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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49962*05




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 49962                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Reifen Gundlach GmbH
                      DE-56316 Raubach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      OX08 7017
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49962                     Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49962*05




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.08.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55072114 (6. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

                Nummer der Genehmigung: 49962                   Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                    Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      18, 19                                               1. Ausfertigung
                      13, 14, 16, 17                                       2. Ausfertigung
                      6, 7                                                 3. Ausfertigung
                      4, 5, 8, 10, 11                                      4. Ausfertigung
                      1                                                    5. Ausfertigung
                      2, 3                                                 6. Ausfertigung
§ 22 49962*05




                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           4

                Nummer der Genehmigung: 49962                    Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                     Extension No.:

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
§ 22 49962*05




                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            5

                Nummer der Genehmigung: 49962                      Erweiterung Nr.: 05
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        22.09.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49962*05




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX08
                Typ                             OX08 7017
                Radgröße                        7,0Jx17H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                PC           OX08 7017 PC / ohne Ring              5/108/65,1         32          715    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49962
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX08 7017 (s.o.)
                Radgröße                        7,0Jx17H2
§ 22 49962*05




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge          Artikel-Nr.
                                                                                           (mm)
                S02   Serien- ww.                    Flachbund      100                    57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028
                S03   Serien- ww.                    Flachbund      120                    57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028
                S04   Serien- ww.                    Flachbund      115                    57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S028

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C5              80-177        225/55R17    A90                                   A19 A99 Car
                R*****, R               80-177        235/50R17    A12                                   Lim S02
                e2*2001/116*0360*...;   80-177        245/50R17    A01 A12 K2b
                e2*2007/46*0065*..
                Citroen C6              120-155       225/55R17    A11                                   A19 A99 B03
                T*****, T               120-155       235/50R17    A12                                   Lim NBF V17
                e2*2001/116*0320*..     120-155       245/50R17    A12                                   S02
                                        120-155       255/50R17    A01 A12 G01 K1a
                Peugeot 3008            73-121        205/65R17                                          A12 A19 A58
                M                       73-121        215/60R17    A01 K2b                               A99 S04
                e2*2007/46*0534*..      73-121        215/65R17    A01 K2b
                                        73-121        225/60R17    A01 K1a K1b K2b
                                        73-121        235/55R17    A01 K1c K2a K2b
                                        73-121        235/60R17    A01 K1c K2a K2b
                                        73-121        245/55R17    A01 K1c K2c K5w K6w
                Peugeot 308, 308SW      60-115        205/50R17    K1a K2b K6f K6g K6i                   A01 A12 A19
                L                       60-115        215/45R17    K1a K6f                               A58 A99 Car
                e2*2007/46*0405*..      60-115        225/45R17    K1a K2b K6f K6g K6i                   Flh V17 S02
§ 22 49962*05




                Peugeot 407 Coupé       100, 120      215/55R17    A31 T93                               A19 A99 B03
                6*...*; 6*****; 6       100, 120      225/50R17    A12 T93                               Cpe S02
                e2*2001/116*            100, 120      235/50R17    A12
                0295,0297,
                0328,0332*..;
                e2*2001/116*0369*..
                Peugeot 508             133, 150      215/55R17    K6i K6j T94 T98                       A01 A12 A19
                8                       133, 150      225/50R17    K2b K6i K6j T94 T98                   A58 A99 Car
                e2*2007/46*0080*..      133, 150      235/50R17    K1a K2b K6g K6i K6m                   Lim S03
                Peugeot 508             82-122        215/50R17    K1a K2b K6m T95                       A01 A12 A19
                8                       82-122        215/55R17    K1a K2b K6m                           A58 A99 Car
                e2*2007/46*0080*..;     82-122        225/50R17    K1c K2b K6k K6n                       Lim S03
                e2*2007/46*0081*..      82-122        235/50R17    K1c K2b K5a K6l K8b

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 6
                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.
§ 22 49962*05




                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6
                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 49962*05




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 5 von 6
                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
                umzulegen.

                K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

                K6l   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm auszustellen.

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 49962*05




                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6
                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/55R17     255/50R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 49962*05




                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. August 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. August 2017




                Laux                                                                   00277514.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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