Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49581*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ: FO6550
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49581*02
Die ABE-Nr. 49581 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ FO6550,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0228-13-MURD/N2 vom
26.08.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 25 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service
GmbH, München, vom 26.08.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.09.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0228-13-MURD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am:
28.08.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49581*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EEG 65,1 FO6550/EEG ohne 65,1 550 1975 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : G5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : D*RFN*; D*RHS*; D*RHY*; D*RHZ*; D*RLZ*;
D*4HX*; D*6FZ*; F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; L*****
135 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment; N*5FL erhöhtes
Anzugsmoment; S***** erhöhtes Anzugsmoment; S erhöhtes
Anzugsmoment; SH**** erhöhtes Anzugsmoment; SH erhöhtes
Anzugsmoment; SH8FN erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 185/60R15 51G Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 51A; 71K; 721; 73C;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 74A; 74H; 76Q
F*8HY* e2*98/14*0261*..
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 744;
76Q
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 80 195/65R15 91 Coupe; Limousine; 2-
205/60R15 91 türig; 4-türig;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D*RFN* e2*98/14*0216*.. 66 - 103 205/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
D*RHS* e2*98/14*0249*.. 51A; 71K; 721; 729;
D*RHY* e2*98/14*0219*.. 73C; 74A; 74H; 75I;
D*RHZ* e2*98/14*0220*.. 76Q; CC2
D*RLZ* e2*98/14*0217*..
D*4HX* e2*98/14*0221*..
D*6FZ* e2*98/14*0215*..
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
Schrägheck 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen DS3;
Schrägheck 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Citroen C3;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH**** e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15 88 erhöhtes
Anzugsmoment
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0079*.. 68 - 88 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
N*5FL e24*2007/46*0027*.. 205/60R15 91 121 135 Nm; Nur Citroen
215/60R15 94 11A; 12A; 22I C4; Schrägheck 4-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 740;
75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 88 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 121 135 Nm; Nur Citroen
215/60R15 94 11A; 12A; 22I C4; Schrägheck 4-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 740;
75I; 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : G5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*;
2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ;
2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*; 3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*;
3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*
135 Nm für Typ : W***** erhöhtes Anzugsmoment; 4***** erhöhtes
Anzugsmoment; 4 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 80 185/55R15 82 Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 100 195/55R15 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 73C; 74A; 74H; 76Q
2*RFN* e2*98/14*0239*..
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 24C; 24M Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 66 195/55R15 11A; 21B; 22B; 24C; nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 73C; 74A; 74H
2*KFW* e2*98/14*0237*..
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 185/55R15-82 11A; 24J Pkw geschlossen;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR e2*93/81*0172*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 73C; 74A; 74H; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 185/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; nicht
Escapade (Ausf.
WU****); Kombi;
Frontantrieb; nicht
m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 185/65R15 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Peugeot 307 SW;
Kombi;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e2*98/14*0243*.. 73C; 74A; 74H; 76Q
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 120 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12K 135 Nm; Kombi;
215/60R15 94 PCI; 12A Frontantrieb;
225/55R15 92 PCI; 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 740; 75I;
76Q
4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 120 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12A 135 Nm; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 740; 75I;
76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
"Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
HHA 58,1 FO6550/HHA ohne 58,1 575 1950 06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 199; (Fiat 500L Trekking)
Zubehör : A14
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 199; (Nur Fiat 500L)
Zubehör : A14
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 937; 932; 263
Zubehör : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 263; 932
100 Nm für Typ : 937
120 Nm für Typ : 199
120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15 88 nur Alfa GT (Coupe);
205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 110 185/65R15 51G nur Alfa 147
74 - 125 195/60R15 88 (Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
932 e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15 11A; 24J; 51G nicht Ausf.m.Fz-
e3*98/14*0034*.. 195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; Breite 1765mm; nicht
24J; 24M; 51J GTA; Kombi; Limousine;
205/55R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 141 205/60R15 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 22G; 24C; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P;
51G
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
263 e3*2007/46*0002*.., 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
e3*2007/46*0007*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L Trekking;
205/60R15 91 12A Schrägheck; MPV;
215/60R15 94 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 75I;
76Q
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L; Fiat 500L
205/60R15 91 12A Living; Schrägheck;
215/60R15 94 12A MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D e3*2007/46*0079*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D- e3*2007/46*0076*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Van Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
P 58,1 FO6550/P Ø58.1-A-Ø72 58,1 Kunststoff 550 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 199; (Fiat 500L Trekking)
Zubehör : A14
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 199; (Nur Fiat 500L)
Zubehör : A14
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad, für Typ : 937; 932; 263
Zubehör : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 263; 932
100 Nm für Typ : 937
120 Nm für Typ : 199
120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15 88 nur Alfa GT (Coupe);
205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 110 185/65R15 51G nur Alfa 147
74 - 125 195/60R15 88 (Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
932 e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15 11A; 24J; 51G nicht Ausf.m.Fz-
e3*98/14*0034*.. 195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; Breite 1765mm; nicht
24J; 24M; 51J GTA; Kombi; Limousine;
205/55R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; nicht Allradantrieb;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 141 205/60R15 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 22G; 24C; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P;
51G
76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
263 e3*2007/46*0002*.., 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
e3*2007/46*0007*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L Trekking;
205/60R15 91 12A Schrägheck; MPV;
215/60R15 94 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 75I;
76Q
199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L; Fiat 500L
205/60R15 91 12A Living; Schrägheck;
215/60R15 94 12A MPV; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : A14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: COMBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D e3*2007/46*0079*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-D- e3*2007/46*0076*.. 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand;
Van Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
75I; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 15 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
P 54,1 FO6550/P Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 550 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : M3,M4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84 11A; 12M; 245 Schrägheck; 4-türig;
185/65R15 88 11A; 12M; 245 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 51A; 71K; 721; 729;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 74P; 76Q
26P; 27I
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248;
26P; 27I
225/50R15 91 11A; 12A; 241; 244;
246; 26B; 26N; 27B;
27H; 57I
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : M3,M4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
110 Nm für Typ : T23
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW3P erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R15 88 11A; 26P 135 Nm; Schrägheck;
205/60R15 91 11A; 26P Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 57I 729; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q
Verkaufsbezeichnung: PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3P e11*2007/46*0015*.. 73 195/65R15 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes
51G Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 24J; 367 73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 91 nur bis
205/60R15 91 e11*2001/116*0196*04;
215/55R15 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 91 ab
205/60R15 91 e11*2001/116*0196*05;
215/55R15 89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 19 G004 73 - 98 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-84 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R15-86 11A; 54A 73C; 74A; 74P
205/50R15-86 11A; 22B
205/55R15-87 11A; 22B
116 - 129 185/65R15 51G
195/60R15 51G
T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-86 11A; 22B 73C; 74A; 74P
205/55R15-87 11A; 22B
T19U G172 73 - 98 195/55R15 51G Pkw geschlossen;
195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-86 11A; 22B 73C; 74A; 74P
205/55R15-87 11A; 22B
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 115 195/60R15 51G Fz-
215/50R15 51G Breite=1745mm(breite
225/50R15-90 Ausf.);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T 18 F411 77 205/55R15-87 11A; 22B Fz-
77 - 115 215/50R15-88 11A; 22B Breite=1705mm(schmal
e
225/50R15-90 11A; 22B; 57I Ausf);
115 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
T 18 F F410 150 - 153 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15-90 11A; 22D 73C; 74A; 74P
T 20 e1*93/81*0006*.., 85 205/55R15-87 11A; 22B Frontantrieb;
G608 85 - 129 205/55R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R15-88 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15-90 11A; 22B; 57I 73C; 74A; 74P
T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 195/65R15 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes
51G Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84 11A; 12M; 245 Schrägheck; 4-türig;
185/65R15 88 11A; 12M; 245 Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 51A; 71K; 721; 729;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 74P; 76Q
26P; 27I
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248;
26P; 27I
225/50R15 91 11A; 12A; 241; 244;
246; 26B; 26N; 27B;
27H; 57I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: D1(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 16 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
27H x = 430 y = 340 8 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
P 56,1 FO6550/P Ø56.1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 550 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : I3,I4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : SG; SGS; SH; SHS
100 Nm für Typ : GC/GF; G3
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e13*2001/116*0982*.. 110 195/70R15 51G Kombi; Allradantrieb;
SHS e1*2001/116*0485*.. 205/70R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/75R15 97 51J 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R15 96 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 75I;
215/70R15 98 11A; 24J 76Q
225/60R15 96 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 116 195/65R15 51G ab e13*98/14*0087*03;
e13*98/14*0087*.. 195/70R15 51G ab
205/70R15 11A; 24J; 51G e1*2001/116*0209*07;
215/65R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R15 96 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/65R15 99 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 76Q
24M
SG e1*2001/116*0209*.., 92 195/65R15 51G nur bis
e13*98/14*0087*.. 195/70R15 51G e13*98/14*0087*02;
205/70R15 51G nur bis
215/65R15 51G e1*2001/116*0209*06;
225/60R15 96 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R15 99 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P; 76Q
225/70R15 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 51G
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88 11A; 21B; 21J; 22B; Allradantrieb;
e13*96/79*0026*.., 22F; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*98/14*0026*.. 66 - 92 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74P; 76Q
22F; 24J; 24M
85 - 92 195/60R15 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 51G
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/65R15 91 11A; 24J Schrägheck;
205/60R15 91 11A; 24J Allradantrieb;
205/65R15 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : I5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e11*98/14*0111*.. 85 - 130 195/65R15-91 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine;
RJ e11*98/14*0111*.. 205/60R15-91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/65R15-94 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
215/60R15-94 11A; 24J; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 17 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
P 57,1 FO6550/P Ø57.1-EX-Ø72 57,1 Kunststoff 550 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 63 - 110 185/55R15 85 12R; 51J 2-türig; 4-türig;
185/60R15 12T; 51G; 51J Frontantrieb;
195/55R15 85 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 71K; 721; 729;
205/50R15 86 12A 73C; 74A; 74P; 76Q;
205/55R15 12A; 51G 77E; 82S
225/50R15 91 11A; 12A; 248; 57I
Verkaufsbezeichnung: AUDI A2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8Z e1*2001/116*0131*.., 55 - 81 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0131*.. 195/50R15 82 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 367 73C; 74A; 74P; 77E;
205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 916
24M; 367
215/45R15 84 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 367; 65A
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 12M; 51G Reifen mit
e1*98/14*0042*.. Schneeketten;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 110 185/65R15 51G nur bis
e1*98/14*0042*.. 66 - 132 195/65R15 51G e1*98/14*0042*13;
205/60R15 51G Allradantrieb;
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24M; Frontantrieb;
367; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 110 185/65R15 51G ab e1*98/14*0042*14;
66 - 132 195/65R15 51G Allradantrieb;
205/60R15 91 11A; 24M Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 22F; 24D; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
686 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1 L
120 Nm für Typ : NH; 1M; 6J; 6JN; 6L
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 132 185/60R15 51G Schrägheck;
6JN e9*2007/46*0001*.. 195/55R15 85 11A; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 77 175/60R15 81 5DV; 56G Kombi; Frontantrieb;
44 - 103 175/60R15 81W 5DV; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R15 84 56G 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R15 82 729; 73C; 74A; 74P;
185/60R15 84 76Q; 77E
195/50R15 82
195/55R15 85
195/60R15 88
205/50R15 86 11A; 245
205/55R15 88 11A; 245
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24J; 24M IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 44 - 85 205/45R15 81 11A; 24J; 24M; 5DV 10B; 10S; 11B; 11G;
44 - 110 185/55R15 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 76Q; 77E; 916
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 85 - 110 195/50R15 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
65A
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 110 195/65R15 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. 205/60R15-91 Frontantrieb;
225/55R15-92 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367; 686 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 185/55R15 82 11A; 26P ab
185/60R15 84 11A; 26P e11*2007/46*0251*01;
185/65R15 88 11A; 26P Limousine;
195/55R15 85 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 245; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 76Q;
27H 77E
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B;
27H
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5J; NH; 6Y; 1U
Zubehör : EX12
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5J
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 85 185/55R15-81 11A; 24M Schrägheck;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
37 - 96 185/55R15 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 77E
215/45R15 84 11A; 24J; 24M; 65A
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 185/55R15-81 Kombi; Stufenheck;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15 84 11A; 24J; 24M; 65A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 77E
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 185/55R15 82 11A; 26P ab
185/60R15 84 11A; 26P e11*2007/46*0250*01;
185/65R15 88 11A; 26P RAPID SPACEBACK;
195/55R15 85 11A; 248; 26P Limousine;
195/60R15 88 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 73C; 74A; 74P; 76Q;
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B; 77E
27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 11A; 24M; 51J Nicht Scout;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 185/60R15 11A; 24M; 51G Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
195/50R15 82 11A; 24J; 24M; 5DK e11*2007/46*0013*19;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M bis
205/50R15 86 11A; 24D; 24J e11*2001/116*0291*42;
44 - 132 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J Frontantrieb;
132 185/60R15 88 11A; 24M; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 195/50R15 82 11A; 24J; 24M; 5DK Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 85 11A; 24J; 24M Kombi; bis
205/50R15 86 11A; 22M; 24D; 24J e11*2007/46*0013*19;
44 - 132 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 185/55R15 51G; 52J Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
185/60R15 84 51J Frontantrieb;
195/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
205/55R15 88 11A; 24M 76Q; 77E
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 185/60R15 84 11A; 26P nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
195/55R15 85 11A; 248; 26P; 27H e11*2007/46*0013*20;
205/50R15 86 11A; 245; 248; 26P; ab
27H e11*2001/116*0291*43;
205/55R15 88 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27H Schräghecklimousine;
215/50R15 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
27F 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R15 91 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 195/65R15 51G nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*..,
e11*95/54*0066*..
205/60R15 11A; 24J; 24M; 51G Fz; Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1; 35 I; 53 I
120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 185/55R15 82 nicht FOX Cross;
195/50R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/45R15 81 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 77E
205/50R15 86 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G BORA(Limousine);
GOLF
e1*96/79*0071*.., 205/60R15 51G VARIANT; BORA
VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 22F; Allradantrieb;
24J; 24M; 367 Frontantrieb;
225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 367; 686 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit
e1*96/79*0071*.., Schneeketten;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15 51G GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., 205/60R15 51G Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 225/55R15-92 Allradantrieb; 11A; 22F; Frontantrieb;
24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15-92 Frontantrieb; 11A; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 367; 686 73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 205/60R15-91 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0106*.. 24M 73C; 74A; 74P; 76Q;
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 24C; 77E
24D; 367; 686
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91 11A; 12M; 22I Reifen mit
e1*97/27*0106*.., Schneeketten;
e1*98/14*0106*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91 11A; 22B; 24J; 24M Cabrio;
205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 76Q;
24D; 367; 686 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 103 185/55R15 82 5DK Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 185/60R15 84 Schrägheck;
195/50R15 82 11A; 21P; 248; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 21P; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 248 73C; 74A; 74P; 76Q;
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 77E; 82S
24J; 248
225/50R15 91 11A; 21B; 21J; 22F;
24J; 244
132 185/60R15 84 52J
M+S
195/50R15 82 11A; 21P; 248; 5DK;
M+S 52J
195/55R15 85H 11A; 21P; 248; 52J
M+S
205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H;
24J; 248; 52J
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H;
24J; 248; 52J
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 77 185/55R15 82 5DK Nur CrossPolo;
185/60R15 84 Schrägheck;
195/50R15 82 11A; 21P; 22I; 5DK Frontantrieb;
195/55R15 85 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 21N; 21P; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
22I 73C; 74A; 74P; 76Q;
205/55R15 88 11A; 21B; 21N; 22H; 77E
22I
225/50R15 91 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 245
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664/1 85 - 118 195/50R15 11A; 22B; 24M; 51G nur FAHRWERK II
85 - 140 185/55R15 51G; 52J lt.ABE;
205/50R15 11A; 22B; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 66 - 110 195/50R15 11A; 22B; 51G Limousine;
1HX0 F804 215/45R15 11A; 22B; 56G; 631 Frontantrieb;
66 - 128 185/55R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
128 215/45R15 11A; 22B; 56G; 63M 73C; 74A; 74P; 77E
1H e1*96/79*0068*.. 140 185/55R15 51G; 52J Limousine;
1HX1 G156 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1HX0F F894 66 - 85 185/55R15 11A; 22B; 51G; 52J Schrägheck;
195/50R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R15 11A; 22B; 56G; 631 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657 128 195/55R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 77E
35 I E657/1 128 195/55R15 12G; 51G bis Nachtrag 4;
205/50R15 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 77E
35 I E657/1 81 - 128 195/55R15 12G; 51G ab Nachtrag 5;
205/50R15 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 12A; 21B; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 185/60R15 51G; 52J Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z; 77E; 915; SC4
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 77 185/55R15 82 11A; 24M nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 195/50R15 82 11A; 24J; 24M Polo-Cross;
205/45R15 81 11A; 24M; 5DV Stufenheck;
40 - 96 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Schrägheck;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
96 - 110 185/55R15 11A; 24M; 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E; 915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82S) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310x25mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 18 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
GG3 65.1 FO6550/GG3 Ø65,1-G-Ø72 65,1 615 2130 06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L; (SERIE Flachb. lose)
Zubehör : G18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 6 B
Zubehör : G18
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6 B
100 Nm für Typ : L
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6B F396 79 185/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
195/60R15 51G 51A; 71K; 721; 723;
79 - 123 195/65R15 51G 73C; 74A; 74P; 76Q
205/60R15 51G
205/65R15 51G
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 96 205/60R15 91 Peugeot 308 SW;
Kombi;
215/55R15 89 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q; 77E
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 205/60R15 91 Schrägheck;
215/55R15 89 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
723; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
VK2 57,1 FO6550/VK2 Ø57.1-TX-Ø76 57,1 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5; C 4
120 Nm für Typ : 4B
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 128 185/65R15 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 55 - 142 195/65R15 51G Frontantrieb;
205/60R15 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
B5 e1*93/81*0013*.., 81 - 128 185/65R15 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. 81 - 142 195/65R15 51G Allradantrieb;
205/60R15 51G 10B; 10S; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*96/27*0051*.., 81 - 142 195/65R15 51G nicht Allroad; Kombi;
e1*98/14*0051*.. 205/60R15 51G Limousine;
215/60R15-93 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200, A6, S4, S6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C4 F619, F619/1 60 - 142 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 51G 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Seite: 2 von 14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 195/65R15 51G Nicht Altea Freetrack;
205/60R15 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 51G Nicht Altea Freetrack;
205/60R15 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 118 195/65R15 91 Schrägheck;
205/60R15 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 195/65R15 91 12N ab
e9*2007/46*0094*01;
205/60R15 91 12A nicht Leon X-Perience;
205/65R15 94 12A Kombi; 3-türig; 5-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5E (ab e11*2007/46*0243*01)
Zubehör : EX12
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1Z
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 51G Limousine;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 51G Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 51G Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 51G Kombi; Allradantrieb;
215/60R15 94 11A; 22M; 22P; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
5E e11*2007/46*0243*.. 63 - 77 195/65R15 91 ab
205/60R15 91 e11*2007/46*0243*01;
205/65R15 94 nicht Octavia Scout;
215/55R15 89 11A; 27I Kombi; Limousine;
215/60R15 94 11A; 27I Allradantrieb;
225/55R15 92 11A; 27I Frontantrieb;
235/55R15 95 11A; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : EX12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 51G Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 205/60R15 95 11A; 24J; 24M kurzer Radstand;
215/60R15 94 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GM 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 81 195/65R15 91 11A; 245; 248; 5GG kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 245; 248; 5GG langer Radstand;
L320 215/60R15 94 11A; 22H; 244; 245 Allradantrieb;
225/55R15 92 VB0; 11A; 22H; 241; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 246 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 51G Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 205/60R15 95 11A; 24J; 24M kurzer Radstand;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
225/55R15 92 VB0; 11A; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GM 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 80 195/65R15 11A; 24J; 51G Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 5GG langer Radstand;
L320 205/60R15 95 11A; 24J Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 24C; 24M; 5GM 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91 Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0490*04;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M ab
225/55R15 92 11A; 24J; 24M; 686 e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 103 195/60R15 88 Cabrio; Frontantrieb;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 21S; 245 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 21S; 245 729; 73C; 74A; 74P;
215/60R15 94 11A; 21S; 24J; 26P; 76Q; 77E
27H
225/50R15 91 11A; 21T; 241; 246;
248; 26P; 27H; 57I
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nur Golf 5; nur bis
205/60R15 51G e1*2001/116*0242*24;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 195/60R15 88 12N nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 195/65R15 91 12N e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 12A ab
e1*2007/46*0490*05;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 195/60R15 88 nicht Golf GTE; 12N nur Golf 7; ab
1 KM e1*2007/46*0492*.. 195/65R15 91 nicht Golf GTE; 12N e1*2007/46*0623*01;
1K e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 12A ab
e1*2007/46*0490*05;
205/65R15 94 12A nicht Golf Alltrack;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 195/60R15 88 12N nur Golf 7; ab
195/65R15 91 12N e1*2007/46*0623*01;
205/60R15 91 12A ab
e1*2007/46*0627*01;
205/65R15 94 12A ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 195/60R15 88 ; 12N nur Golf 7; ab
195/65R15 91 ; 12N e1*2007/46*0623*01;
205/60R15 91 12A ab
e1*2007/46*0627*01;
205/65R15 94 12A ab
e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nicht CrossGolf; Nur
205/60R15 11A; 22P; 24J; 51G Golf Plus; Nur bis
215/60R15 94 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 51G Nur CrossGolf 6; Ab
205/60R15 91 11A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 686 12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 51G Nur CrossGolf; Nur
205/60R15 91 11A; 22H; 22M bis
215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88 Nur Jetta
195/65R15 91 (Stufenheck);
205/55R15 88 11A; 270 Frontantrieb;
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
215/60R15 94 11A; 21P; 245; 248; 721; 729; 73C; 74A;
270 74P; 76Q; 77E
225/50R15 91 11A; 21P; 24J; 248;
270; 57I
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 51G GOLF (Variant); nur
205/60R15 11A; 21P; 22M; 22P; bis
51G e1*2001/116*0328*14;
215/60R15 94 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 51G JETTA (Limousine);
205/60R15 11A; 21P; 22M; 22P; Frontantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24J 721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 90 195/65R15 51G GOLF 6 (Variant); bis
e1*2007/46*0492*.. 205/60R15 11A; 21P; 22M; 22P; e1*2007/46*0492*05;
51G ab
215/60R15 94 11A; 21B; 22L; 22Q; e1*2001/116*0328*15;
24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15 51G; 52J nur CrossTouran; bis
e1*2007/46*0506*.. e1*2007/46*0357*13;
1T e1*2001/116*0211*.., bis
e1*2007/46*0357*.. e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z; 77E
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 110 195/65R15 51G bis
1T e1*2001/116*0211*.., 205/60R15 95 e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 24M bis
225/55R15 92 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5E
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0243*..
Handelsbez.: SKODA OCTAVIA
Variante(n): ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 275 VA
26P x = 170 y = 225 VA
27B x = 170 y = 250 HA
27I x = 120 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 220 y = 275 30 VA
26N x = 220 y = 275 30 VA
27F x = 170 y = 250 30 HA
27H x = 170 y = 250 30 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 20 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
VK2 66,6 FO6550/VK2 Ø66.6-SX-Ø76 66,6 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 100 185/60R15 84 11A; 24J; 244; 27Q ab
e1*2007/46*0371*10;
185/65R15 88 11A; 24J; 244; 27Q MINI ab MJ 2014;
195/55R15 85 11A; 24J; 244; 26Q; Schräghecklimousine;
27Q 3-türig; Frontantrieb;
195/60R15 88 11A; 24J; 244; 26Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
27Q 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 242; 244; 245; 73C; 74D; 74P; 76Q
26Q; 27Q
205/60R15 91 11A; 242; 244; 245;
26Q; 27Q
215/50R15 88 11A; 24C; 244; 26Q;
27Q
215/55R15 89 11A; 24C; 244; 26Q;
27Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H0; 168
Zubehör : S1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 176; 245G; 246; 169; 117; 245
Zubehör : S4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168
130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 245; 245G; 246
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
168 e1*96/79*0073*.. 44 - 75 185/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; kurzer Radstand;
24C; 24D; 51G; 52J langer Radstand;
195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A;
24C; 24D; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
195/55R15 10N; 11A; 21B; 22B; 74A; 74P; 76Q; 915
22F; 24C; 24D; 51G
169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 22I; 24C; 24D
176 e1*2007/46*0928*.. 80 - 90 195/65R15 91 A-Klasse;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 248; 26P; 686 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 90 195/65R15 91 B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R15 88 5FE nicht Natural Gas
205/60R15 91 Drive; nicht Electric
205/65R15 94 Drive; Kombi;
215/60R15 94 11A; 26P Frontantrieb;
225/50R15 91 11A; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57I 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 90 195/65R15 91 A-Klasse;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 248; 26P; 686 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
245G e1*2001/116*0470*.. 90 195/65R15 91 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 90 195/65R15 91 B-Klasse ab Mj. 2011;
205/55R15 88 5FE nicht Natural Gas
205/60R15 91 Drive; nicht Electric
205/65R15 94 Drive; Kombi;
215/60R15 94 11A; 26P Frontantrieb;
225/50R15 91 11A; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57I 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
245G e1*2001/116*0470*.. 90 195/65R15 12R; 51G CLA; nicht
Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 100 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G363 55 - 142 195/65R15 11A; 367; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 90 195/65R15 91 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
117 e1*2007/46*1007*.. 90 195/65R15 12R; 51G CLA; nicht
Sportfahrwerk;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen
Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende
dieser Anlage zu entnehmen.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2er Reihe
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26Q x = 300 y = 300 VA
27Q x = 350 y = 380 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 246
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*..
Handelsbez.: B-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 21 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FF 60,1 FO6550/FF Ø60.1-P-Ø76 60,1 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY
Zubehör : P11,P12
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : FY; MZ; EY
Zubehör : P14
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 721; 73C; 74A; 74P;
225/60R15 96 76Q
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 84 Frontantrieb;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 721; 73C; 74A; 74P;
225/60R15 96 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/65R15 91 11A; 24J Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
686 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : P3, P4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2
110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 205/60R15 91 115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/60R15 94 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76Q; PBK
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 185/65R15 88 12R erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 195/65R15 91 12I 115 Nm; AURIS
TOURING
205/60R15 91 12A SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 205/60R15 91 12A 115 Nm; ab
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. e11*2007/46*0018*05;
ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 740; 76Q
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 97 185/65R15 88 12R erhöhtes
Anzugsmoment
E18UM(a) e11*2007/46*0672*.. 195/65R15 91 12I 115 Nm; AURIS
TOURING
205/60R15 91 12A SPORTS; ab
e11*2001/116*0305*14;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 12I; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; AURIS
TOURING
SPORTS; ab
e11*2007/46*0018*05;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
115 Nm; ab
e11*2007/46*0018*05;
4-türig; Hybrid; nur
Verbundlenker-
Hinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76Q; PBK
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 115 Nm; bis
e11*2007/46*0018*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76Q; PBK
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 51G Frontantrieb;
e6*98/14*0083*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W2 F438 115 - 129 195/55R15 TAH; 51G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
W20 e6*93/81*0011*.. 195/55R15-83 TAH; 57E 12A; 51A; 71K; 721;
205/50R15-85 TAG; 11A; 362; 57E 73C; 74A; 74P
225/50R15 TAG; TAH; 51G; 57F
225/50R15-90 TAG; TAH; 57F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*98/14*0069*.. 85 - 115 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 21B 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R15 96 11A; 21B 73C; 74A; 74P; 75I;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 22 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
PBK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
(Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 195/55R15
Hinterachse: 225/50R15
oder
Vorderachse: 195/55R15
Hinterachse: 205/55R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FF 64,1 FO6550/FF Ø64.1-R-Ø76 64,1 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : R3, R4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FK1; FK2; FN3;
RD8
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6;
EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RD1; RD3; RN1; RN3
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/65R15 11A; 22L; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 52J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Z
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 22L 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 22L
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 22B
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15 88 ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/65R15 91 e11*2001/116*0255*07;
205/55R15 88 11A; 26P ab
205/60R15 91 11A; 26P e11*2001/116*0256*07;
215/60R15 94 11A; 26P Schrägheck;
225/50R15 91 11A; 24J; 26B; 57I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 77E
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 118 195/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 73C; 74A; 74P; 76Q
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN3 e11*2001/116*0298*.. 103 195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 21B; 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 205/70R15 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/65R15-96 11A; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P
24D
235/60R15-98 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/70R15 96 11A; 24J nur bis
215/65R15 96 11A; 22B; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/60R15 94 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 195/70R15-92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71K; 721;
GH3 e6*98/14*0067*.. 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 195/60R15 11A; 21J; 22B; 24J; 10B; 11G; 11H; 12A;
BB8 e6*95/54*0038*.. 24M; 51G; 52J 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RN1 e6*98/14*0081*.. 92 - 115 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
RN3 e6*98/14*0082*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FF66,1 FO6550/FF Ø66.1-N-Ø76 66,1 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N3, N4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32
108 Nm für Typ : P12; T30
110 Nm für Typ : A33; V10
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
103 - 142 205/60R15-91 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 51G 73C; 74A; 74P
225/55R15-92 11A; 22B
225/60R15-95 11A; 22B; 362
A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 367 12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15 51G Kombi; Stufenheck;
205/60R15 91 Schrägheck;
205/65R15 94 10B; 10S; 11B; 11G;
215/60R15 94 11H; 12A; 51A; 71K;
225/60R15 96 721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/70R15 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : N18
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 81 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 205/60R15 91 11A; 22I 130 Nm; Scenic;
205/65R15 94 11A; 22I kurzer Radstand;
215/60R15 94 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
740; 76Q; RB6
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/60R15 91 12T 130 Nm; Schrägheck; 4-
205/65R15 94 12A türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 12A; 686 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740; 76Q;
RB6
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/60R15 91 130 Nm; Kombi;
205/65R15 94 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22M; 686 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76Q; RB6
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12T 130 Nm; Coupe; 2-
205/65R15 94 12A türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 12A; 686 51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 740; 76Q;
RB6
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/60R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/65R15 94 130 Nm; Fluence
215/60R15 94 (Stufenheck); 4-türig;
215/65R15 96 Frontantrieb;
225/60R15 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 740;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 24 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
FF 67,1 FO6550/FF Ø67.1-O-Ø76 67,1 Kunststoff 615 2130 07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
110 Nm für Typ : GK; JC; XG
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 195/60R15 88 11A; 12O; 245 Stufenheck;
195/65R15 91 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J 51A; 71K; 721; 729;
215/50R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 73C; 74A; 74P; 76Q
26P; 27H; 27I
225/50R15 91 11A; 12A; 241; 246;
248; 26N; 26P; 27H;
27I; 57I
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R15 89 11A; 21B; 22B 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15 88 12R Kombi; Schrägheck; 3-
e11*2007/46*0338*.. 195/65R15 91 12I türig; 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71K; 721; 729;
225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 57I 73C; 74A; 74P; 76Q;
83I
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 22M; 24D; 24J
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*.. 195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 76Q
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 57I
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 729; 73C; 74A; 74P;
246; 270 76Q
Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 11A; 21B; 21L; 22G; nur bis
51G; 52J e11*98/14*0109*04;
205/65R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22G 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A; 74P
22G
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab e11*98/14*0109*05;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG
110 Nm für Typ : UP
Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R15 96 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UP e11*98/14*0112*.. 93 - 121 215/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P;
225/60R15 96 11A; 24J; 248 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : JD; YNS
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig
195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck);
195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 195/60R15 88 11A; 24M Cee'd (4-türig
195/65R15 91 11A; 24M Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 195/60R15 88 12A Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 195/65R15 91 12I Schrägheck; 3-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 5-türig; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71K; 721; 73C;
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248; 74A; 74P; 76Q; 839
26N; 26P; 27H
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 26P; 27H
225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 242;
245; 26N; 26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*.. 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*2007/46*0262*.. 215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 729; 73C; 74A; 74P;
246; 270 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 73C; 74A; 74P; 76Q
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 11A; 22B; 367 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Nur Vorderachslenkung;
G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-93 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R15-95 11A; 22B; 52A 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R15 92 11A; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 11A; 246 Stufenheck;
205/65R15 94 11A; 21P; 22I; 246 Schrägheck;
215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig;
205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 94 11A; 22I 73C; 74A; 74P; 76Q
215/60R15 94 11A; 22I
225/55R15 92 11A; 21P; 22B; 24J;
24M
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 21P; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 729; 73C; 74A; 74P;
270 76Q
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 24J;
248; 270
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 11A; 22B Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb;
205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Q
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : O3, O4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R15-87 73C; 74A; 74P
205/60R15-91 11A; 21M
225/50R15-90 11A; 21M; 57I
Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 51G Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 51G Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
83I) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
an der Hinterachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Gutachten 366-0228-13-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49581
zu V.1. ANLAGE: 25 Radtyp: FO6550
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 26.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
MAK s.p.a. - 25013 CARPENEDOLO (BS) Italy - Via C. Colombo
Tel. : ++39 030 969969
Manufactory: MAK s.p.a. Via Mandolossa 85 Gussago (BS) - ITALY
Tel. : ++39 030 2529377/8 - Fax.: ++39 030 2529328
Fiscal code: 03086150178 - ECC code IT01840560989 Cap. int. Vers. € 1.000.000,00
C.C.I.A.A. 0322300 - M. BS025624 - Trib. Brescia reg. Ditte n. 57180
RADBESCHREIBUNG FO6550 pag 1/2 05/06/2015
* ALLGEMEINE ANGABEN:
. Antragsteller: MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 - 25013 Carpenedolo (BS) - Italy
. Hersteller: MAK s.p.a. Via C. Colombo, 14 - 25013 Carpenedolo (BS) - Italy
. Radtyp: FO6550
. Radgroesse: 6,5Jx15H2
. Zeichnungs-Nr: M 2486-AAX/a 21/06/2013; M 2486-C/b 21/06/2013; M 2486-CC/b 21/06/2013;
M 2485-EEG/a 21/06/2013; M 2486-BD2/a 21/06/2013; M 2487-P/b 21/06/2013;
M 2487-VK2/a 21/06/2013; M 2487-FF/a 21/06/2013;
M 2487-HHA/a 06/06/2014; M 2487-GG3 12/09/2014
. Schneekette: Siehe Gutachten des Tuev
. Verwendungsbereich: entsprechend dem Gutachten des Tuev
* ABMESSUNG UND SONDLIGE DATEN:
. Kennzeichnung anträge mit nachtrag: FO6550/AAX; FO6550/C; FO6550/CC;
FO6550/EEG; FO6550/BD2; FO6550/P;
FO6550/VK2; FO6550/FF
. Kennzeichnung neue anträge: FO6550/HHA; FO6550/GG3
BESCHREIBUNG ANTRÄGE MIT NACHTRAG:
RADTYP MITTENLOCHDURCH
ET LK+LZ LOAD (Kg.) ROLL. (mm.) RING MARKIERUNG KAPPE
KENNZEICHNUNG MESSER (mm.)
FO6550/AAX 35 98x4 Ø 58,1 550 1975 -
Ø54,1-M-Ø72
Ø56,1-I-Ø72
FO6550/C 35 100x4 R.S. 72 550 1975 Ø56,6-F-Ø72
Ø57,1-EX-Ø72
Ø60,1-H-Ø72
Ø54,1-M-Ø72
Ø56,1-I-Ø72
FO6550/CC 40 100x4 R.S. 72 550 1975 Ø56,6-F-Ø72
Ø57,1-EX-Ø72
Ø60,1-H-Ø72
FO6550/EEG 25 108x4 Ø 65,1 550 1975 - CAP MAK 60
FO6550/BD2 40 108x4 Ø 63,4 550 1975 -
(98)100x5 Ø58,1-A-Ø72
Ø54,1-M-Ø72
FO6550/P 35 R.S. 72 550 2130
100x5 Ø56,1-I-Ø72
Ø57,1-EX-Ø72
Ø57,1-TX-Ø76
FO6550/VK2 42 112x5 R.S. 76 615 2130
Ø66,6-SX-Ø76
Ø60,1-P-Ø76
Ø64,1-R-Ø76
FO6550/FF 40 114,3x5 R.S. 76 615 2130
Ø66,1-N-Ø76
Ø67,1-O-Ø76
BESCHREIBUNG NEUE ANTRÄGE:
RADTYP MITTENLOCHDURCH
ET LK+LZ LOAD (Kg.) ROLL. (mm.) RING MARKIERUNG KAPPE
KENNZEICHNUNG MESSER (mm.)
FO6550/HHA 35 98x5 Ø 58,1 575 1950 -
CAP MAK 60
FO6550/GG3 45 108x5 R.S. 72 615 2130 Ø65,1-G-Ø72
. Felgenbett: MAK RIM 6,5Jx15H2
. Art der Ventile: Standard E.T.R.T.O. 11,3F + TPMS compatible
MAK s.p.a. - 25013 CARPENEDOLO (BS) Italy - Via C. Colombo
Tel. : ++39 030 969969
Manufactory: MAK s.p.a. Via Mandolossa 85 Gussago (BS) - ITALY
Tel. : ++39 030 2529377/8 - Fax.: ++39 030 2529328
Fiscal code: 03086150178 - ECC code IT01840560989 Cap. int. Vers. € 1.000.000,00
C.C.I.A.A. 0322300 - M. BS025624 - Trib. Brescia reg. Ditte n. 57180
RADBESCHREIBUNG FO6550 PAG. 2/2
05/06/2015
* ZUBEHOER:
. Muttern: DIS. MAK NSTD01 des 31/05/2013 + DIS. BV001 des 31/05/2013 + Original Nuts
. Schrauben: DIS. MAK BSTD01 des 31/05/2013 + DIS. BV001 des 31/05/2013 + Original Bolts
. Ring: DIS. M 2316-00 des 19/12/2011
. Abdeckkappen: DIS. M 1109-00 des 23/03/2012
. Anzugsmoment: Siehe Tuev Gutachten
* KONSTRUKTION
. Aufbau: Einteilig
. Werkstoff: ALUMINIUMLEGIERUNG
. Analyse: MAK A
. Festigkeitwerte Mindeswert B= 190 - 250 N/mmq 0,2 = 110 - 150 N/mmq
5=7-8 Haerte: HB 500 - 700 N/mmq
* KORROSIONSVERHALTEN DES WERKSTOFFES:
. Gegenueber Witterungseinfluesse: Sehr gut
. Gegenueber Meerwasser: Gut
* BESCHREIBUNG DER RAEDERFERTIGUNG:
. Rohherstellung: LM- Kokillenguss
. Waermebehandlung: //
. Fertigbearbeitung: Drehen und Bohren
. Lackierung: 5 Fache Pulver beschichtung
. Vorbehandlung: 2 Fache Fluessigkeits beschichtung
. Masskontrolle am fertigen Rad: Hoehen und Seitenschlag
. Maulweite, Reifensitzumfang: Nach Massprotokoll
. Giessverfahren: Durch Niederdruch
* DURCHGEFUEHRTE KONTROLLE: Röntgenunter suchung (auf 100% der Räder)
Sichtkontrolle (auf 100% der Räder)
Prüfung mit Lehrdorne (auf 100% der Räder)
Prüfung durch dreidimensionale Maschine nach E.T.R.T.O.
(auf jedes Serienmuster)
* FERTIGUNGSBETRIEB DER LEICHTMETALLRAEDERFERTIGUNG
. Giessereibetrieb: MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY
Herstellungsstätte: Via Mandolossa, 85 - 25064 Gussago (Bs) - Italy
. Fertigbearbeitung, Kontrolle: OMER Via Camillo Golgi, 47 - 25064 Gussago (Bs) - Italy
. Lackierung: MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY
. Vertrieb: MAK s.p.a. VIA C. COLOMBO, 14 - 25013 CARPENEDOLO (BS) - ITALY
Test report n. 774-QL15-R01 ver. 0
Applicant/ MAK s.p.a.
Antragsteller Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
EUT/Type PKW-Sonderrad Typ FO6550
TECHNISCHERBERICHT/TEST REPORT
Nr. 774-QL15-R01 ver.0
ALLGEMEINE INFORMATIONEN / GENERAL INFORMATION
Adressen / Addresses
Antragsteller MAK s.p.a.
Applicant Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
Hersteller MAK s.p.a.
Manufacturer Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
Prüflabor Qualilab s.r.l.
Test laboratory Via Trento, 87
25020 – Capriano del Colle (BS)
Datum / Dates
Datum Technisher bericht Ver. 0: 19/08/2015
Report Date
Datum Prüfungen From 30/07/2015 to 05/08/2015
Test Date
Prüfgegenstand / Equipment under test
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad / special wheel
Equipment under test
Typ FO6550
Type
Modell VELOCE
Model
Radgröße 6,5 J x 15 H2
wheel dimension
Anzuwendende Normen / Applicable norms
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde
gemäss der “Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“
vom 25.11.1998 geprüft.
The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance
with the “guidelines for the testing and inspection of special wheels for motor vehicles and
their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November
1998
The test results and observations indicated in this test report refer exclusively to the samples tested. It is not permitted to transfer the results to other systems
or configurations.
The publication or duplication of this test report with enclosures, or Part of this test report or enclosures, without a written consent of the test laboratory is
not permitted. The test laboratory not assumes any liability to any party for any loss, expense or damage occasioned by the use of this report. Any use of the
laboratories name or one of its marks for the sale or advertisement of the tested material, product or service must first be approved in writing by the test
laboratory.
PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
KBA-P 00062-13 1 of 4
QUALILAB s.r.l.
Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
Test report n. 774-QL15-R01 ver. 0
Applicant/ MAK s.p.a.
Antragsteller Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
EUT/Type PKW-Sonderrad Typ FO6550
0. Zentrierart / Centering Typ
Mittenzentrierung
Centering on Hub Flange
I. Übersicht / overview
Aus- Kennzeichnung Rad/Zentrierring Lochzahl/Loch- ET Radlast Abroll- Gültig ab
führung/ Wheel identification/ centring rings kreis-(mm)/ Offset (kg) umfang Herstell-
Version Mittenloch- (mm) Wheel (mm) datum
Ø(mm) load (kg) Rolling Valid from
Number of holes/ circumferen production
PCD(mm)/centre hole ce date
Ø(mm)
HHA FO6550 HHA / ohne Ring 5/98/58,1 35 575 1950 07/2015
GG3 FO6550 GG3 / ohne Ring 5/108/72 45 705 2250 07/2015
I.1. Beschreibung der Sonderräder / description of special wheels
Handelsmarke MAK
trade mark
Art der Sonderräder Einteiliges Leichtmetall Sonderrad
type of special wheels One piece wheels
Korrosionsschutz Mehrschicht Einbennlacckierung
corrosion protection Multilayer Coating , Baked Paint
Masse des Rades 7,86 kg * ohne Lackierung / unpainted
weight of special wheel * weigth referes to wheel controlled under I.3
I.2. Radanschluss und Befestigungselemente / wheel attachement and fastening elements
Siehe Punkt I. Übersicht und Anhänge
See point I. overview and enclosures
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder / wheel identification
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel Radausführung GG3
The following identification will be casted or impressed on the inner and/or outer side of the special wheel, see sample wheel version GG3
Außenseite / outer side Innenseite / inner side
Herstellerzeichen - MAK
manufacturer sign
Radtyp - FO6550
wheel type
Radausführung - s.p. I Übersicht / overview
version
Radgröße - 6,5 J x 15 H2
wheel dimension
Einpreßtiefe - s.p. I Übersicht / overview
offset
PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
KBA-P 00062-13 2 of 4
QUALILAB s.r.l.
Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
Test report n. 774-QL15-R01 ver. 0
Applicant/ MAK s.p.a.
Antragsteller Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
EUT/Type PKW-Sonderrad Typ FO6550
Herstellungsdatum - 12/2014 (Monat und Jahr)
date of manufacturing
Herkunftsmerkmal - Made in Italy
origin
Gießerei-kennzeichnung - MAK
casting identification
KBA Nummer KBA 49581 -
KBA number
Zusätzlich können auf der Radinnenseite bzw.-außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Additionally other control labels could be affixed on the outer- or inner side of the special wheel.
I.4. Verwendungsbereich / application field
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
The special wheels are designated to be mounted on passenger cars.
II. Sonderradprüfung / special wheel testing
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäss der “Richtlinien für die Prüfung
von Sonderrädern für Kfz und ihren Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377“ vom 25.11.1998
geprüft.
The strength resistance of the special wheels described in this report were tested in accordance with the “guidelines for the testing and inspection of
special wheels for motor vehicles and their trailers BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377” from 25th of November 1998
II.1. Felge / rim
Die Maße und Tolleranzen der Felgenkontour entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Dimensions and tollerances of the rim-contour are in accordance with the E.T.R.T.O.
II.2. Werkstoffe der Sonderräder / materials of special wheels
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung
des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
Composition, strength values and corrosion behaviour of the materials are listed in the technical description of the manufacturer, these data are not
verified by us.
II.3. Festigkeitsprüfung / strength test
II.3.1. Dauerfestigkeitsprüfung / endurance strength test
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
The bendingmoment test was performed with positive result for the following moments:
Prüfinstrument / measurement instrument:
Wheel bending moment machine : Inmess RBT-8K internal n° QL-IN-089
Aus- Lochzahl/Loch- ET Radlast Abroll- Prüfmoment Anzahl Anzahl
führung/ kreis-(mm)/ Offset (kg) umfang Mb max bei Kurz- Lang-
Version Number of holes/ (mm) Wheel (mm) 100% (Nm) zeittest zeittest
PCD load Rolling Bending moment short time test long time test
circumference qty qty
HHA 5/98 35 575 1950 3546 1 1
GG3 5/108 45 615 2130 4224 1 1
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.
PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
KBA-P 00062-13 3 of 4
QUALILAB s.r.l.
Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it
Test report n. 774-QL15-R01 ver. 0
Applicant/ MAK s.p.a.
Antragsteller Via C. Colombo
25013 CARPENEDOLO (BS) Italy
EUT/Type PKW-Sonderrad Typ FO6550
II.3.2. Abrollprüfung / rim rolling test
Prüfung nicht erforderlich.
Test not required
II.3.3. Impact Prüfung / impact test
Dem Impact-Test wurden folgende Werte zugrunde gelegt:
The impact test is based on the following parameters:
Prüfinstrument / measurement instrument:
Impact tester INMESS QL internal n° QL-IN-067
Aus- Lochzahl/Loch- ET Radlast Fallmaße Reifengröße Reifenfüll- Anzahl
führung/ kreis-(mm)/ (mm) (kg) (kg) Tire dimension druck Impact-
Version Number of holes/ offset Wheel-load Impact weight (bar) test
PCD Tire pressure Impact-Test
qty
HHA 5/98 35 575 525 175/60 R15 2,0 2
GG3 5/108 45 615 549 175/60 R15 2,0 2
Die Prüfung wurde mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
The test was performed with positive result.
III. Prüfergebnis / test result
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen
zu verwenden.
Based on the performed tests there are no technical objections to apply the special wheels described above to the vehicles listed in the application
certificate under fulfillment of the mounting conditions.
IV. Hinweis / note
Ergänzende Prüfungen für ABE nr. 49581
Additional tests for ABE nr. 49581
V. Anlagen / Enclosures
Beschreibung / Technical description : date 05/06/2015
Radzeichnung / Drawing n° : M 2487-HHA/a rev. a date 12/09/2014
Radzeichnung / Drawing n° : M 2487-GG3 rev. 0 date 05/01/2014
VI. Statement /Statement
Der Prüfbericht besteht aus 4 Seiten.
Die englische Version dieses Prüfberichtes ist die einzig verbindliche Version.
The Test Report comprises 4 pages.
The English version is the only official version of this test report
Capriano del Colle 19/08/2015
Giuliano Pizzamiglio
Testing engineer
PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY
KBA-P 00062-13 4 of 4
QUALILAB s.r.l.
Via Trento, 87, 25020 - Capriano Del Colle (BS), info@qualilab.it, www.qualilab.it