Via C. Colombo
                                                25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
                       EUT/Type                 PKW-Sonderrad       Typ FO6550

 II.3.2. Abrollprüfung / rim rolling test
Prüfung nicht erforderlich.
Test not required
II.3.3. Impact Prüfung / impact test
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
The impact test is based on the following parameters:
Prüfinstrument / measurement instrument:
Impact tester INMESS QL internal n° QL-IN-067

 Aus-                Lochzahl/Loch- ET                       Radlast              Fallmaße              Reifengröße            Reifenfüll- Anzahl
 führung/            kreis-(mm)/    (mm)                     (kg)                 (kg)                  Tire dimension         druck       Impact-
 Version             Number of holes/          offset        Wheel-load           Impact weight                                (bar)         test
                     PCD                                                                                                       Tire pressure   Impact-Test
                                                                                                                                                  qty
      HHA                    5/98                  35              575                   525               175/60 R15               2,0             2
      GG3                   5/108                  45              615                   549               175/60 R15               2,0             2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.
III. Prüfergebnis / test result

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen
zu verwenden.
Based on the performed tests there are no technical objections to apply the special wheels described above to the vehicles listed in the application
certificate under fulfillment of the mounting conditions.
IV. Hinweis / note

Ergänzende Prüfungen für ABE nr. 49581
Additional tests for ABE nr. 49581
V. Anlagen / Enclosures

Beschreibung / Technical description :                                            date 05/06/2015
Radzeichnung / Drawing n° : M 2487-HHA/a                                          rev. a date 12/09/2014
Radzeichnung / Drawing n° : M 2487-GG3                                            rev. 0 date 05/01/2014

VI. Statement /Statement
                                           Der Prüfbericht besteht aus 4 Seiten.
                       Die englische Version dieses Prüfberichtes ist die einzig verbindliche Version.
                                                       The Test Report comprises 4 pages.
                                          The English version is the only official version of this test report

  Capriano del Colle 19/08/2015

  Giuliano Pizzamiglio

  Testing engineer


                                          PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
                                                    KBA-P 00062-13                                                                                 4 of 4
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                                          Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
						
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