ALCAR NR.: 5770
Gutachten 366-2014-95-WIRD/N64
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736
ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 02.07.2014
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 4 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: CITROEN
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab
e11*2001/116*0238
*11; 1); 2); 33)
Verwendungsbereich: PEUGEOT
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab
e11*2001/116*0237
*11; 1); 2); 33)
Verwendungsbereich: TOYOTA
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab
e11*2001/116*0236
*11; 1); 2); 33)
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR STAHLRÄDER GMBH, Esteplatz 4/17, A-1030 Wien
ALCAR NR.: 5770
Gutachten 366-2014-95-WIRD/N64
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736
ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 02.07.2014
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*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.
Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 02.07.2014
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR STAHLRÄDER GMBH, Esteplatz 4/17, A-1030 Wien