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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 8


             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                           68789 St.Leon-Rot
                                           49 02 0341305


             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
             Modell                        C24
             Typ                           C24 605
             Radgröße                      6.0Jx15 H2
             Zentrierart                   Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                          Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C24 605 23 35 1059/04 CMS / ohne Ring        4/108/65,1           23          600    2000


             Kennzeichnungen

             KBA-Nummer                    51675
§ 22 51675




             Herstellerzeichen             CMS
             Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
             Radgröße                      6.0Jx15 H2
             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                 Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   100                     28                  Z02OR
             S03   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   90                      28                  Z02OR
             S04   Schraube M12x1,25      Kegel 60°   110                     28                  Z02OR

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                    Citroen
                                           Peugeot

             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen C2              50-80        185/55R15                                       A12 A23 A99
             J*...*                  50-80        195/50R15                                       B03 C25 S02
             e2*2001/116*
             0284-0286,
             0316,0339,0344*..
             Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                       A12 A23 A99
             J*...*                  44,50,54     195/50R15   A01 K25                             C24 S02
             e2*2001/116*
             0283-0286,0316*..
             Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15   A63                                 A23 A99 C35
             F*...*                  49-80        195/50R15   A12                                 S02
             e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15   A12
             0257-0259,0261,
             0289,0317,0318,
             0329*..
             Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15   A90                                 A23 A99 Y85
             S*****, S               44-88        195/60R15   A12                                 S02
             e2*2007/46*0003*..;
             e2*2007/46*0060*..
§ 22 51675




             (FIN: VF7SC, /SR,
             /SN...)
             Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15   A90                                 A23 A99 KMV
             S                       50-85        205/60R15   A90                                 Y85 S03
             e2*2007/46*
             0003*44-..,
             e2*2007/46*0060*17-..
             (FIN: VF7SX, /SY...)
             Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15   A33                                 A23 A99 S02
             SH****, SH              66-70        205/55R15   A12
             e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15   A33 M+S
             e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15   A12 M+S
             Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                       A12 A23 A99
             H*****                  50,54,80     195/60R15   A01 K42                             B03 Cbo S02
             e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15   A01 K1a K25 K2b K42
             Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15   A13 M+S                             A23 A99 B03
             L*****                  65-88        195/65R15   A13                                 B83 Cpe Lim
             e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15   A13                                 S02
                                     65-88        215/60R15   A01 A12 K2b K42
             Citroen DS3             50-88        185/65R15   A90                                 A23 A99 Cbo
             S*****, S               50-88        195/60R15   A12                                 Y84 S02
             e2*2007/46*0003*..
             (FIN: VF7SA...;
             VF7SB)
             Peugeot 1007            50,54,65     175/60R15   A90 Z14                             A23 A99 S02
             K*****                  50-80        185/55R15   A90 R37
             e2*2001/116*0300*..     50-80        185/60R15   A90
                                     50-80        195/55R15   A12




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot 206 RC         130           195/55R15   K1a K1b                             A01 A12 A23
             2*RFK*                                                                               A99 B03 Flh
             e2*2001/116*0269*..                                                                  S02
             Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15   K1b R37                             A01 A12 A23
             2*...*                 44-80         195/50R15   K1c R37                             A99 Car S02
             e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15   G09 K1c
             0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15   K1c X22
             0239, 0250, 0291,
             0310, 0311, 0343*..
             Peugeot 206+           44            185/60R15   A01 A90 G03                         A23 A99 Flh
             2*****                 44            195/55R15   A01 A12 G64 K6i                     S03
             e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15   A90
             e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15   A01 A12 K6i
                                    50,54,55      185/60R15   A90 R09
                                    50,54,55      195/55R15   A01 A12 K6i X24
             Peugeot 207 CC         82            185/65R15   A13                                 A23 A99 B03
             W*****                 82            195/60R15   A39                                 B83 Cbo S04
             e2*2001/116*0340*..
             - Cabrio-Coupé
             Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15   A13 M+S                             A23 A99 B03
§ 22 51675




             W*****, W              50-110        195/60R15   A39 M+S                             B83 Car Flh
             e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15   A13                                 S04
             e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15   A39
                                    50-88         205/55R15   A12
             Peugeot 208            50-88         185/65R15   A33                                 A23 A58 A99
             C                      50-88         195/60R15   A90                                 Flh KOV O01
             e2*2007/46*0070*..;    50-88         205/55R15   A01 A12 K6r                         S04
             e2*2007/46*0071*..
             Peugeot 208 XY         68-88         185/65R15   A33                                 A23 A58 A99
             C                      68-88         195/60R15   A90                                 Flh KMV O01
             e2*2007/46*0070*..     68-88         205/55R15   A12                                 S04
             Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                             A23 A99 B83
             3*...*                 50-80         195/65R15   A13                                 Flh S02
             e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15   A12
             0235,0242-245,0251,
             0252,0287-0288,
             0290,0299,0301,
             0313,0333*..
             Peugeot 307            50-103        195/65R15   A13 M+S                             A23 A99 B83
             Break/SW               50-80         195/65R15   A13                                 Car S02
             3*...*                 50-80         205/60R15   A12
             e2*98/14,2001/116*
             0235,0242-245,0251,
             0252,0287-288,0299,
             0301,0313,0333*..
             Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15   A13 M+S                             A23 A99 B83
             3*...*                                                                               Cbo S02
             e2*98/14,2001/116*
             0235,0243-244,0290,
             0313*..
             - Cabrio/Coupé


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 8

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
§ 22 51675




             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 8

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
§ 22 51675




             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
             mm an Achse 1.

             C24      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
             schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

             C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
             (50kW)).

             C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
             6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
             1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
             Ausstattung").

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 8

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
             ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
             nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
             und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
             die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
             scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51675




             G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
             sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
             die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
             (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
             größen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
             schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 8

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
             mitte vollständig umzulegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
             an Achse 1.
§ 22 51675




             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
             175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 8 von 8



             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51675




             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Juli 2018




             Bohlander                                                                    00297907.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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