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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      ProLine Wheels-TEC GmbH
                                  Rheinkaistraße 24
                                  68159 Mannheim
                                  QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               VX100PXV 5514
Radgröße                          5,5Jx14H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PE           VX100PXV 5514 PE/ohne Ring            4/108/65,1         24        480    1840

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50463
Herstellerzeichen                 ProLine
Radtyp und Ausführung             VX100PXV 5514 (s.o.)
Radgröße                          5,5Jx14H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (II)   44-66        175/65R14C A33 96                            A14 A21 A58
M59, -GN, -GL                                                                     S03
L080, L159, L161
Citroen C2              50,54        165/70R14   R37                              A11 A14 A21
J*...*                  50,54,65     175/65R14                                    B03 C25 S02
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2              44,50,54     165/70R14   A11 R37                          A14 A21 C24
J*...*                  44,50,54     175/65R14   A12                              S02
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Peugeot 1007            50,54,65     175/65R14   A33                              A14 A21 B03
K*****                  50,54,65     175/70R14   A90                              S02
e2*2001/116*0300*..     50,54,65     185/60R14   A90
                        50,54,65     185/65R14   A90
                        50,54,65     195/60R14   A12
Peugeot 206             40-66        175/65R14                                    A11 A14 A21
2*...*                  40-66        185/60R14                                    B03 Flh S02
e2*93/81,98/14,         40-80        185/65R14   A01 G03
2001/116*               50-80        185/65R14   R09
0085, 0168-0174,        55-100       185/65R14   M+S Z24
0212, 0237-0239,
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 SW          44-65        175/65R14   R09                              A11 A14 A21
2*...*                  44-65        185/60R14                                    B03 Car S02
e2*98/14,2001/116*      44-80        185/65R14   A01 G03
0174, 0212, 0237-       50-80        185/65R14   R09
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+            44           185/65R14   A01 A33 G64                      A14 A21 Flh
2*****                  44-55        175/65R14   A33                              S03
e2*2001/116*0374*..;    44-55        185/60R14   A33
e2*2007/46*0109*..      44-55        195/60R14   A01 A12 K6i
                        50,54,55     185/65R14   A33 X24
Peugeot 306             43-65        175/65R14                                    A11 A14 A21
7*...*                  43-65        185/60R14                                    B03 Pe4 S03
e2*93/81,98/14*         43-97,4      185/65R14   R09
0081,86,144-152,
167,190,240-241*..
Peugeot 306             44-74        165/65R14   R09 T78 T79 T83                  A11 A14 A21
7A/7                    44-74        165/70R14   R09                              B03 Pe4 S03
G264                    44-74        175/65R14
                        44-74        185/60R14
Peugeot 306 Cabrio      65-74        175/65R14   R09                              A11 A14 A21
7D                                                                                B03 Pe4 S03
G720



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Partner (II)   44-66          175/65R14C A33 96                                    A14 A21 A58
M59, -GL, -GN                                                                              S03
L083, L162, L163

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

96       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 960 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 4 von 6

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Pe4    Das Sonderrad ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteter
Scheibenbremse an Achse 1 (Durchmesser 266mm).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z24    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der
Fahrzeughersteller die Verwendung der angegebenen Rädern/Reifen bescheinigt.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2016 in Lambsheim statt.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 50463 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55038616 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ VX100PXV 5514
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Juli 2016




Coen

CC/EK                                                                 00254088.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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