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							Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.11.2015
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Fahrzeughersteller                          : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
D13 108548651 PCD 5x108                        Ø72.2/Ø65.1                 65,1     Kunststoff     670     2172    01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
3            e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 235/45R17 94               11A; 24J; 248; 26N;       kurzer Radstand;
                                                                    26P                       langer Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76S

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : PEUGEOT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 8
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : L
                                              130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..          60 - 96 215/45R17 87                                 Schrägheck;
                                         60 - 151 225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                                  235/40R17 90                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  235/45R17 94  11A; 26P; 27I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         110      215/45R17 87W                               721; 725; 73C; 74A;
                                         115      215/45R17 87                                74P; 740; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     68 - 115 215/45R17 91                                 Peugeot 308 SW;
                                                                                          Kombi;
                                    68 - 151 225/45R17 91                                 Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8            e2*2007/46*0080*..     120       225/50R17 94                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/55R17 97                                130 Nm; Nur 508 RXH
                                              235/50R17 96                                (Allroad);
                                              235/55R17 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95                                12A; 51A; 573; 71C;
                                              245/50R17 99       11A; 248; 27I            71K; 721; 725; 729;
                                              255/45R17 98                                73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       CITROEN
        Fahrzeugtyp:      3
        Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0356*..
        Handelsbez.:      C4 PICASSO

        Variante(n):      Frontantrieb, kurzer Radstand

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              27I                      x = 220             y = 300                   HA
              26B                      x = 280             y = 400                   VA
              26P                      x = 240             y = 400                   VA
              27B                      x = 280             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 280       y = 350            20                HA
              26N                   x = 280       y = 400             8                VA
              26J                   x = 280       y = 400            25                VA
              27H                   x = 280       y = 350             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       PEUGEOT
        Fahrzeugtyp:      8
        Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0080*..
        Handelsbez.:      508

        Variante(n):      Nur 508 RXH (Allroad)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              27I                      x = 260             y = 370                   HA
              26B                      x = 360             y = 410                   VA
              26P                      x = 310             y = 360                   VA
              27B                      y = 310             y = 420                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 360       y = 410            11                VA
              26N                   x = 360       y = 410             8                VA
              27H                   x = 310       y = 420             7                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49801
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 618
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.11.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       PEUGEOT
        Fahrzeugtyp:      L
        Genehm.Nr.:       e2*2007/46*0405*..
        Handelsbez.:      308

        Variante(n):      Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              27I                      x = 240             y = 230                   HA
              26B                      x = 320             y = 260                   VA
              26P                      x = 270             y = 210                   VA
              27B                      x = 290             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27H                   x = 290       y = 280             8                HA
              26J                   x = 320       y = 260            23                VA
              26N                   x = 320       y = 260             8                VA
              27F                   x = 290       y = 280            21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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