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							Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 12.01.2021
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                Fahrzeughersteller                  CITROEN, PEUGEOT, PSA Automobiles SA, TOYOTA,
                                                    VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung      in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                in kg     in mm     datum
36278               MALAYA 6515 /                  FZ23                     65,1    Kunststoff     690      2150    01/13
                    Ø74,1-Ø65,1
36279               MALAYA 6515 /                  FZ23                     65,1    Kunststoff    690      2150     01/13
                    Ø74,1-Ø65,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y3           F320             80 - 89              195/65R15        51G                       Kombi;
                                                   205/60R15-91     11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         104 - 123 205/60R15        10N; 11A; 22B; 51G        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
Y3             F320                      60 - 79   185/65R15        51G                       Limousine;
                                                   195/60R15-87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R15-87     11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         60 - 89 195/65R15-91                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                   205/60R15-91     11A; 22B                  74P
                                         89        195/60R15        51G
                                         104 - 147 205/60R15        10N; 11A; 22B; 51G




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN XM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y4           G666              80 - 98           195/65R15          51G                      Limousine;
Y4GG         e2*93/81*0135*..  80 - 140          205/65R15          11A; 22B; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GG,        e2*98/14*0135*..  97 - 147          205/60R15          11A; 22B; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
Y4TT                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
Y4GZ         e2*93/81*0137*..
Y4GZ,        e2*98/14*0137*..
Y4WE,
Y4RN
Y4NZ         e2*93/81*0138*..,
               e2*98/14*0138*..
Y4TX           e2*93/81*0134*..
Y4TX,          e2*98/14*0134*..
Y4CZ,
Y4TV
Y4WG,          e2*93/81*0136*..,
Y4WH           e2*98/14*0136*..
Y4             G666                    80 - 98 195/65R15            51G                      Kombi;
Y4GB           e2*93/81*0139*..        80 - 140 205/65R15           11A; 22B; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
Y4GB,          e2*98/14*0139*..        97 - 123 205/60R15           11A; 22B; 51G            51A; 71C; 71K; 721;
Y4TU                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
Y4GM           e2*93/81*0140*..
Y4GM,          e2*98/14*0140*..
Y4TS
Y4MZ           e2*93/81*0142*..
Y4MZ,          e2*98/14*0142*..
Y4WF
Y4RM           e2*93/81*0143*..,
               e2*98/14*0143*..
Y4WJ,          e2*93/81*0141*..,
Y4WK           e2*98/14*0141*..




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6 B
                                             100 Nm für Typ : L
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6B           e2*93/81*0156*.. 80 - 108           205/60R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                              94 - 140           205/65R15          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                              97 - 98            195/65R15          51G                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             DBW




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 12.01.2021
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Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT 605
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
6B           F396             79                185/65R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                195/60R15           51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                       79 - 123 195/65R15           51G                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                205/60R15           51G                      76Q; DBW
                                                205/65R15           51G

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..        68 - 96   195/65R15 91       12I                      Peugeot 308 SW;
                                                                                             Kombi;
                                                 205/60R15 91       12A                      Frontantrieb; nicht
                                                 215/60R15 94       11A; 12A; 27I            mit elekt. Parkbremse;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740; 76Q
L              e2*2007/46*0405*..      60 - 96   195/65R15 91       12I                      Schrägheck;
                                                 205/60R15 91       12A                      Frontantrieb; nicht
                                                 215/60R15 94       12A                      mit elekt. Parkbremse;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             740; 76Q




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PSA Automobiles SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PARTNER, BERLINGO, RIFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0625*.. 55 - 96 195/65R15 95                5HR                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                             83U

Verkaufsbezeichnung:     RIFTER, BERLINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0624*.. 55 - 96 195/65R15 95                5HR                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                             83U


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 12.01.2021
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                                                                                                       Seite: 4 von 8




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49342


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 115 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0686*.. 55 - 96          195/65R15 95       5HR                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                             83U

Verkaufsbezeichnung:     PROACE CITY VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*2007/46*0685*.. 55 - 96 195/65R15 95                5HR                      Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 75I; 76Q; 77E;
                                                                                             83U




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : H; R
Zubehör                                    : 49371


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : S; K; KV; J; JV; T
Zubehör                                    : OE-Schraube + 49378


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
H            e9*2001/116*0044*.., 85 - 125 195/65R15                51G                      Frontantrieb;
             e9*98/14*0044*..              205/60R15 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
R            e9*2001/116*0036*..,                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
               e9*98/14*0036*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q; 82N



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 12.01.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
K            e9*2001/116*0043*.., 96 - 166 205/65R15             51G                      nicht gepanzerte Fz;
               e9*98/14*0043*..                                                           Frontantrieb;
KV             e1*KS*0007*..                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
T              e9*2001/116P0028*..,                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
               e9*2001/116*0028*..,                                                       721; 725; 73C; 74D;
               e9*96/79*0028*..,                                                          74P; 76Q; FH0
               e9*98/14P0028*..,
               e9*98/14*0028*..

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO V70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J            e4*2001/116*0061*.., 103         195/65R15          51G; 52J                 10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0061*..               195/65R15          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
JV             e1*KS*0006*..          103     195/65R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
S              e4*2001/116*0040*.., 85 - 125 195/65R15           51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
               e4*98/14*0040*..     85 - 184 195/65R15           51G; 52J                 51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          74P; 76Q; 84C; FH0

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 12.01.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 8
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: Malaya 6515
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 12.01.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
     des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
83U) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen bis zu einem
     Bremsscheibendurchmesser von 304mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig.
84C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0391-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 49163
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 12.01.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             24                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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