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							     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51648 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM ST38
     Typ                               MAM ST38-6515
     Radgröße                          6,5JX15H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     -            MAM ST38-6515 / ohne Ring             4/108/65,1         27        680    1990

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51648
     Herstellerzeichen                 MAM
     Radtyp und Ausführung             MAM ST38
     Radgröße                          15X61/2J
✑✏   Einpresstiefe                     ET 27
✎✍   Herstelldatum                     Woche und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                   26
     S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                  26
     S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                  26

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Citroen
                                       Peugeot

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 7

     Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Citroen Berlingo (III)   55-88        195/65R15    A33 R37 T91                    A15 A23 S02
     7*****, 7, B9            55-88        195/70R15    A33 R37 T92
     e2*2001/116*0366*..;     55-88        195/70R15C   A33 R35 R37
     e2*2007/46*0002*..;      55-88        205/65R15    A90
     N129
     - incl. Facelift 2012
     Citroen C4 (I)           65-103       195/65R15    A33 M+S                        A15 A23 B03
     L*****                   65-88        195/65R15    A33                            B83 Cpe Lim
     e2*2001/116*0302*..      65-88        205/60R15    A12                            S02
     Citroen C4 (II)          68-96        195/65R15    A11                            A15 A23 B03
     N                        68-96        205/60R15    A33                            Flh S02
     e2*2007/46*0040*..;      68-96        215/60R15    A12
     e2*2007/46*0079*..
     Citroen C4 Picasso (I)   80,88,92     205/65R15    A33                            A15 A23 A60
     U*****, U                80,88,92     215/60R15    A30                            B03 S02
     e2*2001/116*0345*..;     80,88,92     225/60R15    A12
     e2*2007/46*0061*..
     Peugeot 1007             50-80        185/55R15    R37                            A12 A15 A23
✑✏   K*****                   50-80        185/60R15                                   S02
✎✍   e2*2001/116*0300*..
✌    Peugeot 206              40-80        185/55R15    A01 Flh K1a Z14                A12 A15 A23
☞☞   2*...*                   65-100       185/55R15    Cbo Flh R37 Z15                B03 S02
➜    e2*93/81,98/14,
     2001/116*
     0085, 0168-0174,
     0212, 0237-0239,
     0250, 0291, 0310,
     0311, 0343*..
     Peugeot 206 RC           130          195/55R15                                   A12 A15 A23
     2*RFK*                                                                            B03 Flh S02
     e2*2001/116*0269*..
     Peugeot 206 SW           44-80        185/55R15    K1b R37                        A01 A12 A15
     2*...*                                                                            A23 Car S02
     e2*98/14,2001/116*
     0174, 0212, 0237-
     0239, 0250, 0291,
     0310, 0311, 0343*..
     Peugeot 206+             44           185/60R15    A01 G03                        A12 A15 A23
     2*****                   44-55        185/55R15                                   Flh S01
     e2*2001/116*0374*..;     50,54,55     185/60R15    R09
     e2*2007/46*0109*..
     Peugeot 207, 207SW       50-110       185/65R15    A39 M+S                        A15 A23 B03
     W*****, W                50-110       195/60R15    A12 M+S                        B83 Car Flh
     e2*2001/116*0340*..,     50-88        185/65R15    A39                            S03
     e2*2007/46*0072*..       50-88        195/60R15    A12




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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 7
     Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Peugeot 307             50-103       195/65R15     A13 M+S                               A15 A23 B83
     3*...*                  50-80        195/65R15     A13                                   Flh S02
     e2*98/14,2001/116*      50-80        205/60R15     A12
     0235,0242-245,0251,
     0252,0287-0288,
     0290,0299,0301,
     0313,0333*..
     Peugeot 307             50-103       195/65R15     A13 M+S                               A15 A23 B83
     Break/SW                50-80        195/65R15     A13                                   Car S02
     3*...*                  50-80        205/60R15     A12
     e2*98/14,2001/116*
     0235,0242-245,0251,
     0252,0287-288,0299,
     0301,0313,0333*..
     Peugeot 307 CC          80-103       195/65R15     A13 M+S                               A15 A23 B83
     3*...*                                                                                   Cbo S02
     e2*98/14,2001/116*
     0235,0243-244,0290,
     0313*..
✑✏   - Cabrio/Coupé
✎✍   Peugeot 308             66-120       195/65R15     A13                                   A15 A23 B03
✌    4*****, 4               66-120       205/60R15     A13                                   B83 Flh S02
☞☞   e2*2001/116*0362*..,    66-120       215/60R15     A12
➜    e2*2007/46*0101*..
     - Fließheck
     incl. Facelift 2011
     Peugeot 308             66-120       195/65R15     A13                                   A15 A23 B03
     Break/SW                66-120       205/60R15     A13                                   B83 Car S02
     4*****, 4               66-120       215/60R15     A12
     e2*2001/116*0362*..,
     e2*2007/46*0101*..
     incl. Facelift 2011
     Peugeot Partner (III)   55-88        195/65R15     A33 R37 T91                           A15 A23 S02
     7*****, 7, B9           55-88        195/70R15     A33 R37 T92
     e2*2001/116*0365*..;    55-88        195/70R15C    A33 R35 R37
     e2*2007/46*0001*..;     55-88        205/65R15     A90
     N128
     - incl. Facelift 2012

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 4 von 7

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
✑✏   Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
✎✍   Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
✌    Änderungsabnahme vorzuführen.
☞☞
➜    A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
     Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
     werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
     Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen,
     zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
     Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
     bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
     hinausragen.

     A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

     A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.


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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51648 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 5 von 7

     A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
     ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
     ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
     mm an Achse 1.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Coupé.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
✑✏   Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
✎✍
✌    G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
☞☞   Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
➜    Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
     Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
     R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
     Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
     überprüfen.

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Limousine.

     M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

     R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
     (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51648 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7

     R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
     größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
     Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).
✑✏
✎✍   Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
✌    Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
☞☞   Bedienungsanleitung).
➜
     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 2. Januar 2018 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Stahl-Sonderrad mit 7 ovalen (46mm x 35mm) und 7 runden Lüftungsöffnungen (Ø35mm).
     Radschüssel und Felgenbett sind mit 4 Schweißnähten (Länge 120 mm (+10/-0 mm)) verschweißt.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51648 nach §22 StVZO
     Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55066317 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX15H2 Typ MAM ST38-6515
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 7 von 7

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 2. Januar 2018



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     Tufan                                                                00285182.DOC




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