Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS1
Typ                               AS1-6015
Radgröße                          6.0J x 15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
PE           AS1-6015 PE / ohne Ring                4/108/65,1          25          600    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48481
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS1-6015 (s.o.)
Radgröße                          6.0J x 15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                     28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                    28
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                    28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C2              50-80         185/55R15                                       A14 A21 A30
J*...*                                                                                B03 C25 S03
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2              44,50,54      185/55R15   K25                                 A01 A12 A14
J*...*                                                                                A21 C24 S03
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C3 (I)          49-80         185/60R15   A63                                 A14 A21 C35
F*...*                  49-80         195/50R15   A12                                 S03
e2*98/14,2001/116*      49-80         195/55R15   A12
0257-0259,0261,
0289,0317,0318,
0329*..
Citroen C3 (II)         44-88         185/65R15                                       A12 A14 A16
S*****, S               44-88         195/60R15                                       A21 Y85 S03
e2*2007/46*0003*..;
e2*2007/46*0060*..
(FIN: VF7SC, /SR,
/SN...)
Citroen C3 (III)        50-85         195/65R15   A90                                 A14 A21 KMV
S                                                                                     Y85 S02
e2*2007/46*
0003*44-..,
e2*2007/46*0060*17-..
(FIN: VF7SX, /SY...)
Citroen C3 Picasso      66-70         195/60R15   A90                                 A14 A21 S03
SH****, SH              80-88         195/60R15   A90 M+S
e2*2001/116*0371*..;
e2*2007/46*0110*..
Citroen C3 Pluriel      50,54,80      185/65R15   A63                                 A14 A21 B03
H*****                  50,54,80      195/60R15   A12                                 Cbo S03
e2*2001/116*0266*..
Citroen C4 (I)          65-103        195/65R15   A13 M+S                             A14 A21 B03
L*****                  65-88         195/65R15   A13                                 B83 Cpe Lim
e2*2001/116*0302*..     65-88         205/60R15   A13                                 S03
                        65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42
Citroen C5              66-103        195/65R15   R37                                 A12 A14 A21
D*...*                  66-103        205/60R15   R37                                 B03 Car Lim
e2*98/14*               66-103        205/65R15   R09                                 S03
0215 bis 0221,
0249*..
Citroen DS3             50-88         185/65R15                                       A12 A14 A16
S*****, S               50-88         195/60R15                                       A21 Cbo Y84
e2*2007/46*0003*..                                                                    S03
(FIN: VF7SA...;
VF7SB)




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15   A90 Z14                             A14 A21 S03
K*****                 50-80         185/55R15   A90 R37
e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15   A90
                       50-80         195/55R15   A12
Peugeot 206            40-66         185/55R15   Flh R37                             A14 A21 A30
2*...*                 40-66         195/50R15   A01 Flh K1a R37                     B03 S03
e2*93/81,98/14,        40-80         195/55R15   A01 Flh G09 K1a
2001/116*              55-100        185/55R15   Cbo Flh R37
0085, 0168-0174,       55-100        195/50R15   Cbo Flh P26 R37
0212, 0237-0239,       55-100        195/55R15   Cbo Flh P26 X22
0250, 0291, 0310,
0311, 0343*..
Peugeot 206 RC         130           195/55R15                                       A14 A21 A30
2*RFK*                                                                               B03 Flh S03
e2*2001/116*0269*..
Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   R37                                 A14 A21 A30
2*...*                 44-80         195/50R15   A01 K1b R37                         Car S03
e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   A01 G09 K1b
0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   R09
0239, 0250, 0291,
0310, 0311, 0343*..
Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                         A14 A21 Flh
2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                     S02
e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                       50,54,55      185/60R15   A90 R09
                       50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                                 A14 A21 B03
W*****                 82            195/60R15   A39                                 B83 Cbo S04
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                             A14 A21 B03
W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                             B83 Car Flh
e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                                 S04
e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                       50-88         205/55R15   A12
Peugeot 208            50-88         185/65R15   A90                                 A14 A21 A58
C                      50-88         195/60R15   A12                                 Flh KOV O01
e2*2007/46*0070*..;                                                                  S04
e2*2007/46*0071*..
Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15   A90                                 A14 A21 A58
C                      68-88         195/60R15   A12                                 Flh KMV O01
e2*2007/46*0070*..                                                                   S04
Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                             A14 A21 B83
3*...*                 50-80         195/65R15   A13                                 Flh S03
e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15   A12
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307           50-103        195/65R15     A13 M+S                              A14 A21 B83
Break/SW              50-80         195/65R15     A13                                  Car S03
3*...*                50-80         205/60R15     A12
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..
Peugeot 307 CC        80-103        195/65R15     A13 M+S                              A14 A21 B83
3*...*                                                                                 Cbo S03
e2*98/14,2001/116*
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                               Seite 6 von 8
B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
mm an Achse 1.

C24      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
Ausstattung").

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
mousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
an Achse 1.

P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55076411 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x 15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8
X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung).

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahr-
zeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das
Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder
an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 31. Juli 2018




Wagner                                                                               00299146.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen