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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                        Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      Pneus Service S.r.l.
                                               Via Achille Cantoni 10/A
                                               43122 Parma


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            NEVADA
             Typ                               NEVADA 156
             Radgröße                          6.0J x15H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             PCD          NEVADA 156                            4/108/65,1         25        660    2150
             4X108        PCD 108 ET25 / ohne Ring

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51960
             Herstellerzeichen                 PSW
             Radtyp und Ausführung             NEVADA 156
§ 22 51960




             Radgröße                          6.0J x15H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o)
             Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  28
             S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                  28
             S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Citroen
                                               Peugeot

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                       Pneus Service S.r.l.

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen C2              50-80         185/55R15                                   A14 A18 A30
             J*...*                                                                            B03 C25 S02
             e2*2001/116*
             0284-0286,
             0316,0339,0344*..
             Citroen C2              44,50,54      185/55R15   K25                             A01 A12 A14
             J*...*                                                                            A18 C24 S02
             e2*2001/116*
             0283-0286,0316*..
             Citroen C3 (I)          49-80         185/60R15   A63                             A14 A18 C35
             F*...*                  49-80         195/50R15   A12                             S02
             e2*98/14,2001/116*      49-80         195/55R15   A12
             0257-0259,0261,
             0289,0317,0318,
             0329*..
             Citroen C3 (II)         44-88         185/65R15                                   A12 A14 A16
             S*****, S               44-88         195/60R15                                   A18 Y85 S02
             e2*2007/46*0003*..;
§ 22 51960




             e2*2007/46*0060*..
             (FIN: VF7SC, /SR,
             /SN...)
             Citroen C3 (III)        50-85         195/65R15   A90                             A14 A18 KMV
             S                                                                                 Y85 S04
             e2*2007/46*
             0003*44-..,
             e2*2007/46*0060*17-..
             (FIN: VF7SX, /SY...)
             Citroen C3 Picasso      66-70         195/60R15   A90                             A14 A18 S02
             SH****, SH              80-88         195/60R15   A90 M+S
             e2*2001/116*0371*..;
             e2*2007/46*0110*..
             Citroen C3 Pluriel      50,54,80      185/65R15   A63                             A14 A18 B03
             H*****                  50,54,80      195/60R15   A12                             Cbo S02
             e2*2001/116*0266*..
             Citroen C4 (I)          65-103        195/65R15   A13 M+S                         A14 A18 B03
             L*****                  65-88         195/65R15   A13                             B83 Cpe Lim
             e2*2001/116*0302*..     65-88         205/60R15   A13                             S02
                                     65-88         215/60R15   A01 A12 K2b K42
             Citroen C5              66-103        195/65R15   R37                             A12 A14 A18
             D*...*                  66-103        205/60R15   R37                             B03 Car Lim
             e2*98/14*               66-103        205/65R15   R09                             S02
             0215 bis 0221,
             0249*..
             Citroen DS3             50-88         185/65R15                                   A12 A14 A16
             S*****, S               50-88         195/60R15                                   A18 Cbo Y84
             e2*2007/46*0003*..                                                                S02
             (FIN: VF7SA...;
             VF7SB)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                      Pneus Service S.r.l.

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot 1007           50,54,65      175/60R15   A90 Z14                          A14 A18 S02
             K*****                 50-80         185/55R15   A90 R37
             e2*2001/116*0300*..    50-80         185/60R15   A90
                                    50-80         195/55R15   A12
             Peugeot 206            40-66         185/55R15   Flh R37                          A14 A18 A30
             2*...*                 40-66         195/50R15   A01 Flh K1a R37                  B03 S02
             e2*93/81,98/14,        40-80         195/55R15   A01 Flh G09 K1a
             2001/116*              55-100        185/55R15   Cbo Flh R37
             0085, 0168-0174,       55-100        195/50R15   Cbo Flh P26 R37
             0212, 0237-0239,       55-100        195/55R15   Cbo Flh P26 X22
             0250, 0291, 0310,
             0311, 0343*..

             Peugeot 206 RC         130           195/55R15                                    A14 A18 A30
             2*RFK*                                                                            B03 Flh S02
             e2*2001/116*0269*..
             Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   R37                              A14 A18 A30
             2*...*                 44-80         195/50R15   A01 K1b R37                      Car S02
             e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   A01 G09 K1b
             0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   R09
§ 22 51960




             0239, 0250, 0291,
             0310, 0311, 0343*..
             Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                      A14 A18 Flh
             2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                  S04
             e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
             e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                    50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                    50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
             Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                              A14 A18 B03
             W*****                 82            195/60R15   A39                              B83 Cbo S03
             e2*2001/116*0340*..
             - Cabrio-Coupé
             Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                          A14 A18 B03
             W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                          B83 Car Flh
             e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                              S03
             e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                                    50-88         205/55R15   A12
             Peugeot 208            50-88         185/65R15   A90                              A14 A18 A58
             C                      50-88         195/60R15   A12                              Flh KOV O01
             e2*2007/46*0070*..;                                                               S03
             e2*2007/46*0071*..
             Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15   A90                              A14 A18 A58
             C                      68-88         195/60R15   A12                              Flh KMV O01
             e2*2007/46*0070*..                                                                S03
             Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                          A14 A18 B83
             3*...*                 50-80         195/65R15   A13                              Flh S02
             e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15   A12
             0235,0242-245,0251,
             0252,0287-0288,
             0290,0299,0301,
             0313,0333*..


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                      Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot 307            50-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A18 B83
             Break/SW               50-80         195/65R15     A13                                   Car S02
             3*...*                 50-80         205/60R15     A12
             e2*98/14,2001/116*
             0235,0242-245,0251,
             0252,0287-288,0299,
             0301,0313,0333*..
             Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15     A13 M+S                               A14 A18 B83
             3*...*                                                                                   Cbo S02
             e2*98/14,2001/116*
             0235,0243-244,0290,
             0313*..
             - Cabrio/Coupé

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 51960




             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                    Seite 5 von 9

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 51960




             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                    Pneus Service S.r.l.

                                                                                                  Seite 6 von 9

             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
             mm an Achse 1.

             C24     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
             ausschließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

             C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
             (50kW)).

             C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
             6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
             1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
             Ausstattung").

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51960




             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der
             serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
             dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 7 von 9

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§ 22 51960




             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
             an Achse 1.

             P26    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit breiteren Kotflügeln an
             Achse 1, dies sind Fahrzeuge mit 15 oder 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 8 von 9

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).
§ 22 51960




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 24. Mai 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51960 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55814317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0J x15H2 Typ NEVADA 156
             Hersteller                     Pneus Service S.r.l.

                                                                                                     Seite 9 von 9


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 24. Mai 2018
§ 22 51960




             Schmidt                                                                      00295940.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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