Gutachten 366-2014-95-WIRD/N71 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736 ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Raddaten: Radgröße nach Norm : 4 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich: CITROEN Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab e11*2001/116*0238 *11; 1); 2); 33) Verwendungsbereich: PEUGEOT Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab e11*2001/116*0237 *11; 1); 2); 33) Verwendungsbereich: TOYOTA Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 - 60 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab e11*2001/116*0236 *11; 1); 2); 33) *) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-2014-95-WIRD/N71 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736 ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.05.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Hinweise 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden. Letzte Bearbeitung: 22.12.2014 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland