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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 6016
Radgröße                        6,0JX16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC1          OX07 6016 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         23       600     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50051
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 6016 (s.o.)
Radgröße                        6,0JX16 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment      Gesamtlänge      Artikel-Nr.
                                                    (Nm)              (mm)
S02   Serien- ww.                    Flachbund      90                57,5             Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S027
S03   Serien- ww.                    Flachbund      100               57,5             Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S027
S04   Serien- ww.                    Flachbund      110               57,5             Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S027

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2             50-80         195/45R16                                    A12 A19 A99
J*...*                                                                            C25 S03
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2             44,50,54      195/45R16                                    A12 A19 A99
J*...*                                                                            C24 S03
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C3             49-80         195/45R16                                    A12 A19 A99
F*...*                 49-80         195/50R16                                    C35 S03
e2*98/14,2001/116*
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3             44-88         195/50R16   A12                              A19 A99 Y85
S*****, S              44-88         195/55R16   A12                              S03
e2*2007/46*0003*..;
e2*2007/46*0060*..
Citroen C3 Picasso     66-88         195/50R16   A33 T84                          A19 A99 S03
SH****, SH             66-88         195/55R16   A33
e2*2001/116*0371*..;   66-88         205/50R16   A12
e2*2007/46*0110*..
Citroen C3 Pluriel     50,54,80      195/50R16                                    A12 A19 A99
H*****                 50,54,80      195/55R16   A01 K42                          Cbo S03
e2*2001/116*0266*..    50,54,80      205/50R16   A01 B25 K1a K25 K2b K42 K46
Citroen DS3            110-115       195/55R16   A90                              A19 A99 Cbo
S*****, S              50-88         195/50R16   A12                              Y84 S03
e2*2007/46*0003*..     50-88         195/55R16   A12
Peugeot 1007           50-80         195/45R16   R37 T80                          A12 A19 A99
K*****                 50-80         195/50R16                                    S03
e2*2001/116*0300*..
Peugeot 206+           44            195/50R16   A01 G64 K6i                      A12 A19 A99
2*****                 44-55         195/45R16                                    Flh S02
e2*2001/116*0374*..;   50,54,55      195/50R16   A01 K6i X24
e2*2007/46*0109*..
Peugeot 207 CC         80-115        195/55R16   A39                              A19 A99 Cbo
W*****                 80-115        205/50R16   A12                              S04
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW     50-128        195/55R16   A39                              A19 A99 Car
W*****, W              50-128        205/50R16   A12                              Flh S04
e2*2001/116*0340*..,   50-88         195/50R16   A39 R37
e2*2007/46*0072*..     66-88         205/55R16   A12 R09
                       66-88         205/55R16   A01 A12 G03
Peugeot 208            50-115        195/55R16   A90                              A19 A58 A99
C                      50-115        205/50R16   A01 A12 K6r                      Flh KOV S04
e2*2007/46*0070*..;    50-88         195/50R16   A90 R37
e2*2007/46*0071*..



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 208 GTI        147           195/55R16     A90 M+S                               A19 A58 A99
C                      147           205/50R16     A12 M+S                               Flh KMV S04
e2*2007/46*0070*..
Peugeot 208 XY         68-115        195/55R16     A90                                   A19 A58 A99
C                      68-115        205/50R16     A12                                   Flh KMV S04
e2*2007/46*0070*..     68-88         195/50R16     A90 R37
Peugeot 306            44-120        195/45R16     T80 T84                               A12 A19 A99
7A/7                                                                                     S02
G264
Peugeot 306 Cabrio     65-89         195/45R16     T80 T84                               A12 A19 A99
7D                                                                                       S02
G720
Peugeot 307            50-103        205/55R16     A13 M+S                               A19 A99 Flh
3*...*                 50-80         205/55R16     A13                                   S03
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-103        205/55R16     A13 M+S                               A19 A99 Car
Break/SW               50-80         205/55R16     A13                                   S03
3*...*
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7
C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Februar 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50051 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55118214 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX16 H2 Typ OX07 6016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Februar 2015




Laux                                                                 00223055.DOC




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