Gutachten 366-2014-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736
ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.01.2020
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 4 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich: CITROEN
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
P e6*2007/46*0349*.. 53 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); P***** bis
e6*2007/46*0349*0
0;
1); 2); 33)
P e6*2007/46*0349*.. 53 165/65R14 *); ab
e6*2007/46*0349*0
1;
1); 2); 33)
P***** e11*2001/116*0238*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab
e11*2001/116*0238
*11; 1); 2); 33)
Verwendungsbereich: PEUGEOT
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 108
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
P e6*2007/46*0350*.. 53 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab
e6*2007/46*0350*0
1;
1); 2); 33)
P e6*2007/46*0350*.. 53 165/65R14 *); P***** bis
e6*2007/46*0350*0
0;
1); 2); 33)
P***** e11*2001/116*0237*.. 51 - 60 165/65R14 *); ab
e11*2001/116*0237
*11; 1); 2); 33)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-2014-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43736
ANLAGE: 5770 Typ: 14-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 16.01.2020
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Verwendungsbereich: TOYOTA
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AYGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
AB1 e11*2001/116*0236*.. 51 165/65R14 4 1/2 J X 14 5770 *); ab
53 165/65R14 e11*2001/116*0236
*11; 1); 36)
AB1 e6*2007/46*0348*.. 53 165/65R14 1); 2); 36)
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
36) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile für das Serien-Stahlrad dieses Fahrzeugtyps zu verwenden.
Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht
werden.
Letzte Bearbeitung: 09.08.2019
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland