Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51163
Gerät: Sonderräder für Pkw
6 J x 15 H2
Typ: IC6050
§ 22 51163
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51163
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51163
Die ABE-Nr. 51163 erstreckt sich auf die Räder 6 J x 15 H2, Typ IC6050, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0409-16-MURD vom 10.02.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 21
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51163
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 10.02.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.03.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EEG EEG ohne 65,1 655 2125 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : S; (Flachbund lose)
Zubehör : B225L24417
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SH****; D; F*HFX*; J*HFX; J*8HZ*; F*9HX*; H; J*KFU*; S*****;
§ 22 51163
F*8HX*; F*NFU*; F*8HY*; J*KFV*; J*8HX*; F*KFU*; SH; F*KFV*;
F*8HZ*; J*NFU*; SH8FN; S*8FN; F*9HZ*; N; L*****; S
Zubehör : B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : F*HFX*; F*KFU*; F*KFV*; F*NFU*; F*8HX*; F*8HY*;
F*8HZ*; F*9HX*; F*9HZ*; H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFU*; J*8HX*;
J*8HZ*; L*****
100 Nm für Typ : D; N; S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN
Verkaufsbezeichnung: C-ELYSEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e2*2007/46*0225*.. 53 - 85 195/60R15 88 Limousine;
205/55R15 88 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 80 185/55R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 71K; 721; 73C; 74A;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 74H; 74P; 76Q
J*NFU* e2*2001/116*0285*..
J*8HX* e2*2001/116*0286*..
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 185/60R15 51G Citroen C3; Citroen
C3 X-TR;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
F*HFX* e2*98/14*0256*.. 44 - 80 185/60R15 12T; 51G Citroen C3; Citroen
F*KFU* e2*2001/116*0289*.. C3 X-TR;
F*KFV* e2*98/14*0257*.. 10B; 11G; 11H; 51A;
F*NFU* e2*98/14*0258*.. 71K; 721; 73C; 74A;
F*8HX* e2*98/14*0259*.. 74H; 74P; 76Q
F*8HY* e2*98/14*0261*..
F*8HZ* e2*2001/116*0317*..
F*9HX* e2*2001/116*0318*..
F*9HZ* e2*2001/116*0329*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 185/65R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76Q
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51163
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 80 195/65R15 12T; 51G Coupe; Limousine; 2-
205/60R15 91 12A türig; 4-türig;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 C3; C3 bis MJ2016;
185/65R15 88 Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 DS3; Schrägheck 2-
185/65R15 88 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/60R15 84 C3; C3 bis MJ2016;
185/65R15 88 Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung: C3, DS3, DS3 CABRIO,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 88 185/60R15 84 DS3; Schrägheck 2-
185/65R15 88 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 73 185/65R15 88 12O C3 ab MJ2016;
185/70R15 89 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
50 - 81 195/60R15 88 12Q 51A; 71K; 721; 73C;
195/65R15 91 12Q 74A; 74H; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e2*2001/116*0371*.. 66 - 70 195/60R15 88 Frontantrieb;
SH**** e2*2001/116*0371*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0079*.. 68 - 88 195/65R15 12T; 51G C4; Schrägheck 4-
§ 22 51163
205/60R15 91 12Q türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: C4, DS4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2007/46*0040*.. 68 - 88 195/65R15 12T; 51G C4; Schrägheck 4-
205/60R15 91 12Q türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: DS3, C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/60R15 84 C3; Schrägheck 4-
185/65R15 88 türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
Zubehör : B225L24417
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; W*****; 2; 2*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ;
2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFK*; 2*RFN*; 2*RFR;
2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*KFU*;
3*KFW*; 3*NFU*; 3*RHY*; 3*8HZ*; 3*9HV*; 3*9HY*; 3*9HZ*
100 Nm für Typ : C; D
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 185/60R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 744;
76Q
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2*RFK* e2*2001/116*0269*.. 130 195/55R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P
2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M Pkw geschlossen;
2*HFY e2*93/81*0169*.. 195/50R15 82 11A; 22I; 24J; 24M nicht Kombi;
2*HFZ e2*93/81*0168*.., 66 195/55R15 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*98/14*0168*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 73C; 74A; 74H; 74P
2*KFW* e2*98/14*0237*..
§ 22 51163
2*KFX e2*93/81*0170*..
2*NFZ* e2*93/81*0171*..,
e2*98/14*0171*..
2*RHY e2*93/81*0174*..,
e2*98/14*0174*..
2*WJY e2*93/81*0085*..,
e2*98/14*0085*..
2*WJZ e2*93/81*0173*..,
e2*98/14*0173*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 80 185/55R15 82 Kombi;
2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 44 - 100 195/50R15 82 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
2*KFW* e2*98/14*0237*.. 195/55R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 73C; 74A; 74H; 74P;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 76Q
2*RHY e2*98/14*0174*..
2*8HX* e2*98/14*0250*..
2*8HZ* e2*2001/116*0311*..
2*9HY* e2*2001/116*0343*..
2*9HZ* e2*2001/116*0310*..
2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 185/55R15 82 Pkw geschlossen;
2*RFN* e2*98/14*0239*.. 195/50R15 82 Cabrio; nicht Kombi;
2*RFR e2*93/81*0172*.. 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 12A; 51A; 71K; 721;
2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2***** e2*2001/116*0374*.. 44 - 55 185/55R15 82 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 88 185/65R15 51G nicht Escapade (Ausf.
WU****); Kombi;
Frontantrieb; nicht
m.erhöhter
Bodenfreiheit;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 88 185/65R15 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74H;
74P; 76Q
§ 22 51163
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 12T Limousine;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 51A; 71K; 721; 73C;
e2*98/14*0243*.. 74A; 74H; 74P; 76Q
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
3*KFU* e2*2001/116*0288*.. 50 - 80 195/65R15 91 12T Peugeot 307 SW;
Kombi;
3*KFW* e2*98/14*0242*.. 205/60R15 91 12K 10B; 11B; 11G; 11H;
3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 51A; 71K; 721; 73C;
e2*98/14*0243*.. 74A; 74H; 74P; 76Q
3*RHY* e2*98/14*0245*..
3*8HZ* e2*98/14*0251*..
3*9HV* e2*2001/116*0333*..
3*9HY* e2*2001/116*0299*..
3*9HZ* e2*2001/116*0287*..
Verkaufsbezeichnung: 208, 2008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C e2*2007/46*0070*.. 50 - 88 185/60R15 84 11A; 12A; 26P Schrägheck; Peugeot
185/65R15 12T; 51G 208; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76Q
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung: 301
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e2*2007/46*0224*.. 53 - 85 195/60R15 88 Limousine;
205/55R15 88 11A; 245 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51163
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 51163
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 51163
Gutachten 366-0409-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 14 Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 10.02.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: C
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0070*..
Handelsbez.: 208, 2008
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 275 y = 240 VA
27I x = 330 y = 320 HA
26B x = 325 y = 290 VA
27B x = 380 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 51163
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 290 25 VA
26N x = 325 y = 290 8 VA
27F x = 380 y = 370 25 HA
27H x = 380 y = 370 8 HA