Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, Toyota Motor Europe NV/SA, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
1017SX-5108A4 PCD 108 ohne 65,1 900 2105 05/16
6651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V; (Kegelbund lose für Stahlräder)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 3
125 Nm für Typ : V
Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93 kurzer Radstand;
205/55R17 91 langer Radstand;
215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 73C; 74A
76S
Verkaufsbezeichnung: Jumpy, Dispatch
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0531*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C;
215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E
104/102
225/55R17 101 12I; 5KK
225/55R17C 12I
104/102
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: Jumpy SpaceTourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0530*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C;
215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E
104/102
225/55R17 101 12I; 5KK
225/55R17C 12I
104/102
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V (Kegelbund lose für Stahlräder)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : L (SERIE Flachb. lose)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 6*9HZ*; 6*6FY*; 6*9HY*; 6*RFN*; 6*UHZ*; 6*4HP*; M; 6*****;
6*4HT*; 6*RHR*; 6*3FY*; 6*6FZ*; 8; 6*RFJ*; 6*3FZ*; 6*RHL*; 6*XFV*
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : M; 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*;
6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*;
6*9HZ*
100 Nm für Typ : L; 8
125 Nm für Typ : V
Verkaufsbezeichnung: Expert, Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0533*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C;
215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E
104/102
225/55R17 101 12I; 5KK
225/55R17C 12I
104/102
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK
Verkaufsbezeichnung: Expert Traveller
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0532*.. 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C;
215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E
104/102
225/55R17 101 12I; 5KK
225/55R17C 12I
104/102
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 215/50R17 91 12A Kombi; Limousine;
6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 51A; 73C; 76S
6*RHL* e2*2001/116*0312*..
6*RHR* e2*2001/116*0297*..
6*UHZ* e2*2001/116*0328*..
6*XFV* e2*2001/116*0295*..
6*3FY* e2*2001/116*0332*..
6*3FZ* e2*2001/116*0294*..
6*4HP* e2*2001/116*0352*..
6*4HT* e2*2001/116*0346*..
6*6FY* e2*2001/116*0330*..
6*6FZ* e2*2001/116*0292*..
6*9HY* e2*2001/116*0336*..
6*9HZ* e2*2001/116*0296*..
6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 51G Coupe;
6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 225/50R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 73C; 76S
Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 121 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008;
PEUGEOT
215/65R17 99 124 5008; nur GT-Line;
133 225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb;
225/65R17 101 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 73C; 76S; 77E
235/60R17 102 11A; 12A; 26P
245/55R17 102 11A; 12A; 26B
M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 124 PEUGEOT 3008;
PEUGEOT
215/65R17 99 124 5008; nicht GT-Line;
225/60R17 99 11A; 12A; 26P Frontantrieb;
225/65R17 101 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 12A; 26P 51A; 73C; 76S; 77E
235/60R17 102 11A; 12A; 26P
245/55R17 102 11A; 12A; 248; 26B
Verkaufsbezeichnung: 308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/50R17 89 12A Peugeot 308 SW;
Kombi;
215/45R17 91 12N Frontantrieb;
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 73C; 740; 76S
L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 12N Schrägheck;
60 - 133 205/50R17 89 12A Frontantrieb;
225/45R17 91 124 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 133 215/45R17 87W 12N 51A; 73C; 740; 76S;
115 215/45R17 87 12N 76T
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: 508
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 Nicht 508 RXH
225/50R17 98 11A; 248 (Allroad); Kombi;
225/55R17 97W 11A; 248 Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm
Verkaufsbezeichnung: PROACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e2*2007/46*0537*.., 70 - 130 215/55R17 98 12O; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
e2*2007/46*0538*.. 215/60R17 100 12O; 5KA 51A; 71K; 723; 73C;
215/60R17C 12O 74A; 75I; 77E
104/102
225/55R17 101 12I; 5KK
225/55R17C 12I
104/102
235/50R17 100 11A; 12A; 26P; 5KA
235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 5JK
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y VEM; 11A Allradantrieb;
e9*98/14*0044*.. 225/45R17 51G Frontantrieb;
R e9*2001/116*0036*.., 225/45R17 90 VEM; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0036*.. 12K; 51A; 573; 73C;
VEZ
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 51G nicht gepanzerte Fz;
e9*98/14*0043*.. Allradantrieb;
KV e1*KS*0007*.. Frontantrieb;
T e9*2001/116P0028*.., 10B; 11G; 11H; 12A;
e9*2001/116*0028*.., 51A; 573; 73C
e9*96/79*0028*..,
e9*98/14P0028*..,
e9*98/14*0028*..
Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J e4*2001/116*0061*.., 85 - 191 205/50R17 93 nicht Cross Country;
e4*98/14*0061*.. 225/45R17 51G Allradantrieb;
JV e1*KS*0006*.. 225/50R17 51G Frontantrieb;
S e4*2001/116*0040*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0040*.. 12A; 51A; 573; 73C;
76S
S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 51G Cross Country;
e4*98/14*0040*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 73C; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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VEM) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch Volvo Teile-Nr. 9473207, ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
VEZ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn serienmäßig 7x17 ET49 bzw.
7½x17 ET49 bzw. 8x18 ET49 vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0530*..
Handelsbez.: Jumpy SpaceTourer
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0531*..
Handelsbez.: Jumpy, Dispatch
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: 3
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*..
Handelsbez.: C4 PICASSO
Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 240 y = 400 VA
27B x = 280 y = 350 HA
27I x = 220 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 280 y = 400 8 VA
26J x = 280 y = 400 25 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 20 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: M
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*..
Handelsbez.: 3008, 5008
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 350 15 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0533*..
Handelsbez.: Expert, Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0532*..
Handelsbez.: Expert Traveller
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0537*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.07.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: V
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0538*..
Handelsbez.: PROACE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 270 VA
26P x = 200 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
27I x = 230 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 270 8 VA
26J x = 250 y = 270 24 VA
27H x = 280 y = 330 2 HA
27F x = 280 y = 330 2 HA