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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49480*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6 J x 15 H2


                Typ:                         OX03 6015
§ 22 49480*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49480


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49480*06


                Die ABE-Nr. 49480*06 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ OX03 6015, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55063613 (7. Ausfertigung) vom 14.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                16                                            2. Ausfertigung
                12, 14, 20, 25                                3. Ausfertigung
                8, 13, 22                                     4. Ausfertigung
                3, 7                                          5. Ausfertigung
                2, 19, 21                                     6. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 22 49480*06




                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 14.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 23.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX03
                Typ                             OX03 6015
                Radgröße                        6,0Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                PE           OX03 6015 PE / ohne Ring            4/108/65,1          25         615    2000

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49480
                Herstellerzeichen               ww. OX-ML, OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
                Radgröße                        6,0Jx15H2
§ 22 49480*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   90                       28                 RG.456F
                S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 RG.456F
                S04   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   110                      28                 RG.456F

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C2               50-80         185/55R15                                  A15 A19 A30
                J*...*                                                                            B03 C25 S03
                e2*2001/116*
                0284-0286,
                0316,0339,0344*..
                Citroen C2               44,50,54      185/55R15   K25                            A01 A12 A15
                J*...*                                                                            A19 C24 S03
                e2*2001/116*
                0283-0286,0316*..
                Citroen C3 (I)           49-80         185/60R15   A63                            A15 A19 C35
                F*...*                   49-80         195/50R15   A12                            S03
                e2*98/14,2001/116*       49-80         195/55R15   A12
                0257-0259,0261,
                0289,0317,0318,
                0329*..
                Citroen C3 (II)          44-88         185/65R15                                  A12 A16 A19
                S*****, S                44-88         195/60R15                                  Y85 S03
§ 22 49480*06




                e2*2007/46*0003*..;
                e2*2007/46*0060*..
                (FIN: VF7SC, /SR,
                /SN...)
                Citroen C3 (III)         50-85         195/65R15   A90                            A15 A19 KMV
                S                                                                                 Y85 S02
                e2*2007/46*0003*44-..,
                e2*2007/46*0060*17-..
                (FIN: VF7SX, /SY...)
                Citroen C3 Picasso       66-70         195/60R15   A90                            A15 A19 S03
                SH****, SH               80-88         195/60R15   A90 M+S
                e2*2001/116*0371*..;
                e2*2007/46*0110*..
                Citroen C3 Pluriel       50,54,80      185/65R15   A63                            A15 A19 B03
                H*****                   50,54,80      195/60R15   A12                            Cbo S03
                e2*2001/116*0266*..
                Citroen C4 (I)           65-103        195/65R15   A13 M+S                        A15 A19 B03
                L*****                   65-88         195/65R15   A13                            B83 Cpe Lim
                e2*2001/116*0302*..      65-88         205/60R15   A13                            S03
                                         65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42
                Citroen C5               66-103        195/65R15   R37                            A12 A15 A19
                D*...*                   66-103        205/60R15   R37                            B03 Car Lim
                e2*98/14*                66-103        205/65R15   R09                            S03
                0215 bis 0221,
                0249*..
                Citroen DS3              50-88         185/65R15                                  A12 A16 A19
                S*****, S                50-88         195/60R15                                  Cbo Y84 S03
                e2*2007/46*0003*..
                (FIN: VF7SA...;
                VF7SB)




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                   Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 1007           50,54,65    175/60R15    A90 Z14                           A15 A19 S03
                K*****                 50-80       185/55R15    A90 R37
                e2*2001/116*0300*..    50-80       185/60R15    A90
                                       50-80       195/55R15    A12
                Peugeot 206            40-66       185/55R15    Flh R37                           A15 A19 A30
                2*...*                 40-66       195/50R15    A01 Flh K1a R37                   B03 S03
                e2*93/81,98/14,        40-80       195/55R15    A01 Flh G09 K1a
                2001/116*              55-100      185/55R15    Cbo Flh R37
                0085, 0168-0174, 0212, 55-100      195/50R15    Cbo Flh P26 R37
                0237-0239, 0250, 0291, 55-100      195/55R15    Cbo Flh P26 X22
                0310, 0311, 0343*..
                Peugeot 206 RC         130         195/55R15                                      A15 A19 A30
                2*RFK*                                                                            B03 Flh S03
                e2*2001/116*0269*..
                Peugeot 206 SW         44-80       185/55R15    R37                               A15 A19 A30
                2*...*                 44-80       195/50R15    A01 K1b R37                       Car S03
                e2*98/14,2001/116*     44-80       195/55R15    A01 G09 K1b
                0174, 0212, 0237-0239, 55-100      195/55R15    R09
                0250, 0291, 0310,
§ 22 49480*06




                0311, 0343*..
                Peugeot 206+           44          185/60R15    A01 A90 G03                       A15 A19 Flh
                2*****                 44          195/55R15    A01 A12 G64 K6i                   S02
                e2*2001/116*0374*..;   44-55       185/55R15    A90
                e2*2007/46*0109*..     44-55       195/50R15    A01 A12 K6i
                                       50,54,55    185/60R15    A90 R09
                                       50,54,55    195/55R15    A01 A12 K6i X24
                Peugeot 207 CC         82          185/65R15    A13                               A15 A19 B03
                W*****                 82          195/60R15    A39                               B83 Cbo S04
                e2*2001/116*0340*..
                - Cabrio-Coupé
                Peugeot 207, 207SW     50-110      185/65R15    A13 M+S                           A15 A19 B03
                W*****, W              50-110      195/60R15    A39 M+S                           B83 Car Flh
                e2*2001/116*0340*..,   50-88       185/65R15    A13                               S04
                e2*2007/46*0072*..     50-88       195/60R15    A39
                                       50-88       205/55R15    A12
                Peugeot 208            50-88       185/65R15    A90                               A15 A19 A58
                C                      50-88       195/60R15    A12                               Flh KOV O01
                e2*2007/46*0070*..;                                                               S04
                e2*2007/46*0071*..
                Peugeot 208 XY         68-88       185/65R15    A90                               A15 A19 A58
                C                      68-88       195/60R15    A12                               Flh KMV O01
                e2*2007/46*0070*..                                                                S04
                Peugeot 306            110-120     185/55R15    M+S R37                           A12 A15 A19
                7A/7                   44-89       185/55R15    R37                               B03 S02
                G264
                Peugeot 306 Cabrio     65-89       185/55R15    R37                               A12 A15 A19
                7D                                                                                B03 S02
                G720




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 307             50-103        195/65R15    A13 M+S                               A15 A19 B83
                3*...*                  50-80         195/65R15    A13                                   Flh S03
                e2*98/14,2001/116*      50-80         205/60R15    A12
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-0288,
                0290,0299,0301,
                0313,0333*..
                Peugeot 307 Break/SW    50-103        195/65R15    A13 M+S                               A15 A19 B83
                3*...*                  50-80         195/65R15    A13                                   Car S03
                e2*98/14,2001/116*      50-80         205/60R15    A12
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-288,0299,
                0301,0313,0333*..
                Peugeot 307 CC          80-103        195/65R15    A13 M+S                               A15 A19 B83
                3*...*                                                                                   Cbo S03
                e2*98/14,2001/116*
                0235,0243-244,0290,
                0313*..
                - Cabrio/Coupé
§ 22 49480*06




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 49480*06




                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                mm an Achse 1.

                C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
                C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                (50kW)).

                C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                Ausstattung").

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
§ 22 49480*06




                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 8
                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
§ 22 49480*06




                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
                an Achse 1.

                P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
                Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

                Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55063613 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 8
                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
§ 22 49480*06




                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 14. März 2017




                Laux                                                                   00267216.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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