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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         OSLO
Typ                            OS 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B5             OS 706 B5/Z17 Ø70-65,1              5/108/65,1         38        710    2065

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46622
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          OS 706 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M14x1,5             60° Kegel       130                     30
S02    Schraube M12x1,25            60° Kegel       90                      33
S03    Serienschraube M12x1,75      60° Kegel       110                     29
S04    Mutter M12x1,5               60° Kegel       110                    -
S05    Schraube M12x1,25            60° Kegel       90                      28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55098106) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen XM            60,79,89      205/50R16       T86 T87                       A02 A04 A05
Y3                    60,79,89      205/55R16       A01 G01 T88 T89               A08 A09 A12
F320                  60,79,89      225/45R16       A01 K42 K56                   A14 A21 B02
                      60,79,89      225/50R16       A01 G01 K42 K56               V16 S02
                      80,104-147    205/55R16       T88 T89
                      80,104-147    225/45R16       A01 G01 K42 K56
                      80,104-147    225/50R16       A01 K42 K56
Citroen XM            80-147        205/55R16       T88 T89 T91                   A02 A04 A05
Y4                    80-147        215/55R16       A01 G39 K42 K44               A08 A09 A12
G666                  80-147        225/50R16       A01 K42 K56                   A14 A21 B02
                                                                                  V16 S02
Citroen XM            80-140        205/55R16       T89 T91                       A02 A04 A05
Y4..                  80-140        215/55R16       A01 G39 K42 K56               A08 A09 A12
e2*93/81*,98/14*      80-140        225/45R16       A01 G63 K42 K56 T89           A14 A21 B02
0134 bis 0143*..      80-140        225/50R16       A01 K42 K56                   V16 S02
Peugeot 407/407SW     80-103        205/60R16       A11                           A02 A04 A05
6*...*                80-103        225/55R16       A12                           A08 A09 A14
e2*2001/116*                                                                      A21 B03 Car
0293-0297,0312,                                                                   Lim RDK V16
0328,0330-0332,                                                                   S05
0336,0346,0352*..
Peugeot 605           79-147        205/55R16       R35 T88 T89 T91               A02 A04 A05
6B                    79-147        225/50R16       A01 K44 K46 K56               A08 A09 A12
F396,                                                                             A14 A21 B02
e2*93/81*0156*..                                                                  V16 S02
Peugeot 607           79-116        215/60R16       A11 R37                       A02 A04 A05
9 / 9*****            79-116        225/55R16       A11                           A08 A09 A14
e2*98/14*0199*..      79-116        235/55R16       A12                           A21 B03 Pe8
                      79-116        245/50R16       A12                           RDK V16 S05
Volvo 850             93-184        205/50R16       K41 K42 K49                   A01 A02 A04
LS, LW                93-184        225/45R16       K41 K42 K49                   A05 A07 A08
F787, G306                                                                        A09 A12 A14
                                                                                  A21 B02 B03
                                                                                  V16 S03
Volvo 850, S70/V70    93-184        205/50R16       K41 K42 K45 K49 T86 T87       A01 A02 A04
L                     93-184        225/45R16       K41 K42 K45 K49               A05 A07 A08
e9*93/81*0002*..                                                                  A09 A12 A14
                                                                                  A21 B02 B03
                                                                                  V16 S03
Volvo 960             125-150       205/55R16       K41 K42                       A01 A02 A04
964-965                                                                           A05 A08 A09
G851                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 S04
Volvo 960, S90, V90   125-150       205/55R16       K41 K42                       A01 A02 A04
9                                                                                 A05 A08 A09
e4*95/54*0006*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                       Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C70              120-180       205/55R16         A30 K49 K50 M+S R09               A01 A02 A04
N                      120-180       205/55R16         A30 K49 K50                       A05 A07 A08
e4*96/27, 98/14,       120-180       225/50R16         A12 K42 K45 K46 K49 K50           A09 A14 A21
2001/116*0015*..                                                                         B02 B03 Cbo
                                                                                         Cpe V16 S03
Volvo S60, -/BiFuel    85-191        205/55R16         K49 K50                           A01 A02 A04
R, H                   85-191        215/55R16         K46 K49 K50                       A05 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*    85-191        225/50R16         K41 K42 K46 K49 K50 LK6           A12 A14 A21
0036,0044*..                                                                             B02 B03 V00
                                                                                         V16 S01
Volvo S80, -/BiFuel    96-125        205/60R16         R37                               A02 A04 A05
T, K                   96-166        215/55R16                                           A08 A09 A12
e9*96/79,98/14,        96-200        215/55R16         M+S                               A14 A21 B02
2001/116*              96-200        225/55R16         A01 K42 K46 K56                   B03 NBF V00
0028,0043*..           96-200        235/50R16         A01 K41 K42 K46 K49 K50 K56       V16 S01
                       96-200        245/50R16         A01 K41 K42 K46 K49 K50 K56
Volvo V70, -/BiFuel    85-191        205/55R16         K49 K50 T88 T89 T91               A01 A02 A04
S, J                   85-191        215/55R16         K46 K49 K50                       A05 A08 A09
e4*98/14,2001/116*     85-191        225/50R16         K41 K42 K46 K49 K50 LK6           A12 A14 A21
0040,0061*..                                                                             B02 B03 V00
                                                                                         V16 X7V S01
Volvo XC70; V70 XC     120-154       205/55R16         A13 M+S R09 T90 T91               A02 A04 A05
S                      120-154       215/65R16         A63                               A08 A09 A14
e4*98/14*0040*..,      120-154       225/60R16         A01 A12 K49                       A21 B02 S01
e4*2001/116*0040*..    120-154       235/55R16         A01 A12 K42 K49
- XC (Cross Country)   120-154       235/60R16         A01 A12 K42 K49


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu
gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.
Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Hanbuch).

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G39       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G63    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 205/65R15
ausgerüstet sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschußgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

S04    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
verwendet werden.

S05    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1   185/50R16       205/45R16
Nr. 2   195/40R16       215/35R16
Nr. 3   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
Nr. 4   195/50R16       205/45R16
Nr. 5   205/45R16       225/40R16
Nr. 6   205/50R16       225/45R16
Nr. 7   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
Nr. 8   205/60R16       225/55R16
Nr. 9   215/40R16       225/40R16, 245/35R16
Nr.10   215/50R16       245/45R16
Nr.11   215/55R16       235/50R16
Nr.12   225/40R16       245/35R16, 255/35R16
Nr.13   225/50R16       245/45R16
Nr.14   225/55R16       245/50R16
Nr.15   225/60R16       245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ S).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46622 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55098106 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ OS 706
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30.August 2006




Blauth                                                                 00098094.DOC




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