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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Stahl-Sonderrad
     Modell                            MAM ST41
     Typ                               MAM ST41-7016
     Radgröße                          7Jx16H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     PC           MAM ST41-7016 PC / ohne Ring          4/108/65,1         32        620    2025

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        52268
     Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
     Radtyp und Ausführung             MAM ST41-7016 (s.o.)
     Radgröße                          16X7J
✎✍   Einpresstiefe                     ET 32
☞☞   Herstelldatum                     Woche und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
     S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°    100                    26

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        Citroen
                                       Peugeot

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6

     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Citroen C4 (II)        68-115        205/55R16     A12                                   A15 A23 Flh
     N                      68-115        215/55R16     A12                                   S01
     e2*2007/46*0040*..;    68-88         195/55R16     A90
     e2*2007/46*0079*..     68-88         195/60R16     A90
     Citroen DS4            68-122        215/60R16                                           A12 A15 A23
     N                                                                                        AuT B03 Flh
     e2*2007/46*0040*..                                                                       S01
     Peugeot 3008           80-122        215/60R16     A63                                   A15 A23 A58
     0U****, 0U             80-122        225/55R16     A12                                   B03 S01
     e2*2001/116*0377*..,
     e2*2007/46*0057*..
     Peugeot 308            66-110        195/60R16     A13 T89 Z15                           A15 A23 Cbo
     4*****, 4              66-120        205/55R16     A33 R37                               Flh V16 S01
     e2*2001/116*0362*..,   66-120        215/50R16     A63 R37
     e2*2007/46*0101*..     66-120        215/55R16     A63
     - Fließheck            66-120        225/50R16     A12
     - CabrioCoupé
     incl. Facelift 2011
✎✍   Peugeot 308            66-110        195/60R16     A13 T89 Z15                           A15 A23 Car
☞☞   Break/SW               66-120        205/55R16     A33 R37                               V16 S01
✌    4*****, 4              66-120        215/50R16     A63 R37
☞☞   e2*2001/116*0362*..,   66-120        215/55R16     A63
➜    e2*2007/46*0101*..     66-120        225/50R16     A12
     incl. Facelift 2011

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 3 von 6

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

✎✍   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
☞☞   erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
✌    Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
☞☞   Abrollumfang verwendet werden.
➜
     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
     werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
     Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

     A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
     entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und
     Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
     Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über
     den Felgenrand hinausragen.

     A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
     Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
     beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

     A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
     Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
     werden.

     AuT    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
     Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm an Achse1.

     B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
     ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
     ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
     Bedienungsanleitung).

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

✎✍   Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
☞☞   Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
✌
☞☞   R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
➜    größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
     Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

     S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.




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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    185/50R16     205/45R16
     Nr. 2    195/40R16     215/35R16
     Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
     Nr. 4    195/50R16     215/45R16
     Nr. 5    205/45R16     225/40R16
     Nr. 6    205/50R16     225/45R16
     Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
     Nr. 8    205/60R16     225/55R16
     Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
     Nr. 10   215/55R16     235/50R16
     Nr. 11   225/40R16     245/35R16
     Nr. 12   225/50R16     245/45R16
     Nr. 13   225/55R16     245/50R16
     Nr. 14   225/60R16     245/55R16

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
✎✍   des Fahrzeugs mitzuführen.
☞☞
✌    Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
☞☞   Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
➜    Bedienungsanleitung).

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2019 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Stahl-Sonderrad mit 14 ovalen Lüftungsöffnungen (Ø50 mm x Ø36mm ).
     Radschüssel und Felgenbett sind mit 4 Schweißnähten (Länge 115 mm (+10/-0 mm)) verschweißt.




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     Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55006919 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Stahl-Sonderrad 7Jx16H2 Typ MAM ST41-7016
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 11. April 2019



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     Tufan                                                                00317182.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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