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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6 J x 15 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50087*03




                                         special wheels for passenger cars 6 J x 15 H2


                Nummer der Genehmigung: 50087                    Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      Reifen Gundlach GmbH
                      DE-56316 Raubach

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      OX07 6015
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50087                     Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50087*03




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                      DE-67245 Lambsheim

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      14.09.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      55000615 (4. Ausfertigung)
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50087                    Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      3, 5                                                   2. Ausfertigung
                      4                                                      3. Ausfertigung
                      2                                                      4. Ausfertigung

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50087*03




                      conditions.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50087                      Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                       Extension No.:

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        19.10.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50087*03




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX07
                Typ                             OX07 6015
                Radgröße                        6,0JX15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                PC1          OX07 6015 PC1 / ohne Ring             4/108/65,1         23          590    1950

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50087
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX07 6015 (s.o.)
                Radgröße                        6,0JX15H2
§ 22 50087*03




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Gesamtlänge          Artikel-Nr.
                                                                                           (mm)
                S02   Serien- ww.                    Flachbund      90                     57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S027
                S03   Serien- ww.                    Flachbund      100                    57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S027
                S04   Serien- ww.                    Flachbund      110                    57,5                 Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                                  RG.S027

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C2              50-80        185/55R15                                    A12 A19 A99
                J*...*                  50-80        195/50R15                                    B03 C25 S03
                e2*2001/116*
                0284-0286,
                0316,0339,0344*..
                Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                    A12 A19 A99
                J*...*                  44,50,54     195/50R15   A01 K25                          C24 S03
                e2*2001/116*
                0283-0286,0316*..
                Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15   A63                              A19 A99 C35
                F*...*                  49-80        195/50R15   A12                              S03
                e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15   A12
                0257-0259,0261,
                0289,0317,0318,
                0329*..
                Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15   A90                              A19 A99 Y85
                S*****, S               44-88        195/60R15   A12                              S03
§ 22 50087*03




                e2*2007/46*0003*..;
                e2*2007/46*0060*..
                (FIN: VF7SC, /SR,
                /SN...)
                Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15   A90                              A19 A99 KMV
                S                       50-85        205/60R15   A90                              Y85 S02
                e2*2007/46*
                0003*44-..,
                e2*2007/46*0060*17-..
                (FIN: VF7SX, /SY...)
                Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15   A33                              A19 A99 S03
                SH****, SH              66-70        205/55R15   A12
                e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15   A33 M+S
                e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15   A12 M+S
                Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                    A12 A19 A99
                H*****                  50,54,80     195/60R15   A01 K42                          B03 Cbo S03
                e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15   A01 K1a K25 K2b K42
                Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15   A13 M+S                          A19 A99 B03
                L*****                  65-88        195/65R15   A13                              B83 Cpe Lim
                e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15   A13                              S03
                                        65-88        215/60R15   A01 A12 K2b K42
                Citroen DS3             50-88        185/65R15   A90                              A19 A99 Cbo
                S*****, S               50-88        195/60R15   A12                              Y84 S03
                e2*2007/46*0003*..
                (FIN: VF7SA...;
                VF7SB)
                Peugeot 1007            50,54,65     175/60R15   A90 Z14                          A19 A99 S03
                K*****                  50-80        185/55R15   A90 R37
                e2*2001/116*0300*..     50-80        185/60R15   A90
                                        50-80        195/55R15   A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Peugeot 206 RC           130           195/55R15   K1a K1b                        A01 A12 A19
                2*RFK*                                                                            A99 B03 Flh
                e2*2001/116*0269*..                                                               S03
                Peugeot 206 SW           44-80         185/55R15   K1b R37                        A01 A12 A19
                2*...*                   44-80         195/50R15   K1c R37                        A99 Car S03
                e2*98/14,2001/116*       44-80         195/55R15   G09 K1c
                0174, 0212, 0237-0239,   55-100        195/55R15   K1c X22
                0250, 0291, 0310,
                0311, 0343*..
                Peugeot 206+             44            185/60R15   A01 A90 G03                    A19 A99 Flh
                2*****                   44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                S02
                e2*2001/116*0374*..;     44-55         185/55R15   A90
                e2*2007/46*0109*..       44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                         50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                         50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
                Peugeot 207 CC           82            185/65R15   A13                            A19 A99 B03
                W*****                   82            195/60R15   A39                            B83 Cbo S04
                e2*2001/116*0340*..
                - Cabrio-Coupé
§ 22 50087*03




                Peugeot 207, 207SW       50-110        185/65R15   A13 M+S                        A19 A99 B03
                W*****, W                50-110        195/60R15   A39 M+S                        B83 Car Flh
                e2*2001/116*0340*..,     50-88         185/65R15   A13                            S04
                e2*2007/46*0072*..       50-88         195/60R15   A39
                                         50-88         205/55R15   A12
                Peugeot 208              50-88         185/65R15   A33                            A19 A58 A99
                C                        50-88         195/60R15   A90                            Flh KOV O01
                e2*2007/46*0070*..;      50-88         205/55R15   A01 A12 K6r                    S04
                e2*2007/46*0071*..
                Peugeot 208 XY           68-88         185/65R15   A33                            A19 A58 A99
                C                        68-88         195/60R15   A90                            Flh KMV O01
                e2*2007/46*0070*..       68-88         205/55R15   A12                            S04
                Peugeot 307              50-103        195/65R15   A13 M+S                        A19 A99 B83
                3*...*                   50-80         195/65R15   A13                            Flh S03
                e2*98/14,2001/116*       50-80         205/60R15   A12
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-0288,
                0290,0299,0301,
                0313,0333*..
                Peugeot 307 Break/SW     50-103        195/65R15   A13 M+S                        A19 A99 B83
                3*...*                   50-80         195/65R15   A13                            Car S03
                e2*98/14,2001/116*       50-80         205/60R15   A12
                0235,0242-245,0251,
                0252,0287-288,0299,
                0301,0313,0333*..
                Peugeot 307 CC           80-103        195/65R15   A13 M+S                        A19 A99 B83
                3*...*                                                                            Cbo S03
                e2*98/14,2001/116*
                0235,0243-244,0290,
                0313*..
                - Cabrio/Coupé



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 50087*03




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8
                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
                mm an Achse 1.

                C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
§ 22 50087*03




                9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
                ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

                C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
                (50kW)).

                C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
                6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
                1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
                Ausstattung").

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Cabrio-Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8
                G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
                serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
§ 22 50087*03




                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 8
                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
                an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

                S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).
§ 22 50087*03




                S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetall-
                räder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
                Karosserieform Fließheck.

                Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                Karosserieform Fließheck.

                Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 13. September 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50087 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55000615 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0JX15H2 Typ OX07 6015
                Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 13. September 2017
§ 22 50087*03




                Laux                                                                00278799.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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