ABE: 46274
Design:
C8
Radnummer:
C8 808 27 13
Daten:
8,0x18" ET27 LK5/108/65.1
CMS 388/19
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 46274*06
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: C8 808
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46274*06
Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-WIRD/N6 vom 08.04.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.04.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 05.05.2015
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-WIRD/N6, zur Genehmigung vorgelegt am: 14.04.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 46274*06
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0478
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 6
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 46274
366-0493-05-WIRD/N6
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH 400535
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: C8 808
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C8 808 45 C8 808 CMS388/13 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD C8 808 CMS388/13SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 45 715 2095 03/12
C8 808 45 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 660 2284 10/05
07CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/13 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD C8 808 CMS388/13SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 660 2284 03/12
C8 808 45 07SD C8 808 CMS388/13SD SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 45 715 2095 03/12
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 108/5 65,1 27 587 2095 05/14
13CMS
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 108/5 65,1 27 596 2065 05/14
13CMS
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 108/5 65,1 27 600 2050 05/14
13CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/13 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD C8 808 CMS388/13SD SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 45 715 2095 03/12
C8 808 35 C8 808 CMS388/7 SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 10/05
09CMS
C8 808 35 09SD C8 808 CMS388/7SD SR15 Ø72.5-Ø57.1 112/5 57,1 35 720 2115 03/12
C8 808 44 60S C8 808 CMS388/6 ohne 112/5 57,1 44 720 2115 10/05
CMS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
C8 808 44 60S C8 808 CMS388/6SD ohne 112/5 57,1 44 720 2115 03/12
SD
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 45 720 2115 04/10
CMS .1
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15SD SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 45 720 2115 03/12
SD .1
C8 808 35 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2291 10/05
09CMS
C8 808 35 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 679 2254 10/05
09CMS
C8 808 35 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2144 10/05
09CMS
C8 808 35 C8 808 CMS388/7 SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 10/05
09CMS
C8 808 35 09SD C8 808 CMS388/7SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2291 03/12
C8 808 35 09SD C8 808 CMS388/7SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 679 2254 03/12
C8 808 35 09SD C8 808 CMS388/7SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 710 2144 03/12
C8 808 35 09SD C8 808 CMS388/7SD SR17 Ø72.5-Ø66.6 112/5 66,6 35 720 2115 03/12
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15 ohne 112/5 66,6 45 695 2181 12/08
CMS
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15 ohne 112/5 66,6 45 720 2115 12/08
CMS
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15SD ohne 112/5 66,6 45 695 2181 03/12
SD
C8 808 45 91S C8 808 CMS388/15SD ohne 112/5 66,6 45 720 2115 03/12
SD
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 690 2217 10/05
10CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 720 2115 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 690 2217 03/12
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 720 2115 03/12
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2217 10/05
10CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 720 2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 690 2217 03/12
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 720 2114 03/12
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 660 2327 10/05
10CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 720 2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 660 2327 03/12
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 720 2114 03/12
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 680 2254 10/05
10CMS
C8 808 45 C8 808 CMS388/8 ohne 114,3/5 67,1 45 720 2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD ohne 114,3/5 67,1 45 680 2254 10/05
C8 808 45 10SD C8 808 CMS388/8SD ohne 114,3/5 67,1 45 720 2114 03/12
C8 808 35 16SD C8 808 CMS388/14SD SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 690 2115 03/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
C8 808 35 16S C8 808 CMS388/18 ohne 120/5 72,6 35 675 2150 03/14
CMS
C8 808 35 16S C8 808 CMS388/18 ohne 120/5 72,6 35 690 2115 03/14
CMS
C8 808 35 16S C8 808 CMS388/18SD ohne 120/5 72,6 35 675 2150 03/13
SD
C8 808 35 16S C8 808 CMS388/18SD ohne 120/5 72,6 35 690 2115 03/13
SD
C8 808 35 16SD C8 808 CMS388/14SD ohne 120/5 72,6 35 675 2150 03/12
C8 808 35 16SD C8 808 CMS388/14SD ohne 120/5 72,6 35 690 2115 03/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
:
: 68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C8
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,7 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 44 60S SD:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C8
Radtyp : -- : C8 808
Radausführung : -- : C8 808 CMS388/14SD
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 46274 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 03.12
Gießereikennzeichnung : -- : CMS w.w. SD
Weitere Kennzeichnung : -- : TS 8987 CMS388
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-MURD-TB 19.03.2006 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-MURD/N2-TB 04.06.2008 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten 12-0870-A00-V01 15.01.2013 TÜV PFALZ
Dauerfestigkeit
Gutachten 12-0870-A00-V03 27.03.2014 TÜV PFALZ
Dauerfestigkeit
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-WIRD/N5-TB 14.07.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine
Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr.
751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I
orientieren.
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
12 RENAULT C8 808 45 07CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
45 07SD
13 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), C8 808 45 07CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
VOLVO 45 07CMS; C8 808 45
07SD; C8 808 45 07SD
16 CITROEN, PEUGEOT C8 808 27 13CMS; C8 808 27 08.04.2015 liegt bei
27 13CMS; C8 808 27
13CMS
14 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO C8 808 45 07CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
45 07SD
1 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, C8 808 35 09CMS; C8 808 35 08.04.2015 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN 35 09SD
2 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 808 44 60S CMS; C8 44 08.04.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN 808 44 60S SD
3 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C8 808 45 91S CMS; C8 45 08.04.2015 liegt bei
VOLKSWAGEN 808 45 91S SD
4 AUDI, CHRYSLER (USA), C8 808 35 09CMS; C8 808 35 08.04.2015 liegt bei
DAIMLER BENZ, DAIMLER 35 09CMS; C8 808 35
(D), MERCEDES-AMG, 09CMS; C8 808 35 09CMS;
MERCEDES-BENZ C8 808 35 09SD; C8 808 35
09SD; C8 808 35 09SD; C8
808 35 09SD
5 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, C8 808 45 91S CMS; C8 45 08.04.2015 liegt bei
MERCEDES-BENZ 808 45 91S CMS; C8 808
45 91S SD; C8 808 45 91S
SD
6 SUZUKI, TOYOTA C8 808 45 10CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
45 10CMS; C8 808 45
10SD; C8 808 45 10SD
7 HONDA C8 808 45 10CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
45 10CMS; C8 808 45
10SD; C8 808 45 10SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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8 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C8 808 45 10CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan 45 10CMS; C8 808 45
International S. A., RENAULT 10SD; C8 808 45 10SD
9 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C8 808 45 10CMS; C8 808 45 08.04.2015 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA 45 10CMS; C8 808 45
10SD; C8 808 45 10SD
10 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C8 808 35 16SD 35 08.04.2015 liegt bei
11 BMW, BMW AG C8 808 35 16SD; C8 808 35 35 08.04.2015 liegt bei
16SD
15 BMW, BMW AG C8 808 35 16S CMS; C8 35 08.04.2015 liegt bei
808 35 16S CMS; C8 808
35 16S SD; C8 808 35 16S
SD
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.04.2015
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-MURD-TB 19.03.2006
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-MURD/N2-TB 04.06.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0493-05-WIRD/N5-TB 14.07.2014
Gutachten Dauerfestigkeit 12-0870-A00-V01 15.01.2013
Gutachten Dauerfestigkeit 12-0870-A00-V03 27.03.2014
Nabenkappe C020392 18.04.2004
Radbeschreibung C8 808 26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage C8 808 07.07.2014
Radbeschreibung SD C8 808 14.08.2012
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912023D 21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube D000344 09.09.1999
Radschraube 1714132A 08.10.2002 08.07.2004
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radteilzeichnung J 388 007 A 30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung J 388 006 A 30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung J 388 008 A 30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung J 388 014 17.03.2006
Radteilzeichnung J 388 015 A 12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung J 388 019 A 20.05.2014 A/22.05.2014
Radteilzeichnung J 388 013 30.06.2005
Radteilzeichnung J 388 018 11.11.2013
Radzeichnung J 388 000 F 28.06.2005 F/03.03.2011
Radzeichnung SD 301-3101020 Bl.1/2+2/2 11.07.2011 b/18.11.2013
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring D000_251/1_725 25.04.1995 26.01.1996
Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
Zentrierring 72,6-67,1-56,6 01.10.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 65,1 587 2095 05/14
13CMS
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 65,1 596 2065 05/14
13CMS
C8 808 27 C8 808 CMS388/19 ohne 65,1 600 2050 05/14
13CMS
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 42 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 245/45R18 96W erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 177 235/45R18 98 51J 135 Nm; nicht Cross
245/45R18 96Y Tourer; Limousine;
255/45R18 99 11A; 21P; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 75I; 76O
R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 245/45R18 96W erhöhtes
Anzugsmoment
80 - 177 235/45R18 98 51J 135 Nm; nicht Cross
245/45R18 96Y Tourer; Kombi;
255/45R18 99 11A; 21P; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 75I; 76O
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Zubehör : Z 42 OR
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 6*****; 6*XFV*; 6*3FY*; 4J****; 6*UHZ*
Zubehör : Z 42 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*
100 Nm für Typ : L
130 Nm für Typ : 4J**** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 225/45R18 95 11A; 24M; 51J Coupe;
6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 100 - 155 235/45R18 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 245/40R18 93Y 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 245/45R18 96 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: RCZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4J**** e2*2007/46*0036*.. 115 - 147 235/45R18 51G erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R18 93 130 Nm; Coupe;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74H;
740; 76O
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/40R18 85 11A; 241; 246; 248; Schrägheck;
26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb;
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
60 - 115 205/40R18 86 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74H; 740;
26N; 27B; 27H; 5EM 77E
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
110 215/40R18 89 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27H
235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
115 215/40R18 85 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27H
235/35R18 86 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.04.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: L
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*..
Handelsbez.: 308
Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 260 VA
26P x = 270 y = 210 VA
27B x = 290 y = 280 HA
27I x = 240 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 260 23 VA
26N x = 320 y = 260 8 VA
27F x = 290 y = 280 21 HA
27H x = 290 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.