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							  ABE: 46274
       Design:
         C8
    Radnummer:
  C8 808 27 13
         Daten:
8,0x18" ET27 LK5/108/65.1
       CMS 388/19
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.

    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46274*06



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         C8 808



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 46274*06

Die ABE-Nr. 46274 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ C8 808, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-WIRD/N6 vom 08.04.2015
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.04.2015 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 05.05.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0493-05-WIRD/N6, zur Genehmigung vorgelegt am: 14.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 46274*06


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           15-TARR-0478
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 46274
                                           366-0493-05-WIRD/N6

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH                400535

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                      C8 808

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 8,0Jx18H2 gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung          Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                    Rad                        Zentrierring           -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
C8 808 45           C8 808 CMS388/13           SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1     45    715    2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD      C8 808 CMS388/13SD         SR10 Ø67.1-Ø60.1           108/5     60,1     45    715    2095 03/12
C8 808 45           C8 808 CMS388/13           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4     45    660    2284 10/05
07CMS
C8 808 45           C8 808 CMS388/13           SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4     45    715    2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD      C8 808 CMS388/13SD         SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4     45    660    2284 03/12
C8 808 45 07SD      C8 808 CMS388/13SD         SR11 Ø67.1-Ø63.4           108/5     63,4     45    715    2095 03/12
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                       108/5     65,1     27    587    2095 05/14
13CMS
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                       108/5     65,1     27    596    2065 05/14
13CMS
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                       108/5     65,1     27    600    2050 05/14
13CMS
C8 808 45           C8 808 CMS388/13           SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1     45    715    2095 10/05
07CMS
C8 808 45 07SD      C8 808 CMS388/13SD         SR13 Ø67.1-Ø65.1           108/5     65,1     45    715    2095 03/12
C8 808 35           C8 808 CMS388/7            SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1     35    720    2115 10/05
09CMS
C8 808 35 09SD      C8 808 CMS388/7SD          SR15 Ø72.5-Ø57.1           112/5     57,1     35    720    2115 03/12
C8 808 44 60S       C8 808 CMS388/6            ohne                       112/5     57,1     44    720    2115 10/05
CMS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
C8 808 44 60S    C8 808 CMS388/6SD          ohne                       112/5     57,1     44    720   2115 03/12
SD
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15           SR22RKØ66.45-Ø57           112/5     57,1     45    720   2115 04/10
CMS                                         .1
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15SD         SR22RKØ66.45-Ø57           112/5     57,1     45    720   2115 03/12
SD                                          .1
C8 808 35        C8 808 CMS388/7            SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    670   2291 10/05
09CMS
C8 808 35        C8 808 CMS388/7            SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    679   2254 10/05
09CMS
C8 808 35        C8 808 CMS388/7            SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    710   2144 10/05
09CMS
C8 808 35        C8 808 CMS388/7            SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    720   2115 10/05
09CMS
C8 808 35 09SD   C8 808 CMS388/7SD          SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    670   2291    03/12
C8 808 35 09SD   C8 808 CMS388/7SD          SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    679   2254    03/12
C8 808 35 09SD   C8 808 CMS388/7SD          SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    710   2144    03/12
C8 808 35 09SD   C8 808 CMS388/7SD          SR17 Ø72.5-Ø66.6           112/5     66,6     35    720   2115    03/12
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15           ohne                       112/5     66,6     45    695   2181    12/08
CMS
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15           ohne                       112/5     66,6     45    720   2115 12/08
CMS
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15SD         ohne                       112/5     66,6     45    695   2181 03/12
SD
C8 808 45 91S    C8 808 CMS388/15SD         ohne                       112/5     66,6     45    720   2115 03/12
SD
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5     60,1     45    690   2217 10/05
10CMS
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5     60,1     45    720   2115 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5     60,1     45    690   2217 03/12
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5     60,1     45    720   2115 03/12
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5     64,1     45    690   2217 10/05
10CMS
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5     64,1     45    720   2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5     64,1     45    690   2217 03/12
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5     64,1     45    720   2114 03/12
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5     66,1     45    660   2327 10/05
10CMS
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5     66,1     45    720   2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5     66,1     45    660   2327 03/12
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5     66,1     45    720   2114 03/12
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            ohne                     114,3/5     67,1     45    680   2254 10/05
10CMS
C8 808 45        C8 808 CMS388/8            ohne                     114,3/5     67,1     45    720   2114 10/05
10CMS
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          ohne                     114,3/5     67,1     45    680   2254 10/05
C8 808 45 10SD   C8 808 CMS388/8SD          ohne                     114,3/5     67,1     45    720   2114 03/12
C8 808 35 16SD   C8 808 CMS388/14SD         SRZ11 Ø72.6-Ø67.1         120/5      67,1     35    690   2115 03/12




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 08.04.2015
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                                                                                                         Seite: 3 von 6
C8 808 35 16S      C8 808 CMS388/18           ohne                       120/5        72,6    35   675   2150 03/14
CMS
C8 808 35 16S      C8 808 CMS388/18           ohne                       120/5        72,6    35   690   2115 03/14
CMS
C8 808 35 16S      C8 808 CMS388/18SD         ohne                       120/5        72,6    35   675   2150 03/13
SD
C8 808 35 16S      C8 808 CMS388/18SD         ohne                       120/5        72,6    35   690   2115 03/13
SD
C8 808 35 16SD     C8 808 CMS388/14SD         ohne                       120/5        72,6    35   675   2150 03/12
C8 808 35 16SD     C8 808 CMS388/14SD         ohne                       120/5        72,6    35   690   2115 03/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH
                                  :
                                  : 68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C8
Art der Sonderräder               :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 12,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 808 44 60S SD:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                    : --
Handelsmarke                          : --                                     : C8
Radtyp                                : --                                     : C8 808
Radausführung                         : --                                     : C8 808 CMS388/14SD
Radgröße                              : --                                     : 8 J X 18 H2
Typzeichen                            : KBA 46274                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 03.12
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : CMS w.w. SD
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : TS 8987      CMS388
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.04.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      366-0493-05-MURD-TB              19.03.2006    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht      366-0493-05-MURD/N2-TB           04.06.2008    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Gutachten                12-0870-A00-V01                  15.01.2013    TÜV PFALZ
Dauerfestigkeit
Gutachten                12-0870-A00-V03                  27.03.2014    TÜV PFALZ
Dauerfestigkeit
Fest.-Tech.-Bericht      366-0493-05-WIRD/N5-TB           14.07.2014    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
Für die in diesem Gutachten beschriebenen Ausführungen "ohne Verwendungsbereich" wurden keine
Anbauversuche durchgeführt. Der Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTÜV-Merkblattes Nr.
751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi) Ausgabe Februar 1990, Anhang I
orientieren.
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 5 von 6
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                        Hinweise
 12 RENAULT                                        C8 808 45 07CMS; C8 808        45       08.04.2015      liegt bei
                                                   45 07SD
 13 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB),                 C8 808 45 07CMS; C8 808        45       08.04.2015      liegt bei
            VOLVO                                  45 07CMS; C8 808 45
                                                   07SD; C8 808 45 07SD
 16 CITROEN, PEUGEOT                               C8 808 27 13CMS; C8 808        27       08.04.2015      liegt bei
                                                   27 13CMS; C8 808 27
                                                   13CMS
 14 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                        C8 808 45 07CMS; C8 808        45       08.04.2015      liegt bei
                                                   45 07SD
     1 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,             C8 808 35 09CMS; C8 808        35       08.04.2015      liegt bei
                SKODA, VOLKSWAGEN                  35 09SD
     2 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C8 808 44 60S CMS; C8          44       08.04.2015      liegt bei
                VOLKSWAGEN                         808 44 60S SD
     3 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C8 808 45 91S CMS; C8          45       08.04.2015      liegt bei
                VOLKSWAGEN                         808 45 91S SD
     4 AUDI, CHRYSLER (USA),                       C8 808 35 09CMS; C8 808        35       08.04.2015      liegt bei
                DAIMLER BENZ, DAIMLER              35 09CMS; C8 808 35
       (D), MERCEDES-AMG,                          09CMS; C8 808 35 09CMS;
       MERCEDES-BENZ                               C8 808 35 09SD; C8 808 35
                                                   09SD; C8 808 35 09SD; C8
                                                   808 35 09SD
     5 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,            C8 808 45 91S CMS; C8          45       08.04.2015      liegt bei
                MERCEDES-BENZ                      808 45 91S CMS; C8 808
                                                   45 91S SD; C8 808 45 91S
                                                   SD
     6 SUZUKI, TOYOTA                              C8 808 45 10CMS; C8 808        45       08.04.2015      liegt bei
                                                   45 10CMS; C8 808 45
                                                   10SD; C8 808 45 10SD
     7 HONDA                                       C8 808 45 10CMS; C8 808        45       08.04.2015      liegt bei
                                                   45 10CMS; C8 808 45
                                                   10SD; C8 808 45 10SD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: C8 808
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.04.2015
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                                                                                                        Seite: 6 von 6
  8 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C8 808 45 10CMS; C8 808        45       08.04.2015     liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan           45 10CMS; C8 808 45
    International S. A., RENAULT                   10SD; C8 808 45 10SD
  9 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,              C8 808 45 10CMS; C8 808        45       08.04.2015     liegt bei
               KIA MOTORS (SK), MAZDA              45 10CMS; C8 808 45
                                                   10SD; C8 808 45 10SD
 10 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB                     C8 808 35 16SD                 35       08.04.2015     liegt bei
 11 BMW, BMW AG                                    C8 808 35 16SD; C8 808 35      35       08.04.2015     liegt bei
                                                   16SD
 15 BMW, BMW AG                                    C8 808 35 16S CMS; C8          35       08.04.2015     liegt bei
                                                   808 35 16S CMS; C8 808
                                                   35 16S SD; C8 808 35 16S
                                                   SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.04.2015
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0493-05-MURD-TB                    19.03.2006
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0493-05-MURD/N2-TB                 04.06.2008
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0493-05-WIRD/N5-TB                 14.07.2014
Gutachten Dauerfestigkeit             12-0870-A00-V01                        15.01.2013
Gutachten Dauerfestigkeit             12-0870-A00-V03                        27.03.2014
Nabenkappe                            C020392                                18.04.2004
Radbeschreibung                       C8 808                                 26.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage                C8 808                                 07.07.2014
Radbeschreibung SD                    C8 808                                 14.08.2012
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           D000344                                09.09.1999
Radschraube                           1714132A                               08.10.2002 08.07.2004
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radteilzeichnung                      J 388 007 A                            30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung                      J 388 006 A                            30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung                      J 388 008 A                            30.06.2005 A/03.01.2006
Radteilzeichnung                      J 388 014                              17.03.2006
Radteilzeichnung                      J 388 015 A                            12.11.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J 388 019 A                            20.05.2014 A/22.05.2014
Radteilzeichnung                      J 388 013                              30.06.2005
Radteilzeichnung                      J 388 018                              11.11.2013
Radzeichnung                          J 388 000 F                            28.06.2005 F/03.03.2011
Radzeichnung SD                       301-3101020 Bl.1/2+2/2                 11.07.2011 b/18.11.2013
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          D000_251/1_725                         25.04.1995 26.01.1996
Zentrierring                          66,45mm                                04.03.2009
Zentrierring                          72,6-67,1-56,6                         01.10.2007




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16                                                           Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                          : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                        65,1                    587     2095    05/14
13CMS
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                        65,1                   596      2065 05/14
13CMS
C8 808 27           C8 808 CMS388/19           ohne                        65,1                   600      2050 05/14
13CMS
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Z 42 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
R*****       e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 245/45R18 96W                                       erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                         80 - 177 235/45R18 98  51J                           135 Nm; nicht Cross
                                                  245/45R18 96Y                               Tourer; Limousine;
                                                  255/45R18 99  11A; 21P; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              740; 75I; 76O
R*****         e2*2001/116*0360*..       80 - 155 245/45R18 96W                               erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                         80 - 177 235/45R18 98  51J                           135 Nm; nicht Cross
                                                  245/45R18 96Y                               Tourer; Kombi;
                                                  255/45R18 99  11A; 21P; 24M                 Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              740; 75I; 76O

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 08.04.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 7
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Zubehör                                    : Z 42 OR
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 6*****; 6*XFV*; 6*3FY*; 4J****; 6*UHZ*
Zubehör                                    : Z 42 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*
                                             100 Nm für Typ : L
                                             130 Nm für Typ : 4J**** erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6*****       e2*2001/116*0369*.. 100 - 120       225/45R18 95       11A; 24M; 51J            Coupe;
6*UHZ*       e2*2001/116*0328*.. 100 - 155       235/45R18 94       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
6*XFV*       e2*2001/116*0295*..                 245/40R18 93Y      11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71K; 723;
6*3FY*       e2*2001/116*0332*..                 245/45R18 96       11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     RCZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
4J****       e2*2007/46*0036*..        115 - 147 235/45R18          51G                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 245/40R18 93                                130 Nm; Coupe;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..        60 - 96   215/40R18 85       11A; 241; 246; 248;      Schrägheck;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                                 235/35R18 86       11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F       12A; 51A; 71K; 723;
                                       60 - 115 205/40R18 86        11A; 24J; 248; 26B;      73C; 74A; 74H; 740;
                                                                    26N; 27B; 27H; 5EM       77E
                                                 225/40R18 88       11A; 241; 244; 246;
                                                                    247; 26B; 26J; 27B;
                                                                    27F
                                                 235/40R18 91       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                       110       215/40R18 89       11A; 241; 246; 248;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27H
                                                 235/35R18 90       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                       115       215/40R18 85       11A; 241; 246; 248;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27H
                                                 235/35R18 86       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 16                                                        Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.04.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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