GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55049812 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller DIEWE GmbH
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Auftraggeber DIEWE GmbH
Haupstraße 19
86510 Asbach/Ried
QM-Nr. 49 02 0111103
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell D217
Typ D217
Radgröße 7Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
51084072 D217 5/108 / Ø72xØ65.1 *** 5/108/65,1 40 660 2100
*** Zentrierring durch Einkleben fixiert
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48913
Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung D217 - 16341770 (s.o.)
Radgröße 7Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 25
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 24
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 24
S04 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 100 24
S05 Serien-Schraube Kegel 60° 110 29
M12x1,75
S06 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Citroen
Peugeot
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55049812 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller DIEWE GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C4 Picasso 68, 85, 88 205/55R17 K1a K2b K7a 0A1 A01 A02
3 68, 85, 88 215/50R17 K1c K2b K6d K7a A04 A05 A08
e2*2007/46*0356*.. A09 A12 A18
A58 A60 A99
B83 S04
Citroen XM 80-140 205/45R17 T88 0A1 A02 A04
Y4.. 80-140 205/50R17 A01 G35 K42 K56 A05 A08 A09
e2*93/81*,98/14* 80-140 215/45R17 T87 T88 A12 A18 A99
0134 bis 0143*.. B02 S04
Peugeot 308 60-115 205/50R17 A90 0A1 A02 A04
L 60-115 215/45R17 A90 A05 A08 A09
e2*2007/46*0405*.. 60-115 225/45R17 A90 A18 A58 A99
Flh S04
Peugeot 407 Coupé 100, 120 215/55R17 A63 T93 0A1 A02 A04
6*...*; 6*****; 6 100, 120 225/50R17 A12 T93 A05 A08 A09
e2*2001/116* 100, 120 235/50R17 A18 A99 B03
0295,0297, Cpe S04
0328,0332*..;
e2*2001/116*0369*..
Peugeot 407/407SW 80-120 205/55R17 A31 R37 0A1 A02 A04
6*...*; 6*****; 6 80-120 215/55R17 A01 A30 G03 A05 A08 A09
e2*2001/116* 80-155 215/50R17 A30 T90 A18 A99 Car
0292-0297,0312, 80-155 225/50R17 A12 Lim V17 S04
0328,0330-0332, 80-155 235/50R17 A01 A12 G16 K1a K2b
0336,0346,0352*..; 93-155 215/55R17 A30 R09
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508 82-120 215/50R17 A90 K2b T95 132 0A1 A01 A02
8 82-120 215/55R17 A90 K2b 132 A04 A05 A08
e2*2007/46*0080*..; 82-120 225/50R17 A12 K1a K2b K6m 132 A09 A18 A58
e2*2007/46*0081*.. 82-120 235/50R17 A12 K1a K2b K6m 132 A99 Car Lim
S03
Peugeot 605 79-147 215/45R17 T87 T88 0A1 A02 A04
6B 79-147 225/45R17 A05 A08 A09
F396, A12 A18 A99
e2*93/81*0156*.. B02 S02
Peugeot 607 79-152 215/50R17 R37 T90 0A1 A02 A04
9 / 9***** 79-152 225/50R17 A01 K2b A05 A08 A09
e2*98/14*0199*.. A11 A18 A99
B03 Pe8 S02
Volvo 850 93-184 205/45R17 K42 K45 K46 T88 0A1 A01 A02
LS, LW 93-184 215/40R17 K1a K42 K45 K46 T85 T87 A04 A05 A07
F787, G306 A08 A09 A12
A18 A58 A99
B02 B03 L02
S05
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo 850, S70/V70 103-195 205/50R17 K1a K42 K45 K46 R09 0A1 A01 A02
L 93-184 205/45R17 K42 K45 K46 R37 T88 A04 A05 A07
e9*93/81*0002*.. 93-184 215/40R17 K1a K42 K45 K46 T85 A08 A09 A12
93-195 215/45R17 K1a K42 K45 K46 T87 T88 T91 A18 A58 A99
B02 L02 S05
Volvo 960 125-150 205/50R17 0A1 A01 A02
964-965 125-150 215/45R17 T87 T88 A04 A05 A08
G851 A09 A12 A18
A99 B02 K41
K42 S06
Volvo 960, S90, V90 125-150 205/50R17 0A1 A01 A02
9 125-150 215/45R17 T87 T88 A04 A05 A08
e4*95/54*0006*.. A09 A12 A18
A99 B02 K41
K42 S06
Volvo C70 120-180 215/45R17 R37 0A1 A02 A04
N 120-180 225/45R17 A05 A07 A08
e4*96/27, 98/14, A09 A12 A18
2001/116*0015*.. A99 B02 B03
Cbo Cpe S05
Volvo S60, -/BiFuel 85-191 205/50R17 A01 K46 R37 0A1 A02 A04
R, H 85-191 215/45R17 R37 T87 T88 A05 A08 A09
e9*98/14, 2001/116* 85-191 225/45R17 A01 K1a K2b K46 A12 A18 A99
0036,0044*.. B02 B03 V00
V17 S01
Volvo S80, -/BiFuel 96-166 215/50R17 R37 0A1 A02 A04
T, K 96-200 215/50R17 M+S A05 A08 A09
e9*96/79,98/14, 96-200 225/50R17 A12 A18 A99
2001/116* 96-200 235/45R17 R70 B02 NBF V00
0028,0043*.. V17 S01
Volvo V70, -/BiFuel 85-191 205/50R17 A01 K46 R37 T89 T93 0A1 A02 A04
S, J 85-191 215/45R17 R37 T88 T91 A05 A08 A09
e4*98/14,2001/116* 85-191 225/45R17 A01 K1a K2b K46 A12 A18 A99
0040,0061*.. 85-191 225/50R17 A01 K1a K2b K41 K45 K46 L02 R09 B02 B03 V00
V17 X7V S01
Volvo XC70; V70 XC 120-154 215/60R17 A30 0A1 A02 A04
S 120-154 225/55R17 A01 A12 K1a A05 A08 A09
e4*98/14*0040*.., 120-154 235/50R17 A01 A12 K1a A18 A99 B02
e4*2001/116*0040*.. 120-154 235/55R17 A01 A12 K1a K25 K46 KMV S01
- XC (Cross Country)
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55049812 (2. Ausfertigung)
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
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A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser maximal
283 mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.
G35 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 205/60R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführun-
gen.
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Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55049812 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
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T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 205/55R17 225/50R17
Nr. 6 215/40R17 245/35R17
Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 11 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).
132 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 12. März 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Pulverbeschichtete Sonderräder mit 10 Speichen.
Die Befestigung der erforderlichen Zentrierringe erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller.
Die Eignung des Klebers (Loctite 5970) wurde von der Firma Diewe GmbH für diesen Anwendungsfall
bestätigt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48913 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55049812 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ D217
Hersteller DIEWE GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 12. März 2014
Bohlander 00207683.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim