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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50078 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX07
Typ                             OX07 7016
Radgröße                        7JX16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC1          OX07 7016 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         29       675       2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50078
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX07 7016 (s.o.)
Radgröße                        7JX16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment      Gesamtlänge      Artikel-Nr.
                                                    (Nm)              (mm)
S02   Serien- ww.                     Flachbund     100               57,5             Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S027

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4             68-115       205/55R16   A90                               A19 A99 Flh
N                      68-115       215/55R16   A12                               S02
e2*2007/46*0040*..;    68-115       225/50R16   A01 A12 K1a K2b K6f
e2*2007/46*0079*..     68-88        195/55R16   A33
                       68-88        195/60R16   A33
Citroen DS4            68-120       215/60R16   A63                               A19 A99 AuT
N                      68-120       225/55R16   A12                               B03 Flh S02
e2*2007/46*0040*..
Citroen DS5            82-120       215/55R16   A90                               A19 A58 A99
K                      82-120       215/60R16   A63                               AuT B03 S02
e2*2007/46*0092*..;    82-120       225/55R16   A12
e2*2007/46*0093*..;    82-120       235/50R16   A12
Peugeot 3008           80-122       215/60R16   A63                               A19 A58 A99
0U****, 0U             80-122       225/55R16   A12                               B03 S02
e2*2001/116*0377*..,
e2*2007/46*0057*..
Peugeot 307            50-130       205/55R16                                     A12 A19 A99
3*...*                 50-130       225/50R16   A01 K1c K2b K45                   Flh V16 S02
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-103       205/55R16                                     A12 A19 A99
Break/SW               50-103       225/50R16   A01 K1c K2b K45                   Car V16 S02
3*...*
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC         80-130       205/55R16                                     A12 A19 A99
3*...*                 80-130       225/50R16   A01 K1b LK6                       Cbo V16 S02
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308            66-110       195/60R16   A13 T89 Z15                       A19 A99 Cbo
4*****, 4              66-120       205/55R16   A33 R37                           Flh V16 S02
e2*2001/116*0362*..,   66-120       215/50R16   A63 R37
e2*2007/46*0101*..     66-120       215/55R16   A63
- Fließheck            66-120       225/50R16   A12
- CabrioCoupé
incl. Facelift 2011
Peugeot 308            66-110       195/60R16   A13 T89 Z15                       A19 A99 Car
Break/SW               66-120       205/55R16   A33 R37                           V16 S02
4*****, 4              66-120       215/50R16   A63 R37
e2*2001/116*0362*..,   66-120       215/55R16   A63
e2*2007/46*0101*..     66-120       225/50R16   A12
incl. Facelift 2011




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50078 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 5008           80-122        215/55R16     A33                                     A19 A99 S02
0*****, 0
e2*2007/46*0004*..,
e2*2007/46*0058*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

AuT    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50078 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   185/50R16     205/45R16
Nr.   2   195/40R16     215/35R16
Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr.   4   195/50R16     215/45R16
Nr.   5   205/45R16     225/40R16
Nr.   6   205/50R16     225/45R16
Nr.   7   205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr.   8   205/60R16     225/55R16
Nr.   9   215/40R16     225/40R16, 245/35R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55105814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX16H2 Typ OX07 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Februar 2015




Laux                                                                 00222959.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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