GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 1 von 8
Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
67136 Fußgönheim
QM-Nr.: QA051000110
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OSLO
Typ OS 706
Radgröße 7Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B5 OS 706 B5/Z17 Ø70-65,1 5/108/65,1 38 710 2065
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46622
Herstellerzeichen rial
Radtyp und Ausführung OS 706 (s.o.)
Radgröße 7Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 60° Kegel 130 30
S02 Schraube M12x1,25 60° Kegel 90 33
S03 Serienschraube M12x1,75 60° Kegel 110 29
S04 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 -
S05 Schraube M12x1,25 60° Kegel 90 28
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55098106) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen XM 60,79,89 205/50R16 T86 T87 A02 A04 A05
Y3 60,79,89 205/55R16 A01 G01 T88 T89 A08 A09 A12
F320 60,79,89 225/45R16 A01 K42 K56 A14 A21 B02
60,79,89 225/50R16 A01 G01 K42 K56 V16 S02
80,104-147 205/55R16 T88 T89
80,104-147 225/45R16 A01 G01 K42 K56
80,104-147 225/50R16 A01 K42 K56
Citroen XM 80-147 205/55R16 T88 T89 T91 A02 A04 A05
Y4 80-147 215/55R16 A01 G39 K42 K44 A08 A09 A12
G666 80-147 225/50R16 A01 K42 K56 A14 A21 B02
V16 S02
Citroen XM 80-140 205/55R16 T89 T91 A02 A04 A05
Y4.. 80-140 215/55R16 A01 G39 K42 K56 A08 A09 A12
e2*93/81*,98/14* 80-140 225/45R16 A01 G63 K42 K56 T89 A14 A21 B02
0134 bis 0143*.. 80-140 225/50R16 A01 K42 K56 V16 S02
Peugeot 407/407SW 80-103 205/60R16 A11 A02 A04 A05
6*...* 80-103 225/55R16 A12 A08 A09 A14
e2*2001/116* A21 B03 Car
0293-0297,0312, Lim RDK V16
0328,0330-0332, S05
0336,0346,0352*..
Peugeot 605 79-147 205/55R16 R35 T88 T89 T91 A02 A04 A05
6B 79-147 225/50R16 A01 K44 K46 K56 A08 A09 A12
F396, A14 A21 B02
e2*93/81*0156*.. V16 S02
Peugeot 607 79-116 215/60R16 A11 R37 A02 A04 A05
9 / 9***** 79-116 225/55R16 A11 A08 A09 A14
e2*98/14*0199*.. 79-116 235/55R16 A12 A21 B03 Pe8
79-116 245/50R16 A12 RDK V16 S05
Volvo 850 93-184 205/50R16 K41 K42 K49 A01 A02 A04
LS, LW 93-184 225/45R16 K41 K42 K49 A05 A07 A08
F787, G306 A09 A12 A14
A21 B02 B03
V16 S03
Volvo 850, S70/V70 93-184 205/50R16 K41 K42 K45 K49 T86 T87 A01 A02 A04
L 93-184 225/45R16 K41 K42 K45 K49 A05 A07 A08
e9*93/81*0002*.. A09 A12 A14
A21 B02 B03
V16 S03
Volvo 960 125-150 205/55R16 K41 K42 A01 A02 A04
964-965 A05 A08 A09
G851 A12 A14 A21
B02 S04
Volvo 960, S90, V90 125-150 205/55R16 K41 K42 A01 A02 A04
9 A05 A08 A09
e4*95/54*0006*.. A12 A14 A21
B02 S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C70 120-180 205/55R16 A30 K49 K50 M+S R09 A01 A02 A04
N 120-180 205/55R16 A30 K49 K50 A05 A07 A08
e4*96/27, 98/14, 120-180 225/50R16 A12 K42 K45 K46 K49 K50 A09 A14 A21
2001/116*0015*.. B02 B03 Cbo
Cpe V16 S03
Volvo S60, -/BiFuel 85-191 205/55R16 K49 K50 A01 A02 A04
R, H 85-191 215/55R16 K46 K49 K50 A05 A08 A09
e9*98/14, 2001/116* 85-191 225/50R16 K41 K42 K46 K49 K50 LK6 A12 A14 A21
0036,0044*.. B02 B03 V00
V16 S01
Volvo S80, -/BiFuel 96-125 205/60R16 R37 A02 A04 A05
T, K 96-166 215/55R16 A08 A09 A12
e9*96/79,98/14, 96-200 215/55R16 M+S A14 A21 B02
2001/116* 96-200 225/55R16 A01 K42 K46 K56 B03 NBF V00
0028,0043*.. 96-200 235/50R16 A01 K41 K42 K46 K49 K50 K56 V16 S01
96-200 245/50R16 A01 K41 K42 K46 K49 K50 K56
Volvo V70, -/BiFuel 85-191 205/55R16 K49 K50 T88 T89 T91 A01 A02 A04
S, J 85-191 215/55R16 K46 K49 K50 A05 A08 A09
e4*98/14,2001/116* 85-191 225/50R16 K41 K42 K46 K49 K50 LK6 A12 A14 A21
0040,0061*.. B02 B03 V00
V16 X7V S01
Volvo XC70; V70 XC 120-154 205/55R16 A13 M+S R09 T90 T91 A02 A04 A05
S 120-154 215/65R16 A63 A08 A09 A14
e4*98/14*0040*.., 120-154 225/60R16 A01 A12 K49 A21 B02 S01
e4*2001/116*0040*.. 120-154 235/55R16 A01 A12 K42 K49
- XC (Cross Country) 120-154 235/60R16 A01 A12 K42 K49
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 4 von 8
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu
gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.
Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Hanbuch).
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 5 von 8
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
G39 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
G63 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 205/65R15
ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 6 von 8
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.
Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R35 Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 7 von 8
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr.10 215/50R16 245/45R16
Nr.11 215/55R16 235/50R16
Nr.12 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr.13 225/50R16 245/45R16
Nr.14 225/55R16 245/50R16
Nr.15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 8 von 8
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2006.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 30.August 2006
Blauth 00098094.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim