Gutachten 366-2014-95-WIRD/N72 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736 ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Raddaten: Radgröße nach Norm : 4 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich: CITROEN Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung P e6*2007/46*0349*.. 53 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); P***** bis e6*2007/46*0349*0 0; 1); 2); 33) P e6*2007/46*0349*.. 53 165/65R14 *); ab e6*2007/46*0349*0 1; 1); 2); 33) P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab e11*2001/116*0238 *11; 1); 2); 33) Verwendungsbereich: PEUGEOT Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung P e6*2007/46*0350*.. 53 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab e6*2007/46*0350*0 1; 1); 2); 33) P e6*2007/46*0350*.. 53 165/65R14 *); P***** bis e6*2007/46*0350*0 0; 1); 2); 33) P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab e11*2001/116*0237 *11; 1); 2); 33) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-2014-95-WIRD/N72 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736 ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.08.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Verwendungsbereich: TOYOTA Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise führung AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab 53 165/65R14 e11*2001/116*0236 *11; 1); 36) AB1 e6*2007/46*0348*.. 53 165/65R14 1); 2); 36) *) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen. Hinweise 1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf: - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und Beschränkungen auf Winterreifen (M+S) - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung 2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen. 33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden. 36) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile für das Serien-Stahlrad dieses Fahrzeugtyps zu verwenden. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden. Letzte Bearbeitung: 09.08.2019 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland