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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SH90 / MSW20
Typ                            19164
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501            19164 501 / Ø73,1-65,1              5/108/65,1         40        650    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47427
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19164 501
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 40
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                     26
S02    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -
S03    Serienschraube M12x1,75      Kegel 60°       110                    28
S04    Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°       130                    31

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55015609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Citroen
                               Peugeot
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen XM            60,79,89       205/50R16      T86 T87                       A02 A04 A05
Y3                    60,79,89       205/55R16      A01 G01 T88 T89               A08 A09 A12
F320                  60,79,89       225/45R16      A01 K42 K56                   A14 A21 B02
                      60,79,89       225/50R16      A01 G01 K42 K56               V16 S01
                      80,104-147     205/55R16      T88 T89
                      80,104-147     225/45R16      A01 G01 K42 K56
                      80,104-147     225/50R16      A01 K42 K56
Citroen XM            80-147         205/55R16      T88 T89 T91                   A02 A04 A05
Y4                    80-147         215/55R16      A01 G39 K42 K44               A08 A09 A12
G666                  80-147         225/50R16      A01 K42 K56                   A14 A21 B02
                                                                                  V16 S01
Citroen XM            80-140         205/55R16      T89 T91                       A02 A04 A05
Y4..                  80-140         215/55R16      A01 G39 K42 K56               A08 A09 A12
e2*93/81*,98/14*      80-140         225/45R16      A01 G63 K42 K56 T89           A14 A21 B02
0134 bis 0143*..      80-140         225/50R16      A01 K42 K56                   V16 S01
Peugeot 407/407SW     80-103         205/60R16      A30                           A01 A02 A04
6*...*                80-103         225/55R16      A12                           A05 A08 A09
e2*2001/116*                                                                      A14 A21 B03
0292-0297,0312,                                                                   Car Lim RDK
0328,0330-0332,                                                                   V16 X31 S01
0336,0346,0352*..
Peugeot 605           79-147         205/55R16      R35 T88 T89 T91               A02 A04 A05
6B                    79-147         225/50R16      A01 K44 K46 K56               A08 A09 A12
F396,                                                                             A14 A21 B02
e2*93/81*0156*..                                                                  V16 S01
Peugeot 607           79-117         215/60R16      A11 R37                       A02 A04 A05
9 / 9*****            79-117         225/55R16      A11                           A08 A09 A14
e2*98/14*0199*..      79-117         235/55R16      A01 A12 K2b                   A21 B03 Pe8
                      79-117         245/50R16      A01 A12 K1c K2b               RDK V16 S01
Volvo 850             93-184         205/50R16      K1a K41 K42                   A01 A02 A04
LS, LW                93-184         225/45R16      K1a K41 K42                   A05 A08 A09
F787, G306                                                                        A12 A14 A21
                                                                                  B02 B03 V16
                                                                                  S03
Volvo 850, S70/V70    103-195        205/55R16      K1a K41 K42 K45 R09           A01 A02 A04
L                     93-184         205/50R16      K1a K41 K42 K45 R37 T87 T91   A05 A08 A09
e9*93/81*0002*..      93-184         225/45R16      K1a K41 K42 K45 T89           A12 A14 A21
                                                                                  A58 B02 V16
                                                                                  S03
Volvo 960             125-150        205/55R16      K41 K42                       A01 A02 A04
964-965                                                                           A05 A08 A09
G851                                                                              A12 A14 A21
                                                                                  B02 S02
Volvo 960, S90, V90   125-150        205/55R16      K41 K42                       A01 A02 A04
9                                                                                 A05 A08 A09
e4*95/54*0006*..                                                                  A12 A14 A21
                                                                                  B02 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo C70             120-180        205/55R16         A11 M+S T88                       A02 A04 A05
N                     120-180        205/55R16         A11 T89                           A08 A09 A14
e4*96/27, 98/14,      120-180        225/50R16         A12 T92                           A21 B02 B03
2001/116*0015*..                                                                         Cbo Cpe V16
                                                                                         S03
Volvo S60, -/BiFuel   85-191         205/55R16         K1a K2b                           A01 A02 A04
R, H                  85-191         215/55R16         K1a K2b K46                       A05 A08 A09
e9*98/14, 2001/116*   85-191         225/50R16         K1a K2b K41 K42 K46 LK6           A12 A14 A21
0036,0044*..                                                                             B02 B03 V00
                                                                                         V16 S04
Volvo S80, -/BiFuel   96-125         205/60R16         R37                               A02 A04 A05
T, K                  96-166         215/55R16                                           A08 A09 A12
e9*96/79,98/14,       96-200         215/55R16         M+S                               A14 A21 B02
2001/116*             96-200         225/55R16                                           B03 NBF V00
0028,0043*..          96-200         235/50R16         A01 K1c K2b K42 K46 K56           V16 S04
                      96-200         245/50R16         A01 K1c K2b K41 K42 K46 K56
                                                       LK6
Volvo V70, -/BiFuel   85-191         205/55R16         K1a K2b T88 T89 T91               A01 A02 A04
S, J                  85-191         215/55R16         K1a K2b K46                       A05 A08 A09
e4*98/14,2001/116*    85-191         225/50R16         K1a K2b K41 K42 K46 LK6           A12 A14 A21
0040,0061*..                                                                             B02 B03 V00
                                                                                         V16 X7V S04
Volvo XC70; V70 XC 120-154           205/55R16         A13 M+S R09 T90 T91               A02 A04 A05
S                    120-154         215/65R16         A63                               A08 A09 A14
e4*98/14*0040*..,    120-154         225/60R16         A12                               A21 B02 KMV
e4*2001/116*0040*..                                                                      S04
- XC (Cross Country)

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47427 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                           Seite 4 von 8

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.



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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 5 von 8

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G39     Ist die Reifengröße 205/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G63     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 205/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 6 von 8

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite
1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite
1) verwendet werden.

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 7 von 8

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im Januar 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 18.2.2009 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55015609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19164
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                       Seite 8 von 8

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 18.Februar 2009




Pohl                                                                  00132323.DOC




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